Wie so oft muss man hier sicher zwischen Praxis und Theorie unterscheiden.
In der Praxis wird in A und in B Sixt das Zahlungsmittel mit der SB belasten. Der Mieter zahlt und gut ist. Ich denke nicht, dass Sixt bei der Firma nachfragt, ob der Meiter auch noch Mitarbeiter ist. Interessant wäre auch, ob die Rechnung an den Mieter oder die Firma geht. Wenn die Rechnungen immer an den Mieter gehen, bekommt die Firma ja meistens gar nicht mit, wer wie viel meitet. Das gilt natürlich nur für Firmen, wo der Mitarbeiter recht selbständig über die Firmenrate buchen kann.
In der Theorie verstößt Fall A gegen die Sixt AGB. Firmentarif darf nur von einem Berechtigten genutzt werden. Sollte es also rauskommen, dann erlischt der Versicherungsschutz. Fall B ist sicher etwas schwieriger. Ob Sixt erlaubt, dass Firmentarife auch privat genutzt werden dürfen, ist mir nicht bekannt. Aber selbst wenn das verboten ist, stellt sich die Frage nach der Beweisbarkeit. Firmentarife sind ja gerade für Mitarbeiter die viel unterwegs sind und da lässt sich sicher schnell mal ein geschäftlicher Grund finden. Wenn Sixt die private Nutzung erlaubt, die Firma aber verbietet, dann muss der Mieter wohl nur betriebsinterne Konsequenzen fürchten. Auf die Versicherung hat das keinen Einfluss.
Trotzdem gilt natürlich: Sowohl von A als auch von B die Finger weglassen
Gruß
Übrigens: privat genutzte Firmenraten muss man als geldwerten Vorteil versteuern, aber das Faß machen wir jetzt hier nicht auf