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auf dem Parkpatz des Baumarktes rammte ich mit der überstehenden Ladung einen Opel Combo(der Sekunden voher noch nicht anwesend war)an der Seite.Polizei gerufen - Schuldfrage geklärt
(Jedoch kein Schuldeingeständnis).Am Opel Combo entstand ein nicht unerheblicher Blechschaden jedoch wurden am Mietwagen(auch laut Autovermietung) keine Schäden festgestellt.Nun die Frage, ist es rechtens wenn die AV die SB €500 von meiner Credit Card abbucht - denn laut Vertrag gilt die SB nur für Schäden am Mietwagen Der ist aber unversehrt geblieben ist
Bevor ich mir einen teueren Rechtsanwalt zu Rate ziehe würde ich mir gerne von euch eine sinnvolle Anwort wünschen,LG Stoffel
das sollte so richtig sein.
für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug gilt die Haftpflicht.
die hast du immer! egal ob du mit oder ohne Selbstbeteiligung buchst.
das Thema Selbstbeteiligung ist nur relevant für Schäden an deinem Fahrzeug.
insofern wird's dann wohl Richtung Anwalt gehen.
scheint ne merkwürdige "internationale" Autovermietung zu sein, wenn die sich da querstellen.
Ich dachte auch immer das die SB nur bei Schäden am Mietwagen zum tragen kommt,denn Schäden am gegenerischen Fahrzeug müssten ja ohne SB sowieso gedeckt sein.Tja das ist halt der Nachteil einer Credit Card das man das Geld nicht so einfach zurückholen kann![]()
Wann hast du das Fahrzeug abgegeben? Hast du bei Abgabe Angaben zum Unfall gemacht, obwohl das von dir gemietete Fahrzeug keine Beschädigung aufweist? Wieviel Zeit liegt zwischen Fahrzeugabgabe und Abbuchung?
Wann hast du das Fahrzeug abgegeben? Hast du bei Abgabe Angaben zum Unfall gemacht, obwohl das von dir gemietete Fahrzeug keine
Beschädigung aufweist? Wieviel Zeit liegt zwischen Fahrzeugabgabe und Abbuchung?
LG Stoffel Benutzerinformationen überspringen
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Stoffel (21.01.2012)
Du hast die Kiste gestern zurückgegeben, hast noch nicht einmal bei der Autovermietung nachgefragt, warum die Kaution abgebucht wurde und willst einen Prozess einleiten?
Zitat
Ja habe ich probiert aber bei Credit Cards ist das nicht einfach möglich.Mich interessiert mehr die Rechtslage ob es Sinn macht einen Prozeß einzuleiten?MFG
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