Kein Winterreifenaufschlag bei Mietwagen...

  • ....ohne ausdrückliche Vereinbarung, hat das Amtsgericht Landau entschieden (Az. 3 C 311/07).


    Im vorliegenden Fall hatte eine niederbayrische Autovermietung von einer Kundin nach Rückgabe des Fahrzeuges rd. 12O Euro Aufpreis für die Ausstattung mit Winterreifen gefordert. Dies war zwar im Mietvertrag vermerkt, jedoch nur mit dem Kürzel WR bezeichnet worden. Ausserdem hatte man die Kundin bei Vertragsabschluss nicht über den Mehrpreis informiert und diese den Zusatz WR im Vertrag übersehen. In diesem Fall kein Aufpreis für den Vermieter.


    Ich meine zum Frohlocken, zukünftig um den Aufschlag herum zu kommen, bietet das Urteil (leider) :( keine Grundlage. Die von den überregionalen Vermietern berechneten Aufpreise für Winterreifen werden davon wohl kaum betroffen sein, werden die Kosten in der Regel eindeutig vor Vertragsabschluss benannt und im Mietvertrag zweifelsfrei ausgewiesen.


    24stunden