@
DrSnuggles111
1. Zum Verständnis: du erhältst einen Brief von
Europcar, dem eine Rechnung der BSD-Wirtschaftsdienste GmbH beilag?
Da es sich bei der BSD-Wirtschaftsdienste GmbH nicht um ein Inkasso-, sondern ein Datenverarbeitungsunternehmen handelt, könnte man daraus ableiten, dass BSD im Auftrag von
Europcar deren behördliche Post (maschinell) auswertet, um mit geringem personellen Aufwand den Fahrer zu ermitteln, ohne das bei Europar zahlreiche Büroangestellte immer alles manuell abtippen müssen.
Demnach hätte die BSD-Wirtschaftsdienste GmbH eine Forderung gegen
Europcar, welche
Europcar gegen den Fahrzeugmieter geltend macht, weil dieser für den "Schaden" verantwortlich ist.
2. Wenn du, laut eigenen Angaben, nicht der Vertragspartner bist, wäre es fraglich, warum
Europcar dich überhaupt anschreiben sollte.
Verständlich wäre der Hergang, dass der Vertragspartner (Mieter) angeschrieben wird. Wenn der Mieter ThyssenKrupp ist, dann wird ThyssenKrupp angeschrieben. ThyssenKrupp könnte die - m.E. berechtigte - Forderung dann begleichen und dich dafür in Anspruch nehmen, weil sie mittelbar durch dich entstanden ist.
3. Da es sich bei der Forderung um eine berechtigte Forderung handeln dürfte (AGB von
Europcar sehen in bestimmten Fällen Bearbeitungsgebühren vor), wäre ein Widerspruch kaum sinnvoll, insbesondere, da du eingeräumt hast, der verantwortliche Fahrzeugführer zum Zeitpunkt zu sein.
Wenn dein Arbeitgeber und damit der Vetragspartner von
Europcar die Kosten nicht tragen möchte, steht es ihm frei, mit der Forderung an den Verursacher heranzutreten. Es handelt sich dabei um zivilrechtliche Ansprüche.
Hat dein "Chef" dir denn gesagt, du solltest es statt dem Unternehmen bezahlen oder hat er nur gesagt, er wird keine Zahlung veranlassen?
So oder so handelt es sich in meinen Augen, um eine Forderung dich sich berechtigt gegen dich richtet, selbst wenn Sie erst deinem Arbeitgeber zugegangen ist. Sofern dieser sich nämlich weigert, solche Kosten für dich zu übernehmen (weil er nur die regelmäßigen Reisekosten übernimmt), kann er dich dafür in Anspruch nehmen. Nur wenn du nachweisen könntest, zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht der Fahrzeugführer gewesen zu sein, könnte die Forderung an deinem Arbeitgeber hängen bleiben. Wegen eines Betrags i.
H. v. 12,50 EUR würde ich persönlich jedoch nicht das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber gefährden, sondern eine Zahlung veranlassen.
4. Ich bin persönlich nicht mit der Mahnpraxis von
Europcar vertraut. Es sei zumindest erwähnt, dass es auch Wettbewerber gibt, welche solche Forderungen nur einmalig stellen und auch bei einer Nichtzahlung dem nicht nachgehen. Insbesondere als Privatkunde (bzw. unmittelbarer Mieter, nicht nur eingetragener Fahrer eines Mieters) gibt es Möglichkeiten, solche Zahlungen zu vermeiden. In deinem Fall sehe ich diese Möglichkeit aber nicht mehr und rate dir daher zu einer Zahlung.
Sprüche wie "ein gänzlich unjuristischer Rat in diesem Fall: Wer Scheiße baut, sollte auch dazu stehen" sind tatsächlich gänzlich unjuristisch, da du ja im Zweifel für die Ordnungswidrigkeit bereits ein Bußgeld bezahlt hast. Mehr Strafe sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ich als guter Kunde lehne es daher auch ab, solche sinnlosen Gebühren zu bezahlen und mache dies auch nicht. Aber das nur anbei.
Sofern du ein eingetragener Fahrer warst, sind die
Europcar AGB auch auf dich anzuwenden, sofern du kein eingetragener Fahrer warst, haftet der Mieter (also dein Arbeitgeber) sowieso voll für alle Schäden, gleich materieller oder immaterieller Art, welche dem Vermieter aus deiner Eigenschaft als Fahrer entstehen.
Wenngleich ich aus persönlicher Überzeug meist allen Forderungen über 35 EUR widerspreche, würde ich in deinem Fall zahlen, da hier der zu erwartende Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen (möglicherweise Gewinn von 12,50 EUR) steht.