Sie sind nicht angemeldet.
Das mit dem Auskunftsverweigerungsrecht bezüglich des Fahrers ist bei Mietwägen allerdings fast nutzlos, da man entweder zugibt mehrere uneingetragene Fahrer mit auf den eigenen Namen angemieteten Fahrzeugen fahren zu lassen und zwar in dem Maße das es soviele sind das man sich nicht mehr einzeln erinnern kann oder man hat halt nur die Wahl zuzugeben, dass man nur selbst das Fahrzeug bewegt hat. Also die Wahl zwischen Ar....karte "A" oder Ar....karte "B".
Ja schon klar, das war mehr auf "An dem Tag?! Keine Ahnung wer da gefahren ist, da fahren ja so viele mit" Frage: "Wer denn so in der Regel alles??" Antwort: "Puhhh..Ich, meine Frau, mein Sohn, mein Vater manchmal, der Nachbar, der andere Nachbar von gegenüber, mein Neffe, dessen Freundin etc etc" bezogen, wie es manche bei ihrem Privat-Pkw gerne angeben um sich vor einer Strafe zu drücken. (Natürlich etwas überspitzt ausgedrückt)...
BMW
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Ich weiß nicht wie das geregelt ist, aber wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann wird der Besitzer (Sixt) wohl mindestens eine Meldung darüber erhalten. Und ich denke nicht das Sixt es gefällt wenn ich anscheinend so grob gegen deren AGBs verstoßen habe (weitergabe des PKWs an unberechtigte Personen). Es ist nur Spekulation, aber ich vermute das es zu mindestens eine Sperrung, wenn nicht sogar irgendwelche "Schadensersatzforderungen", nach sich ziehen würde - schon eine Sperrung wäre für mich schlimmer als 113€![]()

Kann ja sein, dass ein Verwandter 1. Grades mit dem Fahrzeug gefahren ist.
Braucht man nicht bei der Polizei angeben, wegen des Verwandtschaftsverhältnisses und mit den Sixt AGB ist es auch konform.
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Müsste man nicht eigentlich als MRA-Unterschreiber (Expresscard o.ä.) über eine derartige AGB-Änderung informiert werden?Haben die scheinbar geändert.
Bei dem Punkt berechtigte Fahrer steht jetzt, dass jeder zusätzliche Fahrer eingetragen sein muss. Auch bei Versicherungsleistungen ist nichts mehr entnehmbar, dass Verwandte ersten Grades nicht eingetragen werden brauchen.
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