Unfall mit dem Mietwagen: Polizei nicht immer nötig
Wer bei Leihwagen kein Risiko eingehen möchte, der schließt eine Kaskoversicherung ab. So auch der Mann, dessen Fall vorm Bundesgerichtshof endete: Sein Autovermieter stellte ihm trotz Haftungsbefreiung den kompletten Schaden in Rechnung. Schließlich habe er bei seinem Unfall nicht die Polizei gerufen.
Wer mit einem Mietauto einen Unfall verursacht, muss nicht in jedem Fall die Polizei einschalten. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters für unwirksam erklärt. Im betreffenden Fall hatte der Kunde gegen einen Zusatzbeitrag eine Haftungsbeschränkung vereinbart. Bei einem Schaden sollte höchstens 550 Euro selbst zahlen müssen.
[...]
Der ganze Artikel auf n-tv.de