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textsurfer

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22.09.2010, 17:44

Sixt und die Leiharbeitsfirma FPS (Flotten-Personal-Service)

Hallo!

Ich bin Fahrzeugpfleger/Fahrer/"Checker" in einer norddeutschen Sixt-Station. In der Hoffnung, hier auf einige Mitarbeiter der Firma FPS zu treffen, möchte ich dieses Thema hier eröffnen.

Wie vielleicht einige wissen, sind die Fahrzeugpfleger seit Mai 2010 nicht mehr direkt bei Sixt angestellt, sondern werden Sixt über die Leiharbeitsfirma Flotten-Personal-Service (kurz: FPS) zur Verfügung gestellt. Es gibt seitdem tariflich geregelten Stundenlohn (was der bisher einzige mir bekannte Vorteil der Umstellung ist).
Versprochen wurde den Mitarbeitern unter anderem Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Arbeitszeitkonto.

Vieles davon ist jedoch nur Makulatur, da die Arbeitsverträge so gestaltet wurden, dass z.B. im Krankheitsfall eine Auszahlung von 20 Stunden/Monat zurückgehalten bzw. auf das Gleitzeitkonto addiert wird.
Auch schön ist die Tatsache, dass man fleißig Überstunden ansammeln darf, diese jedoch nur ausbezahlt bekommt, wenn man unter einer bestimmten monatlichen Stundengrenze bleibt. Im Arbeitsvertrag sind nämlich nicht die gesamten im Monat abzuleistenden Arbeitsstunden vermerkt, sondern nur die monatlichen Arbeitsstunden minus 20 sog. Mehrarbeitsstunden. Diese 20 "Mehrarbeitsstunden" bekommt man dann normalerweise auch ausgezahlt, außer jedoch, man meldet sich krank. Dann werden diese Stunden wie oben bereits erwähnt, nicht ausgezahlt, sondern auf das Gleitzeitkonto addiert (auch wenn man diese Stunden trotz Krankheit gearbeitet hat).
Auch bekommt man seine Stunden vom Gleitzeitkonto nur ausbezahlt, wenn man unter den oben genannten monatlichen Arbeitsstunden bleibt. Man darf also nicht die 20 Mehrarbeitsstunden in Anspruch nehmen.

Vielleicht finden sich hier ja noch einige Leidende des Abrechnungssystems des Flotten-Personal-Service.
Ich hoffe, dass dieser Thread uns Mitarbeitern mit konstruktiver Kritik weiterhelfen kann, denn es sollte auch der Firma Sixt vielleicht daran gelegen sein, dass die Mitarbeiter nicht monatlich um ihr Gehalt bangen und sich über ihren leicht diffusen Arbeitsgeber FPS aufregen müssen.

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Aaron (25.09.2010)

-Christian-

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22.09.2010, 18:17

grundsätzlich sind Abweichungen im Arbeitsvertrag gegenüber des Tarifvertrages nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Diesem bringen würden. Aber auch nur dann, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (ist meistens der Fall)

Wenn Du magst, kannst Du das ganze ja mal einscannen (anonymisiert) und hochladen.

TMK

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22.09.2010, 18:18

also ich hatte keine probleme mit denen gehabt. alle meine geleisteten arbeitsstunden wurde mir ausgezahlt. zudem hat man eine sehr sehr sehr günstige rate bekommen wenn man sich ein fahrzeug mitnehmen wollte. konnte nicht klagen. zumal ich meine urlaubstage auch ausgezahlt bekommen habe

mfg

Jan S.

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22.09.2010, 18:50

grundsätzlich sind Abweichungen im Arbeitsvertrag gegenüber des Tarifvertrages nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Diesem bringen würden. Aber auch nur dann, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (ist meistens der Fall)


Wenn das leben nur so einfach wäre, es wär so schön. Ein Unternehmen muss sich an keinen Tarifvertrag halten. Aus dem Arbeitgeberverband austreten, den alten Tarifvertrag auslaufen lassen, fertig ist der Lack. Oder bei neuen Unternehmen garnicht erst dem Arbeitgeberverband beitreten.

MfG Jan

Nachtrag @Textsurfer: Wenn du deinen Arbeitsvertrag so gut kennst dann kennst du sicherlich auch die Klausel zur Verschwiegenheit, mach dir mal Gedanken drüber. ;)
Jan S.
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textsurfer

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22.09.2010, 19:15

Zitat

Nachtrag @Textsurfer: Wenn du deinen Arbeitsvertrag so gut kennst dann kennst du sicherlich auch die Klausel zur Verschwiegenheit, mach dir mal Gedanken drüber. ;)

Huch, wie fahrlässig von mir. ;-)


Zitat

zudem hat man eine sehr sehr sehr günstige rate bekommen wenn man sich ein fahrzeug mitnehmen wollte.

