Auszug aus den Versicherungsbedingungen der BMW AMEX Carbon:
Allgemeiner Teil
8.1 Alle Versicherungssummen der Reise-Versicherungsleistungen gelten pro Person
und gelten während einer Reise (siehe „Allgemeine Definitionen“ für Reise).
Die Versicherungssummen der Rechtsschutzversicherung gelten je Rechtsschutzfall.
Mietwagen VK:
1 Die Leistungen für Sie
1.1 Versicherungsschutz besteht für bis zu zwei gleichzeitig von Ihnen auf Tages oder
Wochenbasis von einer zugelassenen Mietwagenagentur/-firma angemietete
(Mietwagen) für bis zu maximal 120 Tage (An- und Abreisetag gelten
als je ein Tag). Wird Ihr Mietwagen gestohlen oder beschädigt, so werden alle
Beträge gezahlt, für die Sie nach dem Mietwagenvertrag verantwortlich sind,
einschließlich der Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht, gleichgültig
ob Sie für den Unfall verantwortlich sind oder nicht. Erstattet wird höchstens
der Wert des Mietwagens bis zu EUR 75.000,– je Leistungsfall.
1.2 Versichert sind alle im Mietwagenvertrag angegebenen Fahrer (bis maximal 5).
1.3 Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland.
1.4 Aufgrund der Leistungen müssen Sie beim Mietwagenunternehmen keine
zusätzlichen oder optionalen Versicherungen abschließen, die Folgendes
beinhalten:
– Verzicht auf Ansprüche wegen Unfallschäden (CDW)
– Verzicht auf Ansprüche wegen Verlustschäden (LDW)
– Wegfall/Reduzierung der Selbstbeteiligung (Super-CDW/-LDW)
– Diebstahlschutz (TP)
2 Ausschlüsse
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen
(siehe Seite 40f.) gelten folgende Ausschlüsse für die Mietwagenleistungen:
2.1 Der Versicherer bezahlt ausschließlich Leistungen im Anschluss an die im
Mietwagenvertrag enthaltenen Versicherungen (z. B. den Selbstbehalt).
2.2 Nutzung des Mietwagens, die nicht dem Mietwagenvertrag entspricht.
2.3 Mopeds und Motorbikes, Nutzfahrzeuge, Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen,
für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.
2.4 Off-Road-Fahrten (im Gelände/außerhalb von Straßen), Fahrtveranstaltungen
(bei denen es z. B. auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder
Geschicklichkeit ankommt), Geschwindigkeits- oder Belastungstests oder zur
Vorbereitung auf solche Ereignisse (Übungsfahrten).
2.5 Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des
Inhalts des Mietfahrzeugs oder mit diesem beförderten Sachen.
Für die VK gelten - wie oben deutlich steht -
alle allgemeinen Ausschlüsse für alle Reiseversicherungsleistungen.
Übrigens habe ich nie behauptet, daß die Versicherung im Inland nicht gilt. Wer richtig lesen kann ist klar im Vorteil. Es ist eindeutig, daß die VK ausschliesslich auf Reisen gilt.
Das hört sich für mich sehr nach der bekannten Reiseklausel an. Es ist halt einfach sehr geschickt formuliert.