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. Wenn ich mich recht erinnere gibt es dazu ein Urteil daß Glasschäden durch aufgewirbelte Steinchen unter das allgemeine Verkehrsrisiko (?) fallen und nicht mehr vom Schädiger ersetzt werden müssen. (bin da nicht so ganz sicher
, kann dazu einer der Rechtsexperten bitte mal was sagen, thx)Jepp sehe ich auch so. Grundsätzlich könnte sich der Verursacher (oder seine Versicherung) in einem solchen Fall auf ein unabwendbares Ereignis berufen. Das bedeutet, der eingetretene Schaden hätte auch bei idealer Fahrweise nicht vermieden werden können. Aber verliert ein Vordermann einen Teil seiner Ladung (z.B. einen Stein vom mit Kies beladenen LKW) sieht die sache wieder anders aus, es kommt also -wie immer- darauf an...ich glaube einen Verursacher, im Sinne von Kennzeichen des vorausfahrenden Fahrzeuges, funktioniert nicht mehr
Klingt zwar ein wenig hart, ist aber schon etwas dran. Bei neuen oder neuwertigen Autos ist die Vollkasko einfach Pflicht. Alles andere kann einen schnell ruinieren.
Zitat von »Racefan«
Sabsi du bist selbst schuld!
nehmen.Ihr habt ja recht. Hab ich ja auch schon geschrieben daß ich nieeeemehr auf die Vollkasko verzichten werde.
Aber wenn nachts jemand das Auto beschädigt muss ich doch nicht zahlen, also ohne Vollkasko. Das ist doch das Problem des Besitzers (Autovermietung). Nun fangt mal nicht an zu übertreiben, man kann ja den Mietwagen nicht mit ins Bettnehmen.
Sabsi
' '
' Hallo Greenrabbit, herzlich willkommen hier. Interessante Geschichte. Bitte hinterlege deine Schilderung doch zum besseren Verständnis noch mit Fakten. Wann ist denn der Glasschaden festgestellt worden? Bei der Rückgabe oder erst später? Warum 950,--€, war das die SB, oder keine Kasko? Wann und wo war denn die Anmietung?
Kommentar d. Admin: Ich habe den Autor per PN und Email gebeten dieses Posting mit Fakten zu hinterlegen, da ich bisher keine Antwort erhielt habe ich den Firmennamen bis auf Weiteres entfernt. Sofern sich herausstellt daß der Beitrag auf einer wahren Begebenheit beruht stelle ich den Ursprungszustand wieder her, ansonsten wird der Beitrag in 24 Stunden endgültig entfernt. Dies stellt keinen Einschnitt in die freie Meinungsäusserung dar, sondern dient zum Schutz vor diffamierenden Beiträgen durch anonyme, per mail nicht erreichbare User. jürgen![]()
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