Liebe Leute, ich steh vor folgendem Sachverhalt:
habe bei Enterprise übers Wochenende einen MW gemietet.
Habe diesen am Sonntag abend auf öffentlich zugänglichem gelände abgestellt und den Schlüssel nach Absprache an einer Tankstelle (die dirket neben der AV ist) abgegeben.
Montag früh werde ich angerufen, da ein Schaden am Fahrzeug vorliegt. 7 kleine Beulen auf Motorhaube und Dach, die laut Polizei, die ich nach bekanntwerden des Schadens dazugerufen hatte, nur durch eine Person entstanden sein können, die über das Auto gelaufen ist.
Das zur Vorgeschichte. Laut Vereinbarung bin ich ja für sämtliche Schäden verantwortlich, die während der Mietzeit entstehen. Der oben beschriebene Schaden soll also durch mich reguliert werden. Es sei denn ich kann beweisen, dass der Schaden nicht durch dne üblichen Mietgebrauch entstanden ist - was ich selbstverständlich nicht kann.
Nun das Kuriose. Die AV hat nachdem sie morgen das Auto gegen 7:30 "angenommen" hat, dies zunächst reinigen lassen und anschließend die Kaution zurückünerwiesen. Erst 15 Minuten später fiel einer anderen Mitarbeiterin auf, dass am Wagen ein Schaden vorliegt.
Meine Frage ist nun, ob mit der Rückerstattung der Kaution durch die AV der Mietvertrag nicht abgewickelt und das Mietverhältnis beendet ist. Wäre nach der Erstattung nicht die AV in der Beweisfplicht zu belegen, dass der Schaden während des Meitzeitraums entstanden ist?
Meine Frage ist also, ob ich für einen Schaden aufkommen muss, der der AV erst NACH dem Erstatten der Kaution auffällt?
danke für eure hilfe und das Lesen der wall of text