Eine neue Scheibe kostet locker um die +/- 1000 Euro.
Kommt drauf an ob die Scheibe isloiert ist oder nicht. Die isolierten kosten teurer als die normalen.
Und meistens kann man den alten Regensensor/ Lichtsensor nicht mehr an die neue Schreibe drankleben, sodass dann noch weitere extra Kosten entstehen.
So hats mir mal ein Opel Haendler gesagt
So hats mir mal ein Opel Haendler gesagt
Merkste was
Ja

aber die Sache hat einen Hacken
So nebenbei mein letzter Steinschlag wurde trotz Schadensprotokoll nicht berechnet. War aber zum Glück ein BMW

Aber ich bitte zu beachten Ausnahmen bestätigen die Regel.
Felgen sind meines wissens auch nicht mit drinnen.
Die Wissenschaft der Signatur ...
Aber müssten solche Ausnahmen von der 'Vollkasko' (oder was
Sixt dem Kunden da auch immer anbietet) nicht in den Mietbedingungen bzw. den AGB stehen?
Und auf der Sixt HP und in den allgemeinen Vermietbedingungen steht kein Vermerk auf einen Auschluss der VK bei bestimmten Schäden (oder ich bin zu blind sie zu finden).
Mir wurde an der SIXT-Hotline gesagt, dass es keine TK gibt...!???
Glasschäden also voll selber zu tragen sind.
Ich hatte beim Kuga nen Steinschlag im Sichtfeld bekommen. Bin mal gespannt was da noch an Post kommt....
Neue Scheibe kostet mal eben 1100€.
TK ist Bestandteil der VK bei Sixt. Steinschlag wird über SB der VK abgerechnet - ergo: 0 Eur.
Auch wenn ich mich wiederhole: nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist die Haftungsbeschränkung bei Mietfahrzeugen am Leitbild der Kaskoversicherung und damit an den AKB und den relevanten Teilen des VVG auszurichten.
Steinschläge sind bei Sixt natürlich mitversichert, oft wird aus Kulanz sogar auf den Selbstbehalt verzichtet. Ausgeschlossen sind meist reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden. Ein Bremsschaden entsteht bspw. uU an der Bremsanlage eines Fahrzeuges, wenn man bei sehr hohen Geschwindigkeiten eine Gefahrenbremsung einleitet. Baut man deshalb dann einen Unfall oder fährt in die Leitplanke, ist es idR schon kein "reiner" Bremsschaden mehr. Ob Reifenschäden mitverischert sind, weiß ich nicht, wer beim Thema "was umfasst die Haftungsbeschränkung" im Vorhinein absolute Sicherheit sucht, sollte die AVB lesen und ggf. Rechtsrat bei einem Anwalt einholen.
Mir wurde an der SIXT-Hotline gesagt, dass es keine TK gibt...!???
Glasschäden also voll selber zu tragen sind.
Ich hatte beim Kuga nen Steinschlag im Sichtfeld bekommen. Bin mal gespannt was da noch an Post kommt....
Neue Scheibe kostet mal eben 1100€.
bei nem
330d Lim. hat mich der Spaß 280€ gekostet -.-
Mieten 2012:
Sixt:
BMW-on-Demand: X5 4.0d
Aber müssten solche Ausnahmen von der 'Vollkasko' (oder was Sixt dem Kunden da auch immer anbietet) nicht in den Mietbedingungen bzw. den AGB stehen?
Und auf der Sixt HP und in den allgemeinen Vermietbedingungen steht kein Vermerk auf einen Auschluss der VK bei bestimmten Schäden (oder ich bin zu blind sie zu finden).
Genau die Frage habe ich ja auch schon auf der 1. Seite gestellt...
Bei Sixt findet man in der Tat überhaupt nichts zu Ausschlüssen, bei
Europcar heißt es "... stellt den Mieter nach den Grundsätzen einer
Vollkaskoversicherung [...] frei". Außerdem werden wie bei Sixt die genannten Brems- und Bruchschäden ausgeschlossen. Aber da steht weit und breit nichts davon, dass Felgen, Unterboden, Windschutzscheibe usw. nicht versichert sind. Aber irgendwoher muss doch diese Annahme kommen, weil ich es wie gesagt schon öfters hier gelesen habe?
Aber da steht weit und breit nichts davon, dass Felgen, Unterboden, Windschutzscheibe usw. nicht versichert sind. Aber irgendwoher muss doch diese Annahme kommen, weil ich es wie gesagt schon öfters hier gelesen habe?
Sonst könnte Sixt ja einfach alle Schäden außer die an der hinteren Beifahrertür auschließen und bei jedem Kratzer noch ein paar Mark extra verdienen.
Ich befürchte, ich kenne mich damit auch leider zu wenig aus, aber ich habe folgendes bemerkt:
Bei den Versicherungsbedingungen der LH KK ist die Rede von
§ 5 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
[...]
7. auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische oder elektrische Ausfälle, es
sei denn, diese werden durch eine andere unter dieser Versicherung gedeckte
Schadenursache gesetzt;
8. auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden;
9. auf Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung, es sei denn, wenn diese durch ein
Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungspflichtige Schäden an dem
Fahrzeug verursacht hat;
10. für Abschleppkosten und/oder Bergungskosten;
11. auf Servicegebühren, welche durch das Mietwagenunternehmen im Schadenfall
gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden;
12. auf Schäden, die nach Ablauf von 15 Werktagen nach Schadeneintritt dem Versicherer
angezeigt werden.
Eventuell ist dies hier durcheinander gebracht? Oder ist das eine allgemein gültiger Ausschluss für die Haftungsreduzierung bei Sixt? Ich weiß es nicht.
Interessant wäre auch, ob es solche Ausschlüsse bei den Versicherungen der Amex-KKs ebenfalls gibt?