Das liegt aber nicht an FPS, sondern daran, dass dein netter Stationsleiter dir die Mitarbeitertarife anbietet.

jimmy

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22.09.2010, 19:17

Sicherlich ärgerlich und nicht schön, aber im Vergleich zu den Arbeitsbedingungen bei "Arwe" wahre Luxusprobleme, wenn man das so überhaupt in diesen Zusammenhängen nennen darf....

TMK

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22.09.2010, 19:35

Zitat

Zitat

Nachtrag @Textsurfer: Wenn du deinen Arbeitsvertrag so gut kennst dann kennst du sicherlich auch die Klausel zur Verschwiegenheit, mach dir mal Gedanken drüber. ;)

Huch, wie fahrlässig von mir. ;-)


Zitat

zudem hat man eine sehr sehr sehr günstige rate bekommen wenn man sich ein fahrzeug mitnehmen wollte.

Das liegt aber nicht an FPS, sondern daran, dass dein netter Stationsleiter dir die Mitarbeitertarife anbietet.
völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommst ;) das hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen!

textsurfer

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22.09.2010, 19:44

Zitat

völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommst ;) das hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen!
Vielen Dank für deine objektive Beurteilung meines Beitrages.
Aber "Schwachsinn"? Naja, ich weiß nicht. Die Mitarbeiterrate wird dir nämlich nicht zuteil, weil du bei FPS arbeitest, sondern weil du bei FPS für Sixt arbeitest. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht alle FPS-Mitarbeiter in allen Sixt-Stationen die Mitarbeiterrate bekommen.
Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.

TMK

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22.09.2010, 19:45

Zitat

Zitat

völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommst ;) das hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen!
Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.
richtig darum soll es hier nicht gehen :) dennoch bekommt JEDER der bei FPS einen Vertrag unterschrieben hat diese Raten ;) und damit ist JEDER in Deutschland gemeint ;)

mfg

jimmy

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22.09.2010, 19:51

Ist diese Rate denn wirklich so toll???? hab mal gehört, dass die Mitarbeiterrate von Sixt für den "normalen" Angestellten nicht sonderlich attraktiv ist....

TMK

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22.09.2010, 20:01

wirklich so toll?? leider darf ich dir keine preise nennen aber sie sind wirklich unschlagbar, egal welcher partner angebote seinen kunden unterbreitet ;)

gn8

gesperrt Danke!

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22.09.2010, 20:11

(auch wenn man diese Stunden trotz Krankheit gearbeitet hat).

Trotz Krankschreibung gearbeitet ?
Habe ich das so richtig verstanden? 8|

zumal ich meine urlaubstage auch ausgezahlt bekommen habe

Was auch gesetzeswidrig sein dürfte. Gesetzlicher Erholungsurlaub darf nichtausbezahlt werden - wenn er nicht genommen wird, verfällt dieser. :whistling:
(EDIT: ich sehe gerade, es gibt wohl eine einzige Ausnahme: Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses)


Junge Junge, wenn ihr schon so ne krummen Sachen dreht, seid doch nicht so blöde und schreibt des öffentlich ins Forum :pinch:
Suzuki GSF 1200 S [BJ 2001]
Skoda Octavia Combi 2.0TDI DSG PDF PD [BJ 2008] folgt...

-Christian-

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22.09.2010, 20:13

Zitat

Zitat

grundsätzlich sind Abweichungen im Arbeitsvertrag gegenüber des Tarifvertrages nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Diesem bringen würden. Aber auch nur dann, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (ist meistens der Fall)
Wenn das leben nur so einfach wäre, es wär so schön. Ein Unternehmen muss sich an keinen Tarifvertrag halten. Aus dem Arbeitgeberverband austreten, den alten Tarifvertrag auslaufen lassen, fertig ist der Lack. Oder bei neuen Unternehmen garnicht erst dem Arbeitgeberverband beitreten.

MfG Jan
Ganz grob gesehen ist das was Du geschrieben hast korrekt. Schnell und einfach geht dies allerdings nicht, insbesondere nicht, wenn es sich um ein größeres Unternehmen handelt (mit dementsprechend vielen AN).
Der Flottensub von Sixt, um den es gerade geht, könnte dies wohl so wie von Dir beschrieben bewerkstelligen, allerdings wurde ja im Startposting bereits geschrieben, dass es sich um Tariflöhne handelt!

-Christian-

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22.09.2010, 20:19

Zitat

Was auch gesetzeswidrig sein dürfte. Gesetzlicher Erholungsurlaub darf nichtausbezahlt werden - wenn er nicht genommen wird, verfällt dieser. :whistling:
Nicht wenn es sich um das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gehandelt hat und der Urlaub nicht mehr hätte genommen werden können!
Zudem muss man unterscheiden zwischen dem gesetzl. Mindesturlaub und dem zusätzlich vom AG gewährten!

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22.09.2010, 20:21

OT: Für Jemanden, der SAP-Kram macht, kennt sich der -Christian- recht gut im Arbeitsrecht aus. Oder hat sich hier ein Personaler unter uns gemischt? ;)

[Also für DMmans Liste: +2 sinnvolle Beiträge]
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