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jimmy

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04.11.2010, 22:18

Ich weiß es nicht genau, aber evt. kommt man auch mit §138 BGB durch.....

Addi2505

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05.11.2010, 10:11

Man darf hier aber nicht den Marktwert des Spritpreis sehen, sondern den der Dienstleistung welcher Zweifelslos nicht unüblich ist. Jedenfalls nicht so, dass der eigentliche Wert um mehr als 100% überstiegen wird.
(unberücksichtigt bleiben, darf auch nicht die Gewinnausschüttung sowie die tatsächlichen Arbeitskosten für das Unternehmen)
Außerdem würde ich nicht davon ausgehen, dass sich der TE in einer Schwächesituation befunden hat.
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roz

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18

05.11.2010, 10:53

Man darf hier aber nicht den Marktwert des Spritpreis sehen, sondern den der Dienstleistung welcher Zweifelslos nicht unüblich ist.


Grundsätzlich natürlich klar. Ist aber schon merkwürdig, dass der Wert der Dienstleistung proportional zur Tankmenge ist.
Ist ja nicht nachvollziehbar, weshalb 5l Nachtanken eine Dienstleistung von - sagen wir mal - 10 Euro ausmacht, während 50l Nachtanken eine 100 Euro Dienstleistung ist.
"Jeder Kopf ist gleich wertvoll. Vorausgesetzt, man hat einen." Felix Dserschinski.

Addi2505

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05.11.2010, 11:09

Klar kann man den Autovermietern eine gewisse Servicepauschale aufbürden - also 20€ oder so für das Nachfüllen. Dann würde es aber wieder von der anderen Seite hageln, wieso man denn 21,48€ für ein Liter Benzin zahlen soll. Es bleibt so wie es ist in einer freien Marktwirtschaft- der Unternehmer bietet etwas an und du kannst es in Anspruch nehmen oder nicht. Das hier Externe, Sixt vorschreiben, wie die Ihren Laden führen und Abrechnungen gestalten halte ich im Zuge der Privatautonomie für höchst fragwürdig, zumal alles auf der HP schriftlich dokumentiert ist. Wenn dir der Laden zu teuer als Verbraucher ist, dann benutze ihn auch nicht.

Alles in allem ist er hier nur von der Kulanz der Hotline abhängig. Ich denke hier wird jeder gesunde !Service!Mitarbeiter im Sinne der Kundenzufriedenheit handeln.
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roz

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20

05.11.2010, 11:28

Es bleibt so wie es ist in einer freien Marktwirtschaft - der Unternehmer bietet etwas an und Du kannst es in Anspruch nehmen oder nicht. Dass hier Externe Sixt vorschreiben, wie die ihren Laden führen und Abrechnungen gestalten, halte ich im Zuge der Privatautonomie für höchst fragwürdig, zumal alles auf der HP schriftlich dokumentiert ist. Wenn Dir der Laden zu teuer als Verbraucher ist, dann benutze ihn auch nicht.

Ganz ruhig bleiben! Von VORSCHREIBEN kann überhaupt keine Rede sein. Ich bin durchaus auch ein Anhänger von freier Marktwirtschaft. Habe nur laut gedacht.
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Addi2505

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05.11.2010, 11:50

Keine Angst ich sehe dich nicht als Vertreter der Planwirtschaft, mein Beitrag richtete sich eher an die Allgemeinheit. :110:
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Marvin_0

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05.11.2010, 15:21

Zitat

Das hier Externe, Sixt vorschreiben, wie die Ihren Laden führen und Abrechnungen gestalten halte ich im Zuge der Privatautonomie für höchst fragwürdig, zumal alles auf der HP schriftlich dokumentiert ist.
Ich hab das gerade nicht zur Hand.
Wärst du so frei, und zitierst mal die Stelle, in der geschrieben steht das verunfallte/fahruntüchtige Fahrzeuge betankt werden müssen, bzw. die Betankungsgebühr anfällt?
<-- hat'n Bandmaß wat acht Meter lang is

Addi2505

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05.11.2010, 17:27

Ob du "mir, als Unternehmer" das Auto kaputt oder in einem funktionstüchtigen Zustand zurück bringst ist doch irrelevant, zu mal noch bei solch einem Fall, in dem der Verbraucher den Schaden zu 100% zu vertreten hat.
Sonst würde ich mit der Amex (0€ Selbstbeteiligung) jedes mal beim Flughafen gegen einen Pfeiler knallen, weil mir auffällt ich habe vergessen zu tanken und kein Lust mehr umzukehren.
Eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Kunden, der ein Auto geschrottet hat, was die AGB entfallen ließe erkenne ich nicht.
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Marvin_0

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05.11.2010, 18:42

Ob du "mir, als Unternehmer" das Auto kaputt oder in einem funktionstüchtigen Zustand zurück bringst ist doch irrelevant, zu mal noch bei solch einem Fall, in dem der Verbraucher den Schaden zu 100% zu vertreten hat.
Sonst würde ich mit der Amex (0€ Selbstbeteiligung) jedes mal beim Flughafen gegen einen Pfeiler knallen, weil mir auffällt ich habe vergessen zu tanken und kein Lust mehr umzukehren.
Eine besondere Schutzbedürftigkeit eines Kunden, der ein Auto geschrottet hat, was die AGB entfallen ließe erkenne ich nicht.
Gut. Warum würde "ich, als Unternehmer" also das aus dem Acker gezerrte Auto dann nicht auch noch mit der Gebühr für grobe Verschmutzung belegen?
Und warum nicht noch die Oneway gebühr? Wurde ja schließlich nicht an der Anmietstation, sondern an Station Schrottpresse abgeliefert.
Bin ich so Kulant, dass Ich nur den Kraftstoff berechne?
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15.11.2010, 18:04

HALLO!
heute kam die gutschrift von sixt...nachdem ich denen eine freundliche mail gesendet und darin den genauen sachverhalt geschildert hatte...kam erst die antwort das sie sich umgehend um überarbeitung der rechnung bemühen und heute kam dann die gustchrift. uns wurde lediglich die fehlenden liter aus dem unfaller berechnet und pro liter wurden auch nur 1,30euro berechnet. alles in allem SUPER KULANT....haben uns riesig gefreut....

nun hoffen wir mal, dass es bei der sixt versicherung auch positiv ausgeht. haben schon ein wenig angst, dass die versicherung bei dem auffahrunfall sagt....das sie nicht einspringen......

;(

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15.11.2010, 18:37

Danke für die Aufklärung des Falls!
nun hoffen wir mal, dass es bei der sixt versicherung auch positiv ausgeht. haben schon ein wenig angst, dass die versicherung bei dem auffahrunfall sagt....das sie nicht einspringen......

Warum sollten Sie denn nicht?
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15.11.2010, 19:52

naja, weil sie vielleicht sagen, dass der auffahrfehler selbstverschulden war...weil im polizeibereicht der standartsatz: überhöhte geschwindigkeit steht....daraus könnte uns sixt bzw die versicherung von denen viell einen strick drehen....oder? :?:

Gordon Alf S.

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15.11.2010, 19:55

Könnte man in einem anderen Thread besprechen, wo die Leistungen der Haftungsbeschränkungen aufhören. Vielleicht gibt es da auch schon was.
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