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Dann entweder sofort zu nem Anwalt gehen oder die einem nach § 147 Absatz 7 StPO zustehende Akteneinsicht beantragen.
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keine Ahnung. Könnte durchaus sein...
Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas negative Folgen für den Beschuldigten hatte.
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Ich würde mal zu der bearbeitenden Dienststelle der Polizei fahren und fragen was da los gewesen sein soll. Bei der Gelegenheit kannst Du auch gleich Deine Personalien da lassen.
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Mietkunde (13.10.2011)
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um die 36 Grad im Schatten - hofft das Mietkunde nicht vor Schweiß und Zorn das Dach des Golfs absägt
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Rufe einfach mal bei der Stadt Mannheim an
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Sehr geehrter Herr ...,
der oben bezeichnete Bußgeldbescheid wird hiermit zurückgenommen und durch den anliegenden Bescheid ersetzt.
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rentfan (28.12.2011)
Jo, die haben mich etwa 200 m nach der Kreuzung angehalten.
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Konntest du überhaupt von den Polizisten als Fahrer identifiziert werden? Sind diese dir hinterhergefahren und haben dich angehalten? Oder wie ist das abgelaufen?
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