Sie sind nicht angemeldet.
Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 31.01.2010
Aktuelle Miete: OPEL MANTA GSI
Wohnort: Leipzig
Beruf: Geldentwerter

Benutzerinformationen überspringen
Registrierungsdatum: 28.12.2008
Wohnort: München
Beruf: Autovermieter
Hallo und guten Abend,
mir wurde dieses Forum empfohlen, da ich im Moment ziemlich in der Luft hänge.
Wie ja schon das Thema des Beitrags ist - Glasschaden beim Mietwagen.
Ich habe mir übers Wochenende, weil ich etwas transportieren musste, über mein Auothaus in der Nähe einen Audi A4 Avant 2.0 TDI augeliehen. Schönes Auto und ich hatte bis gestern Abend wirklich richtig Spass. Leider ist mir auf der Autobahn durch ein voran fahrendes Auto ein (oder zwei) Stein(e) auf die Scheibe geschleudert worden. Das Kennzeichen habe ich und einen Zeugen auch. Wie ich jetzt jedoch gelernt habe nutzt mir das wohl nichts.
Im Vertrag stehen folgende Angaben - jetzt würde ich um Hilfe bitten ob mir jemand sagen kann was ich denn jetzt zahlen muss.
Auf der Homepage des Vermieters steht:
Versicherungsschutz
Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckung von € 100 Mio. Bei Personenschäden: € 8 Mio. je geschädigte Person. Ebenfalls enthalten ist eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 150,00 je Schadensfall. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von € 1.500,00
Auf der Rechnung selbst steht:
Sofern nicht anders vereinbart, ist das Fahrzeug mit einer VK-Eigenbeteiligung von 1500,00 Euro versichert.
Bzw. steht auf der Rückseite noch:
Der Mieter haftet bei selbst verschuldeten Unfällen am gemieteten Fahrzeug für die Reparaturkosten [...] oder für die je Schadenfall vereinbarte Selbstbeteiligung.
Glasbruch wird doch normalerweise über die Teilkasko abgerechnet. Bin ich dann somit etwas "besser dran" und muss nur die 150 Euro bezahlen, die ja der Vermieter auf der Homepage aufgeführt hat?
Wenn ich bedenke, was laut Carglass eine neue Frontscheibe für den Audi kostet, da bin ich mit locker 800 Euro dabei - woher ich das Geld nehmen soll weiss ich ehrlich gesagt nicht
Des weiteren - wenn ich den Schaden noch durch Carglass oder so reparieren lassen könnte (ist kleiner als ein 2-Euro-Stück), müssen die das dann annehmen oder können die auf einem Austausch der Scheibe bestehen?
Ich wäre über eine Antwort wirklich sehr dankbar!!!
Automieter 123
so wie Du Dir ja selber die richtige Antwort gegeben hast, bist Du mit 150 Euro dabei
Benutzerinformationen überspringen
möchte genauso effizient und dynamisch sein wie rulfii. Das sportlich lassen wir hier mal weg.
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Registrierungsdatum: 22.06.2011
Aktuelle Miete: A180 BLUE EFF AT
Wohnort: Dirmstein
Beruf: Konzertsänger und Chordirigent
President´s Circle 12
Platinum 0
Executive 3
Preferred 6 Benutzer die sich bedankten:
Franky (25.07.2012), NorthLight (26.07.2012)
Danke, aber leider zu spät!für solche Fälle empfehle ich leihwagenversicherung.de!
Bitte nicht als Werbung sehen, sondern als Empfehlung![]()
Kann man eigentlich die die Rechnung für Glasbruchschäden von der Steuer absetzen?![]()
Benutzer die sich bedankten:
Mietkunde (25.07.2012), simson311 (25.07.2012), Geigerzähler (25.07.2012), EUROwoman. (25.07.2012), Jan S. (26.07.2012)
Kann man eigentlich die die Rechnung für Glasbruchschäden von der Steuer absetzen?
) bei einem Subaru Forester von Sixt. Mittlerweile hat sich die Schadensregulierung bei mir gemeldet: Die Scheibe wurde von CarGlass für knapp 700€ ausgetauscht und im Zuge der Selbstbeteiligung darf ich die Kosten komplett tragen. Dass ich etwas zahlen muss, steht außer Frage. Ich finde allerdings 700€ für den Austausch der Scheibe eines (Plastik-) Autos dann doch etwas überteuert.1 Mitglied und 2 Besucher
Legende:
Administratoren,
Moderatoren,
Super Moderatoren
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH Impressum | Datenschutzerklärung | Nutzungsbestimmungen
Copyright © 2007-2013 - Alle Rechte vorbehalten - mietwagen-talk.de ist die größte deutschsprachige Internet-Community zum Thema Mietwagen und Autovermietung.