Habe gerade mal nen bisschen aus Langeweile das Internet durchsucht und bin dabei auf §7 Stvo und §18 Stvo gestoßen. §7 regelt die sog. Halterhaftung bei einem auf den Halter zugelassenem Fahrzeug welches in einen schuldhaften Unfall verwickelt wird, egal wer in diesem Fahrzeug (erlaubt) am Steuer saß. Somit der typische Haftpflichtschaden. Nun gibt es da noch §18, der aussagt, dass auch der Fahrer des Unfallfahrzeuges welches nicht auf ihn zugelassen ist, schadensersatzpflichtig ist.
Das klingt für mich sehr erschreckend. Könnte also doch sein, dass wenn man mit einem
Mietwagen schuldhaft einen Unfall baut die Av nur die Hälfte des Schadens an dem anderem Fahrzeug übernimmt (Halterhaftung) und die andere Hälfte vom Fahrer (Mieter) übernommen werden muss (Fahrerhaftung).
Was ist dann bei Fahrern, die im Auftrag des Arbeitgebers Fahrzeuge bewegen!??!?! Ich denke da an Lkw Fahrer o.ä. die aus Unachtsamkeit mal schnell ne Fahrzeugseite "mitnehmen" welche dann komplett instandgesetzt werden muss, da kann es doch eigentlich nicht sein dass der Fahrer die Hälfte des Schadens von seinem kläglichen Lohn begleichen soll. Nur auf "das wird die Firma schon nicht machen" zu vertrauen ist da denke ich nicht so beruhigend, gerade AV´s werden schnell mal böse wenn es ums Geld geht.....