Mietwagen Versicherung ELVIA: Selbstbehalt-Ausschluss CDW

  • Seh ich auch so.
    Außerdem ist der Wagen wohl auch nur dann versichert, wenn ihn eine versicherte Person beaufsichtigt. :210:

    In den Bedingungen habe ich dazu nichts gefunden;


    SBAV. Selbstbehaltsausschluss-Versicherung
    1. Welche Leistungen umfasst Ihre Selbstbehaltsausschluss-
    Versicherung?
    Die Selbstbehaltsausschluss-Versicherung ist eine Zusatz-
    Kaskoversicherung für Mietkraftfahrzeuge, die nur als Ergänzung zu
    einer bestehenden (Haupt-)Kaskoversicherung des
    Mietkraftfahrzeuges Versicherungsschutz nach den nachfolgenden
    Bestimmungen gewährt. Im Versicherungsfall (siehe Ziffer 2.;
    Einschränkungen siehe Ziffer 3.) werden die nachfolgenden
    Leistungen bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt, soweit
    diese gemäß der Tarifbeschreibung mitversichert sind.
    1.1 Erstattung des Selbstbehalts
    Im versicherten Schadenfall erstatten wir Ihnen den von einem
    Kraftfahrzeugvermieter oder direkt von der (Haupt-)
    Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters belasteten
    Selbstbehalt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie gegenüber dem
    Kraftfahrzeugvermieter oder der (Haupt-)Kaskoversicherung des
    Kraftfahrzeugvermieters in Vorleistung treten.
    2. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
    Der Selbstbehalt wird von uns nur übernommen, wenn das
    Kraftfahrzeug oder mit diesem fest verbundene Teile von folgenden
    Ereignissen betroffen wurden:
    2.1 Brand oder Explosion
    Versichert sind Brand oder Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit
    Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
    entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft
    auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und
    Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben
    von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende
    Kraftäußerung.
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    2.2 Entwendung
    Sie haben Versicherungsschutz bei Entwendung, insbesondere
    Diebstahl, unbefugtem Gebrauch durch betriebsfremde Personen,
    Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen,
    dem Sie das Fahrzeug unter Vorbehalt Ihres Eigentums veräußert
    haben, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur
    Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung
    ausgeschlossen.
    2.3 Elementarereignisse
    Wir leisten bei unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel,
    Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt
    eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.
    Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
    durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das
    Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf
    ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
    zurückzuführen sind.
    2.4 Tierschaden
    Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen
    Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
    2.5 Unfall
    Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden durch ein
    unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt
    einwirkendes Ereignis entstanden ist. Brems-, Betriebs- und reine
    Bruchschäden sind allerdings nicht versichert.
    2.6 Mut- oder böswillige Handlungen
    Wir leisten bei Schäden durch böswillige Handlungen
    betriebsfremder Personen.
    2.7 Kurzschluss
    Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeuges durch
    Kurzschluss. Folgeschäden, insbesondere weitergehende Schäden
    am Fahrzeug selbst, sind nicht versichert.
    2.8 Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung
    Sie haben Versicherungsschutz für Beschädigung oder Zerstörung
    der Bereifung unter der Voraussetzung, dass die Beschädigung oder
    die Zerstörung durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch
    andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug
    verursacht hat.
    2.9 Glasbruch
    Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges.
    Wird ein Bruchschaden an der Windschutzscheibe nicht durch
    Austausch, sondern Reparatur der Scheibe beseitigt, werden die
    Reparaturkosten ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung
    ersetzt. Folgeschäden, insbesondere weitergehende Schäden am
    Fahrzeug selbst, sind nicht versichert.
    3. Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu
    beachten?
    3.1 Kein Versicherungsschutz besteht
    3.1.1 für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)Kfz-
    Versicherung des Kraftfahrzeugvermieters keinen
    Versicherungsschutz vorsieht.
    3.1.2 für Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen,
    Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder
    Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten,
    Nutzungsausfall, Zoll oder Kosten eines Ersatzwagens und
    für Treibstoff.
    3.1.3 für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
    3.1.4 für Schäden, die sich auf nicht öffentlichen Straßen ereignen.
    3.1.5 bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung,
    Zerstörung oder Abhandenkommen von beweglichen Sachen,
    die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.
    3.2 Nicht versicherte Sachen
    Die Versicherung erstreckt sich nicht auf die nachfolgend
    aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile, auch wenn diese fest mit
    dem gemieteten Kraftfahrzeug verbunden sind:
    Bar- und Küchengeräte, Dachkoffer, Funkrufempfänger,
    hydraulische Ladebordwand, Markisen, Multifunktionsgeräte (Audio-,
    Video- und/oder Telekommunikationsgeräte inklusive Zubehör),
    Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, auch kombiniert
    z. B. mit Radio, sowie Spezialaufbauten und Vorzelte.
    4. Was muss im Schadenfall beachtet werden (Obliegenheiten)?
    4.1 Schadensmeldung beim Kraftfahrzeugvermieter
    Eingetretene Schäden müssen Sie dem Kraftfahrzeugvermieter
    unverzüglich melden, wobei auch die Mietbedingungen zu beachten
    sind. Über Art und Umfang der Beschädigungen fordern Sie bitte
    vom Kraftfahrzeugvermieter eine Bescheinigung an, die Sie der
    Schadensmeldung an uns beizufügen.
    4.2 Polizeiliche Meldung
    Schäden durch strafbare Handlungen Dritter und Brandschäden
    müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter
    Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses aller vom
    Schadenfall betroffenen Sachen anzeigen und sich dies schriftlich
    bestätigen lassen. Das vollständige Polizeiprotokoll muss uns
    eingereicht werden.
    4.3 Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
    Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
    ergeben sich aus Ziffer 3.5 des Allgemeinen Teils.

  • Entschuldigt die nochmalige Fragen dennoch wird mir das nicht klar.


    Die CDW über HanseMerkur läuft ja auch für Personen unter 21?
    Laut den Versicherungsbedingungen:

    Aus dem geht ja hervor dass alle im Vertrag aufgelisteten Personen versichert sind?
    Da die CDW von http://www.selbstbeteiligung-versicherung.de auch über die HanseMerkur läuft und dort im 1. Absatz direkt steht:

    Komisch, nich? Der Unterschied ist das die 2. 1€ günstiger ist pro Tag...


    Und zu guter letzt, da ich auf der 1. Seite gelesen hab dass Sie nur fürs Ausland gilt, aber auf der Homepage "Weltweit"...?


    Entschuldigt meine Fragen, doch wird mir das einfach nicht ersichtlich... Und bevor ich 30€ zum Fenster rausschmeis weil ich Bedingungen nicht richtig verstanden habe quäl ich euch etwas :S

  • Die zitierten Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur tragen die Überschrift "KH. Haftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland" (Seite 12, rechte Spalte, 1/3 Höhe), haben also mit der Selbstbehaltausschluss-Versicherung (´Beginn Seite 11, rechte Spalte, etwa mittig) nichts zu tun.

  • Ich kam eben noch ins Grübeln ob CDW denn das ist was ich meinte...


    Dann 10 Minuten später etwas durchgelesen und kam zum selben Ergebnis dass CDW ungleich Selbstbehaltausschluss-Versicherung.
    In dem Teil der Selbstbehaltausschluss-Versicherung sehe ich keine Altersbeschränkung, somit kann ich getroßt einem Familienagehörigen das Fahrzeug überlassen.Somit hat das einiges Aufgeklärt.


    Vielen dank dir!! :thumbup: