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Registrierungsdatum: 23.12.2009
Wohnort: Berlin
Beruf: Linienbusfahrer
BMW 640d
1x CPMR Wunsch 118d oder 120d Wunsch Automatik mal gucken was es wird
Du bist als Fahrzeugführer immer selbst in der Haftung. Genauso verhält es sich mit Verbandskasten und Warndreieck. Diese müsstest du ja auch eigentlich jedes Mal auf Vorhandensein überprüfen. Bei der Polizei wirst du dich mit dem Mietvertrag sicher nicht raus reden können.
Wie dann die Gerichte entscheiden würden, weiß kein Mensch![]()

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starship (02.12.2010)
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Registrierungsdatum: 29.08.2009
Aktuelle Miete: BMW 535d M-Paket weiss von SIXT
Wohnort: Niedersachsen
Beruf: Opernsänger
Wenn ich keine Wr buche und dadurch auch keine bekomme und dann schuldhaft nen Unfall verursache, kann es dann sein das die Haftungsreduzierung entfällt da die Av argumentiert, dass ich grob fahrlässig unterwegs gewesen bin
Zur Beruhigung: Selbst wenn im Schnee ein Unfall verursacht wird, und der Verursacher "rechtswidrig" mit SR unterwegs war, wird die Vollkasko und somit auch die Haftungsbefreiung (die laut Gerichtsurteilen analog einer Vollkasko anzuwenden ist) den Schaden am Mietwagen begleichen.
Laut Versicherungsbund wird ein derartiger Sachverhalt (Unfall mit WR SR? bei Schnee/Eis) NICHT als grobe Fahrlässigkeit geahndet und somit ist die Vollkasko nicht in Gefahr ...

Hoffentlich bekommt man wenigstens Winterreifen, wenn man Sie extra mit gebucht hat. Letztes Jahr hatte Europcar die halbe Flotte mit SR, so daß ich einmal trotz WR-Buchung einen A8 mit Sommerreifen angeboten bekam (keine Alternative möglich) ...![]()
Ich erwarte nun von allen Autovermietungen, dass aufgrund der Erfahrungen des letzten Winters und des neuen Gesetzes mind. 80 % der Flotte auf WR fährt.
Hoffentlich wird dies auch umgesetzt ...![]()
Letztes Jahr bekam ich auch im Dez eine S350 mit SR. ich bin 8 stunden von Rottenburg nach Nuernberg bei dem schneetag gefahren.....Orz....
Zur Beruhigung: Selbst wenn im Schnee ein Unfall verursacht wird, und der Verursacher "rechtswidrig" mit SR unterwegs war, wird die Vollkasko und somit auch die Haftungsbefreiung (die laut Gerichtsurteilen analog einer Vollkasko anzuwenden ist) den Schaden am Mietwagen begleichen.
Laut Versicherungsbund wird ein derartiger Sachverhalt (Unfall mit WR bei Schnee/Eis) NICHT als grobe Fahrlässigkeit geahndet und somit ist die Vollkasko nicht in Gefahr ...
oder hat das was mit dem Firmentarif zu tun?
ja, hat es ...
..aber:
bei meinemfirmentarif kannst du zwar die winterreifen abwaehlen oder dazubuchen, der preis bleibt allerdings konstant
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Zwangs-Pendler (02.12.2010), Dauermieter-Das Original (02.12.2010)
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Registrierungsdatum: 26.01.2008
Wohnort: Ingolstadt
Beruf: Heilerziehungspfleger , aktuell Student
Zum Vergleich: Bei Hertzüber ADAC Tarif zahle ich genauso viel, hab aber 900 km frei.
nicht den adac-tarif buchen um die verguenstigten adac-ptridr fuer die wr berechnet zu bekommen.
Zur Beruhigung: Selbst wenn im Schnee ein Unfall verursacht wird, und der Verursacher "rechtswidrig" mit SR unterwegs war, wird die Vollkasko und somit auch die Haftungsbefreiung (die laut Gerichtsurteilen analog einer Vollkasko anzuwenden ist) den Schaden am Mietwagen begleichen.
Laut Versicherungsbund wird ein derartiger Sachverhalt (Unfall mit WR bei Schnee/Eis) NICHT als grobe Fahrlässigkeit geahndet und somit ist die Vollkasko nicht in Gefahr ...![]()
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Wobei ich persönlich es schon "grob fahrlässig" finde, bei Schnee mit SR zu fahren. (Es ist ja auch eine Ordnungswidrigkeit) Aber die Versicherungen sehen das anders, und wenn es zu Gunsten des Kunden ist, ist es ja gut ...![]()
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Registrierungsdatum: 29.08.2009
Aktuelle Miete: BMW 535d M-Paket weiss von SIXT
Wohnort: Niedersachsen
Beruf: Opernsänger
da gibt es aber durchaus nennenswerte Unterschiede:eine bodenlose frechheit trotz WR Pflich jetzt, WR zuschlag zunehmen![]()
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