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Malagant (20.11.2011), nsop (20.11.2011), vonPreußen (20.11.2011)
Ach ne, wirklich?!
Beantwortet die Frage der Haftung nicht wirklich...
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Jan S. (20.11.2011)
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Arlain (21.11.2011)
Ob Du nun im Privat-PKW oder im Mietwagen jemanden mitnimmst, ist doch völlig Banane. Die Situation ändert sich durch das Gefährt nicht. Die private Haftpflicht KFZ-Haftpflicht sollte also für derlei Probleme einstehen und auch ausreichenden Haftungsrahmen bieten.
Ich frage mich nur, warum es dann z.B. auf Mitfahrgelegenheit.de Formulare gibt, um die Haftung für die Mitfahrer zu beschränken ?!
Zitat
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je gesch‰digte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
20500 bei Invalidität? Da fehlen 2 Nullen, damit die Zusatzversicherung Sinn macht ?!
Zitat
Bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung, beträgt die Deckungssumme 20.500 EUR bei Invalidität, 12.800 EUR bei Tod, 500 EUR für Heilkosten. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen um einmalig 50 % bei anteiligem Anspruch der geschädigten Person
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Zwangs-Pendler (20.11.2011)
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Zwangs-Pendler (20.11.2011)
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Zwangs-Pendler (20.11.2011), Malagant (20.11.2011)
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Beeblebrox (20.11.2011)
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