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Weltenbumler

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30.01.2012, 15:19

Strafzettel vor 6 Monaten erhalten

Hallo Allerseits,

ich bin gerade bei MEIN SIXT alle alten Mieten durchgegangen und da habe ich gesehen, dass ich bei einer Miete im Mai 2011 einen Strafzettel bekommen habe.

Ordnunswiedrigkeit, da ich auf der BAB wo 100 Km/h erlaubt sind mit 17Km/h zuviel geblitzt wurde. Zu zahlen waeren laut eingescannten Brief EUR.

Bisher habe ich von Sixt nichts erhalten. Kann ich daher davon ausgehen, dass nichts mehr kommt oder ist das nichts ungewoehnliches?



Sorry... bisher hatte ich immer Glueck und keine Strafzettel bei Mieten bekommen :107:

Vielen Dank im Voraus.

:116:
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  • Strafzettel.JPG (16,87 kB - 39 mal heruntergeladen - zuletzt: 20.02.2012, 13:24)
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Theodor

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30.01.2012, 15:40

Hast du denn den Strafzettel unabhängig von Sixt bezahlt/bekommen?

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30.01.2012, 15:42

wenn nicht, würde ich mich da ganz fix drum kümmern. Das kann nämlich sehr teuer werden.
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TraciD

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30.01.2012, 15:45

wenn nicht, würde ich mich da ganz fix drum kümmern. Das kann nämlich sehr teuer werden.

hu?

ich dachte die schreiben erst sixt an.
sixt rückt die daten raus und kassiert 18.50
und dann bekomm ich noch n extra brief von der stadt mit zahlungsaufforderung


hab nämlich letztens auch einen strafzettel kassiert und warte nun auf den bescheid.

die 18.50 hab ich schon an sixt bezalt...mehr als die eigentliche sache von 15 € hrhr
Gruß
Dennis
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30.01.2012, 15:46

Wieso teuer? Bei Bußgeldsachen in D schadet Eigeninitiative zumeist. Mai 2011 müsste schon verjährt sein. Rechtsverbindliche Auskunft erhältst du hierüber jedoch nur bei einem Anwalt.

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30.01.2012, 16:01

Zitat

wenn nicht, würde ich mich da ganz fix drum kümmern. Das kann nämlich sehr teuer werden.
Durch des Unvermögen des Staates, sich beim Beschludigten zu melden, können dem Beschuldigten nach meinem Verständnis keine Nachteile entstehen. Ich rate sehr bestimmt dazu, überhaupt nichts zu unternehmen.
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30.01.2012, 16:02

Verjährung ist bei Ordnungswidrigkeiten dieser Größenordnung nach 3 Monaten eingetreten (§ 26 Abs. 3 StVG ).

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30.01.2012, 16:03

na dann macht wie ihr denkt. Bei meinem letzten Strafzettel kam erst der Brief der Behörde und darauf dann die Rechnung von Sixt
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Jan S.

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30.01.2012, 16:05

Um welchen Betrag war das teurer als wenn du dich bei Sixt gemeldet hättest?

MfG Jan
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30.01.2012, 16:05

Na aber trotzdem muss ja die Behörde erstmal die Daten des Fahrers von Sixt bekommen und kann einen erst dann anschreiben. Und solange man keinen Anhörungsbogen bekommen hat, weiß man ja theoretisch nicht mal von der Ordnungswidrigkeit...
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Theodor

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30.01.2012, 16:08

Also ich kenne da jemanden ;), der hat mal in einem Monat zweimal einen Strafzettel für falsch Parken (an der selben Stelle bekommen). Jeweils 35€. Den Ersten hat er bezahlt, den Zweiten hat er verloren und wollte also warten, bis er eine vermutlich erhöhte Zahlungsaufforderung erhält. Nach einem Monat kam dann allerdings ein Schreiben, dass die Angelegenheit fallengelassen wurde und er nur noch die Bearbeitunggebühr von ~10€ bezahlen muss :)

Von daher würde ich den Staat ganz sicher nicht anrufen und sagen, hier, sie bekommen noch X Euro von mir, oder nicht? :104:

Sollte vom Staat nichts gekommen sein, würde ich ebenfalls raten, zu warten.

Edit: Ups ^^

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30.01.2012, 17:43

Ich habe den Strafzettel nur im Sixt Kundencenter gesehen, aber sonst nichts erhalten.

Nun haben die Jungs hier ja schon diskutiert, aber eine Antwort habe ich leider nicht bekommen.

Soll ich:

1) Mich bei Sixt melden und Nachfragen (was ich erstmal nicht so clever finde...)

2) Nichts machen und gut ist...



Vielen Dank im Voraus.

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30.01.2012, 17:44

Ohne dass das jetzt eine Beratung werden soll: Der Tenor bisher hier im Thread war ganz eindeutig Variante 2...
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30.01.2012, 17:46

Zitat

Nun haben die Jungs hier ja schon diskutiert, aber eine Antwort habe ich leider nicht bekommen.
hä? Dass man bei einer Diskussion, an der unterschiedliche und teils entgegengerichtete Meinungen teilnehmen, keine allgemeingültige Antwort bekommt, ist doch Natur der Sache. Was du unternehmen möchtest, musst du selber entscheiden.
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30.01.2012, 17:48

Wie Peakme sagte, entscheiden musst du selber. Wäre ich du, würde ich gar nichts tun und ich vermute mal, der Großteil wird mir zustimmen :whistling:

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