Mit Mietwagen An Neujahr Geblitzt

  • Hallo,
    Ich Trottel wurde mit einem Budget-Mietwagen, auf der A6 von Frankfurt nach Stuttgart in einer 100er Zone mit ca 140KMh geblitzt.
    Gemietet ist das Auto auf den Namen ner Freundin, ich selber als Fahrer eingetragen, meine Freundin auch..
    Meine verlängerte Probezeit wär ende März zu ende und offen hatte nur noch ein A-Verstoß bis zur MPU.
    Die Mieterin will den Vertoß auf sich nehmen (Probezeit ist beendet und sie hat momentan kein Auto..), bloß sieht man auf dem Blitzfoto wahrscheinlich eher eine männliche Person..
    Gibt es garkeine Möglichkeit???



    Mit freundlicem Gruß

  • Hallo MenschMayer,

    ganz allgemein geantwortet: wenn in einem Mietvertrag zwei Fahrer eingetragen sind, wird wird die Autovermietung sicherlich die Daten beider Fahrer an die Bußgeldstelle weiterleiten. Ist nun nur ein Fahrer erkennbar männlich, wird dieser wohl das Ticket bekommen. Im Zweifel steht dann schon mal ein Beamter vor der Haustür und vergleicht das Foto oder fragt Nachbarn (kenne ich aus dem Bekanntenkreis). Ich würde mir einen Anwalt nehmen, teilweise sind die Messergebnisse anfechtbar...

    Regards RosaParks

  • Also gäbe es demzufolge nur die Möglichkeit, mit einem Anwalt evtl. das Messergebniss anzufechten und von ca 40km/h (abzüglich Toleranz) auf unter 21km/h zu kommen. Dann wäre es ein B-Verstoß und der Fall im grünen Bereich. Aber 140km/h -3% = 135,8 > 120 ... keine Chance denke ich auch nicht mit anzweifelndem Anwalt, oder??


    MfG

  • @MM, die Vorgehensweise von Budget ist mir nicht bekannt. Zu hoffen bleibt aber daß Budget nur den Erstfahrer bekannt gibt. Das ist idR. der Mieter. Dann würde das Ticket, bzw. ein Anhörungsbogen, der Freundin zugehen. Das würde ich erstmal abwarten. Infos über den weiteren Verlauf würden mich brennend interessieren.


    Viel Glück
    24stunden


    PS.: Wenn tatsächlich die Freundin Post bekommt, bloß keine hektischen Reaktionen, Zeit ist dann ein wichtiger Faktor und eine gute Chance 116 davon zu kommen.

  • Wieso ich denk wenn die Mieterin den ZBB/AB bekommt dann lieber "gleich Zahlen, zugeben, gut is" ansonsten stellen die dann ja weitere Nachforschungen wobei sie da ja nicht lange suchen müssten (Foto ->Geschlecht, Mietfirma...)
    Naja jetzt wart ich erst einmal ab.. Gruß

  • Oder so:

    Ich würde mir einen Anwalt nehmen, teilweise sind die Messergebnisse anfechtbar...


    Wenn ICH ein schreiben bekomme mit: "...fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...", könnte ich doch auch Einspruch einlegen und mich auf "Augenblicksversagen: Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen" berufen?!
    Hat schon einmal funktioniert:
    OLG HAMM
    Az: 3 Ss OWi 276/03
    Beschluss vom 22.04.2003

  • @MM, wenn der Freundin die Tat direkt vorgeworfen wird ist natürlich zahlen eine Variante. Dazu müßte die Behörde, wegen des unterschiedlichen Geschlechts, aber schon ein wenig 112 . Bekommt sie jedoch erst einen Anhörungsbogen zwecks Ermittlung des Fahrers dann ist ein probates Mittel die drei Monatsfrist, innerhalb der, gegen den tatsächlichen Fahrer ermittelt werden muß zu überschreiten. Mit Glück gibt dann keiner den FS ab 104 . Erstmal abwarten was überhaupt weiter passiert, es soll auch schon genug Verstöße gegeben haben bei denen nie was kam.


    24stunden


    PS.: Augenblicksversagen habe ich noch nie gehört. Aber ich glaube das hatte ich schon öfter beim Fahren. :D

  • hallo zusammen , also, so weit mir bekannt ist bekommt als erstes der Mieter das Ticket zugeschickt, denn er ist für alle der Verantwortliche und er muss dann den jenigen benennen der zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Wenn der Mieter diesen nicht benennen kann bzw. will dann muss er doch das Ticket zahlen und bekommt die Punkte und das Fahrverbot. Des weiteren glaube ich nicht das unsere Freunde von Polizei weitersuchen wenn jemand sagt, das er es war und die Strafe bezahlt. 117

  • also, so weit mir bekannt ist bekommt als erstes der Mieter das Ticket zugeschickt, denn er ist für alle der Verantwortliche und er muss dann den jenigen benennen der zum Tatzeitpunkt gefahren ist.

