Polizei-Klausel in den AGB der Autovermietungen unwirksam

  • Unfall mit dem Mietwagen: Polizei nicht immer nötig


    Wer bei Leihwagen kein Risiko eingehen möchte, der schließt eine Kaskoversicherung ab. So auch der Mann, dessen Fall vorm Bundesgerichtshof endete: Sein Autovermieter stellte ihm trotz Haftungsbefreiung den kompletten Schaden in Rechnung. Schließlich habe er bei seinem Unfall nicht die Polizei gerufen.


    Wer mit einem Mietauto einen Unfall verursacht, muss nicht in jedem Fall die Polizei einschalten. Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermieters für unwirksam erklärt. Im betreffenden Fall hatte der Kunde gegen einen Zusatzbeitrag eine Haftungsbeschränkung vereinbart. Bei einem Schaden sollte höchstens 550 Euro selbst zahlen müssen.


    [...]


    Der ganze Artikel auf n-tv.de

  • Hochinteressantes Urteil, was letztlich nur dem gesunden Menschenverstand entspricht. Wir haben das hier im (Anwalts-)Büro gerade intressiert diskutiert, danke für den Hinweis.

  • Hab mal aufgeschnappt, dass zum Beispiel in Hamburg die Polizei bei reinen Blechschäden kaum noch ausrückt.
    Weiß nicht ob das wirklich umgesetzt wird, aber da hätte man ja ansonsten auch ein recht großes Problem.

  • Leider so nicht ganz richtig, hier mal ne Klarstellung vom BAV:


    Zitat:


    Klarstellung: Autovermieter können laut aktuellem BGH-Urteil XII ZR 44/10 vom 14.03.2012 eine gültige "Polizeitklausel" in ihren Mietverträgen vereinbaren. Der Mieter wird damit wirksam verpflichtet, die Polizei zur Unfallstelle zu rufen, sofern sich ein Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug ereignet hat.


    Einige Medien geben und gaben nach unserer Auffassung das BGH-Urteil falsch wieder und zitierten in diesem Zusammenhang Herrn Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. Wir wissen nicht, an welcher Stelle der Fehler passiert ist, ob bei der Anwaltshotline oder bei den Kommentatoren wie ntv.de. Autoflotte hat seinen Beitrag nach unserem Hinweis bereits überarbeitet. Auch die Deutsche Anwaltshotline prüft ihren Kommentar. Doch bei NTV ist bisher bisher niemand bereit, über Richtigstellungen überhaupt zu sprechen. Aber sowohl Anwälte, als auch Journalisten sind zur Wahrheit verpflichtet.


    Die Formulierungen (bei ntv):(siehe http://www.n-tv.de/ratgeber/Po…oetig-article6232396.html)


    "Polizei nicht immer nötig." / "Wer ...einen Unfall verursacht, muss nicht in jedem Fall die Polizei einschalten"


    sind so nicht richtig. Richtig ist, dass, sofern mit dem Vermieter vereinbart, der Mieter durchaus diese Verpflichtung hat. Der BGH hat statt dessen lediglich festgestellt, dass die negativen Konsequnzen für den Mieter nur "abhängig von der Schwere seines Verschuldens" formuliert sein dürfen.