Schäden nach Rückgabe: Im Zweifel haftet der Mieter

  • Mietwagen: Für Schäden haftet im Zweifel der Entleiher


    Weist ein Mietfahrzeug unmittelbar nach seiner Rückgabe eine Beschädigung auf, die bei Übergabe an den Mieter nachweislich nicht vorhanden war, so ist es dessen Sache zu beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Das hat das Amtsgericht Köln mit einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil entschieden.


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    "Die fehlende Aufklärbarkeit geht jedoch zulasten der Beklagten. Denn diese trägt nach den allgemeinen Regeln die Beweislast dafür, dass sie die ihr obliegenden Pflichten, nämlich die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, unverschuldet nicht erfüllt hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Beklagte wurde daher zur Zahlung von knapp 1.000 € an das Mietwagenunternehmen verurteilt (Amtsgericht Köln, Az. : 120 C 676/09).


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  • Kleine Ergänzung: Das Urteil ist bereits vom 24.05.2011, nicht wie im Artikel dargestellt "kürzlich bekannt geworden".


    Und, wenn mir der Kommentar noch erlaubt ist, ein wichtiger Punkt in der Urteilsfindung stellt sicherlich die Tatsache dar, dass keine Spuren für einen auf dem Parkplatz während der Schlüsselabgabe entstandenen Schaden vorlagen. Ansonsten dürfte der im Urteil genannte Grundsatz gelten, dass für von Dritten verursachte Unfälle keine Haftung des Mieters vorliegt.