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Janno (12.11.2010)
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Registrierungsdatum: 13.04.2009
Wohnort: Brasilien
Beruf: Außenhändler
naja, im ersten Ansatz stimmt das sicher, in zweiter Linie ist aber zu bedenken, dass nicht jede Bestimmung der AGB vor Gericht Bestand hat. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Gericht in dieser Regelung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters sieht.
Das Deutsche Gericht sagt dazu das folgende:
"sie haben mit ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag mit den AGBs zugestimmt, aus denen sie ohne Probleme die höhe des Zuschlages herauslesen konnten. Klage damit abgewiesen, Kosten hat der Kläger zu tragen".
wie oben geschrieben, es gibt wohl gleich mehrere Ansatzpunkte, die die "Gerichtsfestigkeit" der Höhe dieser Gebühr fraglich erscheinen lassen:
- die Gebühr wird als Servicegebühr benannt. Eine Servicegebühr muss aber in Art und eben auch Höhe einem einigermassen nachvollziehbaren Zusammenhang mit der Dienstleistung stehen. Wenn Sixt schreiben würde "bei uns können Sie auch Kraftstoff für 3,50 EUR pro Liter inklusive Betankung kaufen" läge der Fall ganz anders, aber so ist es ja nicht.
- Sixt weisst in den AGB und auch auf dem Mietvertrag die Höhe der Servicegebühr nicht aus. (im Gegensatz zB. zu Hertz, wo der Literpreis für Nachtanken auf dem Mietvertrag steht)
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Steven.Scaletta (14.11.2010), Gordon Alf S. (14.11.2010), Crz (14.11.2010)
Ob dies jedoch ausreichend ist, könnte ein Gericht durchaus bezweifeln:
Zitat
Habe mir die AGBs gerade mal angekuckt, und dort steht: "Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich". Ergo, kann man dem Mieter vorwerfen das er versäumt hat sich vorab über die Preise zu informieren.
Benutzer die sich bedankten:
Mr. C (14.11.2010), schauschun (14.11.2010)
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Registrierungsdatum: 14.04.2010
Wohnort: Nürnberg
Beruf: Biologisch- Technischer Assistent & Student
gutes Beispiel, in diesem Bereich hat es ja bereits einige Urteile gegeben, die bestimmte Gebührenregelungen als unvereinbar mit dem BGB eingestuft haben.
Zitat
Bei einer bekannten Fluggesellschaft heißt es immer: Ab 19,99 nach x&y.
Ergo rechnet jeder damit, dass es bei diesen 19,99€ auch bleibt. Und zack, ist man hinterher bei 60€ und mehr. Das ist genauso Abzocke.
gutes Beispiel, in diesem Bereich hat es ja bereits einige Urteile gegeben, die bestimmte Gebührenregelungen als unvereinbar mit dem BGB eingestuft haben.
Zitat
Bei einer bekannten Fluggesellschaft heißt es immer: Ab 19,99 nach x&y.
Ergo rechnet jeder damit, dass es bei diesen 19,99€ auch bleibt. Und zack, ist man hinterher bei 60€ und mehr. Das ist genauso Abzocke.
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