Leasing-Wagen von Sixt ohne Kosten gefahren: OLG München bestätigt Wiederrufsmöglichkeit

Ein Formfehler im Leasingvertrag führt unterm Strich dazu, dass ein Kunde von Sixt-Leasing sein Leasing-Auto drei Jahre zum Nulltarif fahren konnte, die Tank- und sonstigen Unterhaltskosten mal außen vor gelassen.

  • Laufzeit des Leasingvertrages: 48 Monate (ab März 2017)
  • Widerruf seitens des Kunden im Juli 2018
  • Grund: Keine korrekte Belehrung zum Widerrufsrecht
  • Ergebnis: Sixt Leasing muss gut 16.000 Euro erstatten, Kunde nutzte Auto also kostenlos

Kostenlose Nutzung eines Sixt-Leasing-Autos

Dem Widerspruch gegen den laufenden Leasingvertrag wurde stattgegeben. Sixt Leasing muss dem Kunden einem Bericht von wallstreet-online.de zufolge nun gut 16.000 Euro an gezahlten Leasingraten zuzüglich Zinsen erstatten. Ergo hat der Kunde das Auto zum Nulltarif nutzen können. In den gut 15 Monaten war er rund 40.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren - dafür muss er Sixt Leasing keine Wertminderung oder Entschädigung zahlen.


Demnach dürfte es nicht das einzige Urteil bleiben, nachdem Leasingverträge von Sixt Leasing rückabgewickelt werden müssen. Etliche zum Teil noch laufende Verträge sollen "schwerwiegende Formfehler" enthalten, die eine unanfechtbare Rückabwicklung bei im Endeffekt kostenloser Nutzung des Leasingfahrzeugs ermöglichen können. Es gibt inzwischen zahlreiche Kanzleien, die diesen speziellen Fall des Vertragsabbruchs betreuen möchten und dafür recht offensiv werben - übrigens können diese Formfehler im Widerrufsrecht auch bei Vario-Finanzierungen und anderen Autokrediten von großen OEM- und Consumer-Banken (Santander, Sparkasse, usw.) enthalten sein. Konkret stört sich das OLG München daran, dass der Mustertext zum Widerrufsrecht abgewandelt und damit nicht den gesetzlichen Vorgaben für Privatverbraucher entspreche. Geschäftskunden sind von der Möglichkeit ausgenommen.