Kautionsrückzahlung = Beendigung des Mietverhältnisses?

  • Liebe Leute, ich steh vor folgendem Sachverhalt:


    habe bei Enterprise übers Wochenende einen MW gemietet.


    Habe diesen am Sonntag abend auf öffentlich zugänglichem gelände abgestellt und den Schlüssel nach Absprache an einer Tankstelle (die dirket neben der AV ist) abgegeben.


    Montag früh werde ich angerufen, da ein Schaden am Fahrzeug vorliegt. 7 kleine Beulen auf Motorhaube und Dach, die laut Polizei, die ich nach bekanntwerden des Schadens dazugerufen hatte, nur durch eine Person entstanden sein können, die über das Auto gelaufen ist.


    Das zur Vorgeschichte. Laut Vereinbarung bin ich ja für sämtliche Schäden verantwortlich, die während der Mietzeit entstehen. Der oben beschriebene Schaden soll also durch mich reguliert werden. Es sei denn ich kann beweisen, dass der Schaden nicht durch dne üblichen Mietgebrauch entstanden ist - was ich selbstverständlich nicht kann.


    Nun das Kuriose. Die AV hat nachdem sie morgen das Auto gegen 7:30 "angenommen" hat, dies zunächst reinigen lassen und anschließend die Kaution zurückünerwiesen. Erst 15 Minuten später fiel einer anderen Mitarbeiterin auf, dass am Wagen ein Schaden vorliegt.


    Meine Frage ist nun, ob mit der Rückerstattung der Kaution durch die AV der Mietvertrag nicht abgewickelt und das Mietverhältnis beendet ist. Wäre nach der Erstattung nicht die AV in der Beweisfplicht zu belegen, dass der Schaden während des Meitzeitraums entstanden ist?


    Meine Frage ist also, ob ich für einen Schaden aufkommen muss, der der AV erst NACH dem Erstatten der Kaution auffällt?


    danke für eure hilfe und das Lesen der wall of text

  • Meine Frage ist also, ob ich für einen Schaden aufkommen muss, der der AV erst NACH dem Erstatten der Kaution auffällt?


    Kurze Antwort: Im Prinzip ja. Die Rückzahlung der Kaution lässt meines Erachtens keine Schlussfolgerung auf die Schadenfreiheit des Mietobjektes zu. Über Sixt liest man z.B. oft hier im Forum, dass erst Monate nach der Miete der Schaden geltend gemacht wird. Da wurde eine etwaige Kaution sicher schon zurückgezahlt (bzw. auf der Kreditkarte freigegeben). Die Kaution ist hauptsächlich für die Abdeckung der üblichen Mietaufpreise wie Tank- oder Kilometerkosten gedacht.


    Man kann natürlich fragen, ob der Schaden nicht vielleicht erst nach Übernahme und Abwicklung des Mietvertrages entstanden sein könnte. Hier müsste die Autovermietung schon auch nachweisen können, dass der Eintritt des Schadens vor der Übernahme passierte. Aber auf dem Gebiet wird es schnell komplex und bei ausreichend hoher Schadenforderung ist evtl. die Hinzuziehung eines Fachanwaltes zu überdenken.

  • Starcar argumentiert ja gern und oft mit "wenn Sie die Rechnung haben, ist alles abgeschlossen" - und schickt dann trotzdem noch eine Rechnung fuer angebliches Nachtanken hinterher, obwohl sogar im Rueckgabe-Protokoll "Tank: 100%" steht. InsofernVorsicht...


    Ich wuerde es auch so sehen, dass mit Kautionsrueckzahlung alles erledigt ist - dagegen spricht in diesem Fall allerdings, dass Du direkt morgens den Anruf bekamst, und nicht erst zB. am Nachmittag. Dass solch ein massiver Schaden allerdings erst nach dem Reinigen auffallen soll, halte ich zumindest fuer gewagt argumentiert - sofern Du den Wagen nicht gerade total verschlammt abgestellt hast.


    Viel Erfolg!

  • Starcar argumentiert ja gern und oft mit "wenn Sie die Rechnung haben, ist alles abgeschlossen" - und schickt dann trotzdem noch eine Rechnung fuer angebliches Nachtanken hinterher, obwohl sogar im Rueckgabe-Protokoll "Tank: 100%" steht. InsofernVorsicht...


    Das kann man so nicht vergleichen. Wenn im Rückgabe-Protokoll steht, dass der Tank voll ist, dann würde ich für eine Nachfüllung nicht zahlen. Aber eine Kautionsrückzahlung allein als Aussage darüber zu werten ist nicht so einfach möglich.

  • für alle die es interessiert;


    Schaden laut Gutachten 2.055 € ... Selbstbeteiligung 2.000€


    ich weiß grad gar nicht was ich glauben soll. Einerseits will ich mich eigentlich nicht dem Gedanken hingeben, dass Enterprise und TÜV Rheinland (von denen das Gutachten ist) mich abziehen wollen, aber die Zahlen sind irgendwie schon kurios.


    Ich wollt daher mal fragen, ob ich das Recht habe ein Gegengutachten zu erstellen? Wie würde ich dafür an den Mietwagen kommen? Was ist, wenn er schon repariert ist? Lohnt sich sowas?


    wäre nett wenn mir jemand mal ne etwas objektivere Einschätzung geben könnte

  • Natürlich steht es dir frei, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Das ist allerdings auch mit Kosten verbunden und ob Enterprise dieses dann anerkennt, ist noch eine ganz eigene Frage.


    Bei dieser Forderung wird es wohl nicht verkehrt sein, einen Anwalt zu kontaktieren, der dir dann auch verbindlichen Rechtsrat erteilen kann. Eine Erstberatung gibt es bspw. als ADAC-Mitglied beim ADAC.

  • danke schon mal; ne kurze Erstberatung, hatte ich mir direkt nach dem Schaden beim AvD eingeholt. Wirklich viel hat das leider nicht gebracht.


    Die Frage bleibt, wie kann ich ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn ich den Mietwagen ja nicht habe, bzw. was ist, wenn Enterprise das Auto schon hat reparieren lassen!?


    danke für eure Hilfe

  • Naja, der Gutachter wird zur Beweisführung wohl Fotos angefertigt haben. Anhand deren wird sich uU ein weiteres Gutachten erstellen lassen. Es wäre wohl sehr sinnvoll, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt abzustimmen.