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JohnDoe

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06.08.2011, 00:30

Hab jetzt die AGB nicht durchgelesen, aber in den FAQ auf der Sixt.de Hompeage steht folgendes:
"Wo und wie erfolgt die Rückgabe meines Sixt-Mietwagens?

Die Fahrzeugrückgabe kann deutschlandweit an allen Sixt-Stationen erfolgen. Bei Oneway-Mieten fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro pro Anmietung an. Bei Mieten innerhalb einer Stadt fällt eine Einweggebühr von 9,00 Euro an, von/nach Sylt erheben wir 135,00 Euro Gebühr pro Anmietung. Auf Anfrage holt Sixt Ihr Fahrzeug auch nach Rückmeldung bei Ihnen ab."

Klingt für mich nicht nach einer Meldepflicht für Rückgaben an nicht der vereinbarten Station.

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17

06.08.2011, 00:33

Klingt für mich nicht nach einer Meldepflicht für Rückgaben an nicht der vereinbarten Station.

Wer spricht denn von Pflicht? Aber normale Umgangsformen wären doch nett! Und der Nachmieter freut sich auch.

JohnDoe

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18

06.08.2011, 00:34

Wer spricht den von Pflicht? Aber normale Umgangsformen wären doch nett! Und der Nachmieter freut sich auch.


"Ist man vertraglich dazuverpflichtet, die Station bei Änderungen (zB Rückgabeort und -Zeit) zu informieren."

/Edit: Meine Passage war auch auf den Vorposter bezogen.

cram

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06.08.2011, 00:36

Zusammenfassen ist hier herauszulesen, dass es egal ist, ob man bei verändertem Rückgabeort oder Mietverlängerung Bescheid gibt oder nicht.

Wer die Hotline anrufen möchte, tut es, wer nicht,der lässt es.

Bitte um Korrektur, wenn ich jetzt was falsch verstanden habe. Wenn ich richtig liege, wäre es schön, wenn wir die Diskussion schließen könnten. :)

Der TO hat doch alles erfahren, was er wissen wollte, oder?
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06.08.2011, 00:47

Also ich wurde schon öfter mit nem Mietwagen von der Polizei angehalten, die wollten dann fast immer den Mietvertrag sehen.


Auf welcher Grundlage wollen die das sehen?
Dann müsstest du ja verpflichtet sein den Vertrag ständig bei dir zu führen!

Wenn ich ein Auto über mehrere Tage miete, landet der Vertrag am Abholtag zu Hause im entsprechenden Belege-Ordner.
Mir ist auch kein Gesetz bekannt, nachdem ich Verträge ständig mitführen muss.

Und btw. wenn ich mir das Auto von irgendeiner Privatperson leihe, dann habe ich darüber auch keinen Vertrag. Bin auch schonmal so in eine Kontrolle gekommen. Die haben dann eben geprüft, ob das Fahrzeug gesucht wird. Das war auch schon alles.
Suzuki GSF 1200 S [BJ 2001]
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06.08.2011, 00:47

Hertz-Mietbedingungen

"3.2 Sie verpflichen sich, uns das Fahrzeug in demselben Zustand wie bei Anmietung, vorbehaltlich vertragsgemäßer Abnutzung, mit den selben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör und am in diesem Mietvertrag angegebenen Ort und zu der in diesem Mietvertrag angegebenen Zeit zurückzugeben
[...]
3.4 Das Fahrzeug muss an der vereinbarten Hertz-Station innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Station zurückgegeben werden.
[...]
3.8 Hertz bleibt jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ([...]) firstlos zu kündigen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, auch in Teilen, nicht eingehalten werden."

Sixt-Mietbedingungen habe ich grad nicht zur Hand, da wird aber ähnliches drinstehen.
Die von dir zitierte Textstelle verstehe ich so, dass erläutert wird, was für Optionen vor dem Abschluss einen Mietvertrages zur Verfügung stehen.

Edit:
"2.2 Sie haben diesen Mietvertrag, bestehend aus Rental Record und Rental Wallet jederzeit mit sich zu führen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen"
Nachricht des Monats: Der Juke-R geht in (Klein-)Serie!

--das Affenexperiment--
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06.08.2011, 00:49

Also ich wurde schon öfter mit nem Mietwagen von der Polizei angehalten

Extreme gibts, ich noch nie.

dets

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06.08.2011, 00:51

@peak_me: gut abgepinselt und trotzdem Thema verfehlt, es geht hier um Sixt.

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detzi
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