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Eben fiel woanders diese Bemerkung. Da ich dort OT vermieden will und mich diese Frage schon seit längerem umtreibt, eröffne ich hier diesen Thread. Auch die (Google)-Forensuche hat nichts Eindeutiges zu Tage gefördert.
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Der Waldweg sieht mir aber auch nicht nach einer richtig befestigten Straße aus. Und nur auf diesen dürfen Mietwagen schließlich benutzt werden...
Du sagst ja selber "meist". Wobei ich das meist auch bezweifle, ich kenn eine Menge unbefestigter Wege, die nicht auf "Wald- u Forstwirtschaftl. Verkehr" o.ä. beschränkt sind. Außerdem dürften sich Förster ja auch Sixt-Fahrzeuge mieten.
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Waldwege sind ja meist nur für Wald- u Forstwirtschaftl. Verkehr freigegeben.
Und wenn das Straßenschild abfällt, kann ich ohne Fahrerlaubnis da fahren?
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Ob das zum öffentl. Straßenverkehr gehört kann man doch daran erkennen ob der Weg nen Straßennamen hat, oder nicht? Hat doch jede Straße in D?!
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Ob das zum öffentl. Straßenverkehr gehört kann man doch daran erkennen ob der Weg nen Straßennamen hat, oder nicht? Hat doch jede Straße in D?!
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Registrierungsdatum: 12.01.2009
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Weil bei einem Schaden das Fahrzeug nicht mehr (Vollkasko)versichert sein wird, jedenfalls ist das bei Hertz
Zitat
Warum sollte man mit einem Mietwagen keine unbefestigten Straßen fahren dürfen?
Auf einer befestigten Straße besteht normalerweise durch einfaches Geradeausfahren bzw Folgen der Straße kein Unfallrisiko. Auf unbefestigten Wegen besteht es aber sehr wohl, zuvordererst dadurch, dass das Fahrzeug durch mangelnde Bodenfreiheit aufsetzt. Diese Gefahr habe ich schon mehrmals selber erfahren.
Zitat
Die Unfallgefahr sollte auch gerninger sein da man ja in der Regel nicht mit einer 70 über einen Waldweg hämmert.
Nicht alle können und wollen eine Gefahr vorher genau abwägen und dann ist der Schaden für die Autovermietung schnell entstanden. Und nein, die Fahrzeuge sind nicht versichert sondern der Schaden wird von der Autovermietung direkt kompensiert.
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Falls man doch mal aufsessen sollte und sich da ein Loch in die Ölwanne macht, dann hätte man mal vorher drüber nachdenken müssen ob ich da durchkomme.
Ich nicht, denn es müsste auf einem unbefestigten Weg nicht einmall ein Schaden eintreten, der auf diese Unbefestigung zurückzuführen ist. Auch bei einem unverschuldeten Unfall durch ein anderes Fahrzeug könnte unter Umständen die (Vollkasko)-Versicherung nicht mehr greifen - jedenfalls bei Hertz
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Von daher sehe ich das doch sehr gelassen.
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cameo (14.02.2012)
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