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nsop (11.07.2013), sosa (11.07.2013), Satrian (11.07.2013), paddmo (11.07.2013), Kami1 (11.07.2013), Bluediam0nd (11.07.2013), Gr3yh0und (12.07.2013), MichaelFFM (12.07.2013), seveninches (12.07.2013), Philipp (12.07.2013)
"Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld."
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nobrainer (11.07.2013), paddmo (11.07.2013), Grün07 (11.07.2013), MisterBat (11.07.2013), EUROwoman. (11.07.2013), detzi (11.07.2013), Gr3yh0und (12.07.2013), Geigerzähler (12.07.2013), Brabus89 (16.07.2013)
Gut, letztlich beantwortet das die Frage, inwieweit ein Vorausfahrender Schuld trägt, wenn er unvermittelt (ohne verkehrsbedingten Grund) bremst. Aber was mich eigentlich interessiert ist, wie es sich verhält, wenn man nicht selbst, sondern der Notbrems-Assistent fälscherlicherweise bremst, weil er eine Kollision voraussagt, die nicht eintreten würde. Das Urteil ist ja aus 2001, da waren diese Assistenten meines Wissens ja noch kein Thema.Verkehrsrecht Ratgeber - Auffahrunfall
"An einem Auffahrunfall hat nicht unbedingt der Auffahrende schuld, denn Schuld hat immer derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dadurch den Unfall verursacht hat. So kann die Schuld auch beim Vordermann liegen, wenn er völlig unvermittelt eine Vollbremsung macht und dadurch den Unfall verursacht. Die Schuldfrage ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig."
"Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). "
Das Urteil ist ja aus 2001, da waren diese Assistenten meines Wissens ja noch kein Thema.
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Hobbes (11.07.2013)
Da drängt sich mir die Frage der Beweismittel auf. Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass PKW (jetzt mal von Ortung durch Europcar abgesehenAber was mich eigentlich interessiert ist, wie es sich verhält, wenn man nicht selbst, sondern der Notbrems-Assistent fälscherlicherweise bremst, weil er eine Kollision voraussagt, die nicht eintreten würde.
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