Sie sind nicht angemeldet.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26. August 2012
Wohnort: Krefeld
Beruf: Ingenieur
"Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes"
Zitat
Für Schäden am Fahrzeug selbst ist ohne Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung, bei vertragsgemäßer Nutzung, Schadenersatz bis zu einer Höhe von 15.000,- bis 50.000,- EUR zu entrichten. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Benutzer die sich bedankten:
Dauermieter-Das Original (28.06.2014)
Würde ich auch so verstehen, am besten den RSA direkt fragen und zur Not schriftlich bestätigen lassen.
Da diese beiden Sätze in einem Block stehen, gehe ich davon aus, dass diese 10% gelten, wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Benutzer die sich bedankten:
x-conditioner (27.06.2014), NorthLight (29.06.2014)
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26. Juli 2013
Aktuelle Miete: Mal schauen was es gibt
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26. August 2012
Wohnort: Krefeld
Beruf: Ingenieur
Benutzer die sich bedankten:
x-conditioner (29.06.2014), JanH. (29.06.2014), Lenn86 (30.06.2014)
Benutzer die sich bedankten:
ehrenfried (29.06.2014)
Benutzer die sich bedankten:
honni (29.06.2014)
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26. August 2012
Wohnort: Krefeld
Beruf: Ingenieur
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26. August 2012
Wohnort: Krefeld
Beruf: Ingenieur
Benutzer die sich bedankten:
NorthLight (25.07.2014)
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH Impressum | Datenschutzerklärung | Nutzungsbestimmungen
Copyright © 2007-2018 - mietwagen-talk.de alles über Mietwagen, Autovermietung und Carsharing.