glaubst Du ernsthaft, "so jemand" haette dann (offiziell zumindest) die Mittel, um die Forderung begleichen zu koennen? Dann waeren die aber wirklich bloed...
Das ist zwar oft leider wahr, würde ein höheres Strafmaß aber auch nicht rechtfertigen, insofern hat
@barea: da in der Sache schon Recht, soweit er auf die Trennung von Zivil- und Strafrecht verweist.
Da die Geschädigten jedoch Autohäuser waren, dürften diese versichert gewesen sein, sodass der Schaden für die Geschädigten zwar nicht unbeachtlich aber nicht existenzbedrohlich sein wird.