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Registrierungsdatum: 23.01.2012
Aktuelle Miete: BMW 118d F20
Wohnort: Karlsruhe
Beruf: Schüler
So! Das ist im groben meine BF17 Prüfbescheinigung und was ich daraus lesen kann: Die Prüfbescheinigung ist in verbindung der Begleitung bis zum 17.02.2012 23:59 Uhr gültig und ab dem 18.02.2012 0:00 Uhr ohne Begleitung bis zur Aushändigung des eigentlichen Führerscheins, jedoch nur 3 Monate bis zum 18.05.2012 23:59 Uhr!
Zitat
"Name, Vorname
geb. am 18.02.1994 in KA
ist berechtigt Kraftfahrzeuge der Klassen B / M / L / S zu führen.
[...]
2. Weitere Auflagen
Der Fahrzeugführer darf bis zum 17.02.2012 Kraftfarhzeuge der Klassen B nur in Begleitung einer der nachfolgenden bennanten Personen zu führen:
[...]
(Achtung jetzt kommt der Clou!)
Dieses Bescheinigung ist gültig bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens bis zum 18.05.2012
[...]
Führerscheinnummer: XXXXXXXXX
[...]
Unterschrift / Siegel der Stadt, Unterschrift Führerscheininhaber"
oder
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Registrierungsdatum: 23.01.2012
Aktuelle Miete: BMW 118d F20
Wohnort: Karlsruhe
Beruf: Schüler
oder
Die Anmietung über ein Elternteil abwickeln und ab geht die Post als Familienmitglied 1. Grades (bis CPMR).
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PeterderMeter (23.01.2012), Zwangs-Pendler (23.01.2012), nsop (23.01.2012), EUROwoman. (23.01.2012)
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XX182 (23.01.2012)
Und das ändert dann genau was an der Situation, dass Fahrern mit einer BF17 Prüfungsbescheinigung das Fahren untersagt ist?
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Registrierungsdatum: 19.08.2008
Aktuelle Miete: 560i Touring
Wohnort: Melmac
Beruf: Area Manager Sixt Melmac
. Dann ist wenigstens alles in trockenen Tüchern. Benutzer die sich bedankten:
EUROwoman. (23.01.2012)
Und als Zweitfahrer braucht er dann keinen gültigen Führerschein?
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XX182 (23.01.2012)
Als Führerschein fasse ich ein amtliches Dokument auf, was zum Führen von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Klasse berechtigt. Und das ist das tut diese Bescheinigung.
Zitat
Und als Zweitfahrer braucht er dann keinen gültigen Führerschein?
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XX182 (23.01.2012)
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Kaffeemännchen (23.01.2012), EUROwoman. (23.01.2012)
a) Führerschein dem Vater in Gewahrsam geben lassen
b) Eine Woche warten
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EUROwoman. (23.01.2012)
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