Sie sind nicht angemeldet.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26.09.2008
Wohnort: Leipzig
Beruf: Telefonjoker
Benutzer die sich bedankten:
t-u-f-k-a-h (02.03.2011)
Zur Fahrzeuggröße:
Bei Unfallersatz hast Du Anspruch auf einen Wagen, der Deinem Wagen zum Zeitpunkt des Unfalles entspricht. Hier wird z.B. die Schwackeliste befragt.
Für einen 4Jahre alten Astra 1.6 bekommst Du ziemlich sicher keinen CWMR.
Allerdings kann man für einen 8Jahre alten Astra OPC schon mal n SDMR oder so was bekommen.
Wie gesagt, die Schwackeliste teilt die Wagen nach Alter und Motorisierung in Gruppen ein.
Wenn Du einen Kombi brauchst, dann sag das der Versicherung. Im Zweifel gibt es dann halt nen CWMR (wenn die C-Größe ok ist) oder einen EWMR (wenn wegen Alter etc. nur E bezahlt wird).
Ausweis und Führerschein reicht bei Unfallersatz. Das ist richtig.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 26.12.2010
Aktuelle Miete: nix
Wohnort: HRO
Beruf: VK
Copyright © 2007-2012 - Alle Rechte vorbehalten - mietwagen-talk.de ist die größte deutschsprachige Internet-Community zum Thema Mietwagen und Autovermietung.
