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Aaron (25.09.2010)
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Registrierungsdatum: 26.09.2008
Wohnort: Leipzig
Beruf: Telefonjoker
grundsätzlich sind Abweichungen im Arbeitsvertrag gegenüber des Tarifvertrages nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Diesem bringen würden. Aber auch nur dann, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (ist meistens der Fall)
Zitat
Nachtrag @Textsurfer: Wenn du deinen Arbeitsvertrag so gut kennst dann kennst du sicherlich auch die Klausel zur Verschwiegenheit, mach dir mal Gedanken drüber.![]()
Zitat
zudem hat man eine sehr sehr sehr günstige rate bekommen wenn man sich ein fahrzeug mitnehmen wollte.
völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommst
Zitat
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Nachtrag @Textsurfer: Wenn du deinen Arbeitsvertrag so gut kennst dann kennst du sicherlich auch die Klausel zur Verschwiegenheit, mach dir mal Gedanken drüber.![]()
Huch, wie fahrlässig von mir. ;-)
Zitat
zudem hat man eine sehr sehr sehr günstige rate bekommen wenn man sich ein fahrzeug mitnehmen wollte.
Das liegt aber nicht an FPS, sondern daran, dass dein netter Stationsleiter dir die Mitarbeitertarife anbietet.
das hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen! Vielen Dank für deine objektive Beurteilung meines Beitrages.
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völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommstdas hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen!
richtig darum soll es hier nicht gehen
Zitat
Aber darum soll es hier ja auch gar nicht gehen.
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völliger schwachsinn wenn du bei FPS arbeiten würdest, würdest du wissen das du von Sixt eine Mitarbeiter rate bekommstdas hat mir sogar der Geschäftsführer bei einstellung persönlich mitgeteilt und die habe ich auch bekommen!
dennoch bekommt JEDER der bei FPS einen Vertrag unterschrieben hat diese Raten
und damit ist JEDER in Deutschland gemeint 
(auch wenn man diese Stunden trotz Krankheit gearbeitet hat).
zumal ich meine urlaubstage auch ausgezahlt bekommen habe
Ganz grob gesehen ist das was Du geschrieben hast korrekt. Schnell und einfach geht dies allerdings nicht, insbesondere nicht, wenn es sich um ein größeres Unternehmen handelt (mit dementsprechend vielen AN).
Zitat
Wenn das leben nur so einfach wäre, es wär so schön. Ein Unternehmen muss sich an keinen Tarifvertrag halten. Aus dem Arbeitgeberverband austreten, den alten Tarifvertrag auslaufen lassen, fertig ist der Lack. Oder bei neuen Unternehmen garnicht erst dem Arbeitgeberverband beitreten.
Zitat
grundsätzlich sind Abweichungen im Arbeitsvertrag gegenüber des Tarifvertrages nur zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer Vorteile gegenüber Diesem bringen würden. Aber auch nur dann, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (ist meistens der Fall)
MfG Jan
Nicht wenn es sich um das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gehandelt hat und der Urlaub nicht mehr hätte genommen werden können!
Zitat
Was auch gesetzeswidrig sein dürfte. Gesetzlicher Erholungsurlaub darf nichtausbezahlt werden - wenn er nicht genommen wird, verfällt dieser.![]()

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