    Hmm, mag sein, wenn Mieter aber eine Frau Täter und eingetragener Fahrer jedoch ein Mann ist, bezweifle ich das. Was spricht dagegen, der Polizei die Namen beider möglichen Fahrer zu nennen? Selbst wenn nun die Mieterin das Ticket bekommen würde und keine Aussage macht, haben die einen Anhaltspunkt zur weiteren Nachforschung.

    Zitat

    Wenn der Mieter diesen nicht benennen kann bzw. will dann muss er doch das Ticket zahlen und bekommt die Punkte und das Fahrverbot.

    Nee, so einfach ist das nicht.

    Zitat

    Des weiteren glaube ich nicht das unsere Freunde von Polizei weitersuchen wenn jemand sagt, das er es war und die Strafe bezahlt. 117

    Bei Verwarnungsgeldern mag das so sein. Sobald aber Bußgelder und Punkte fällig werden und ein Foto den Fahrer zeigt, wird das schon deutlich anders aussehen. Die werden da richtig aktiv. Wie gesagt, kenne da Fälle aus dem engsten Bekanntenkreis.

    Mieter = Täter ist zu einfach und wohl nicht zutreffend.

    24stunden: Ja, der Faktor Zeit ist wirklich ein guter Rat.

    @MenschMayer: Das Urteil mit dem Augenblickversagen würde ich mir noch mal ganz genau durchlesen und vielleicht einen Kommentar zu den einschlägigen Normen bemühen oder wenn es dann aktuell wird, einen Anwalt dazu befragen.

    Regards, RosaParks

  • So weit mir bekannt ist , schicken die Autovermietung das Ticket unter Benennung des Mieters zurück an die Polizei, alle weiteren Fahrer werden meines Wissens nicht mit benannt, da für die Autovermietungen der Mieter die Verantwortung trägt. Die weiteren Fahrer werden eigentlich erst benannt wenn es dazu eine spezielle Anfrage von der Polizei gibt. Auch wenn ich noch nie so schnell geblitz wurde hat die Polizei noch nie interessiert wer auf dem Foto ist, denn bei uns ist das Fahrzeug immer auf den Partner zu gelassen, sprich alle meine Bilder bekommt meine Frau ( da nie erwischt hat Sie noch nie etwas bekommen ) und alle Ihre Bilder bekomme ich und da hat noch nie jemanden gefragt wer die Frau ist 117

  • Bei den unterschiedlichen Meinungen hier, gewinne ich den Eindruck daß die AV vielleicht auch verschiedene Verfahrensweisen haben. Nach meiner Meinung wird nicht der Mieter sondern der Erstfahrer benannt. Ist ja oftmals die selbe Person. Das alle Fahrer benannt werden kann ich mir nicht vorstellen. (wäre das eigentlich mit dem Datenschutz vereinbar?).


    Gruß


    jürgen

  • @ juergen du hast sicherlich recht das es von av zu av unterschiedlich ist . der mieter ist doch automatisch der erste fahrer bzw. der fahrer oder nicht ? des weiteren kann die polizei nur alle fahrer benannt bekommen , wenn sie diese schriftlich anfragen , was sie dabei ja gar nicht machen da für sie der fahrer des fahrzeug automatisch die autovermietung als halter ist und die autovermietung muss dafür sorgen wer wann mit dem auto unterwegs war, deshalb benennt die autovermietung wiederum einfach den mieter bzw. ersten fahrer und macht sich damit von der schuld frei. ab diesem zeitpunkt ist dann der mieter rechenschaftspflichtig und müsste dann wiederrum den benennen der gefahren ist sofern er es nicht selbst war. diese kette schafft reichlich zeit , die bei solchen hohen überschreitungen dringend notwendig ist , deshalb viel glück

  • insider

    Zitat

    des weiteren kann die polizei nur alle fahrer benannt bekommen , wenn sie diese schriftlich anfragen , was sie dabei ja gar nicht machen da für sie der fahrer des fahrzeug automatisch die autovermietung als halter ist und die autovermietung muss dafür sorgen wer wann mit dem auto unterwegs war, deshalb benennt die autovermietung wiederum einfach den mieter bzw. ersten fahrer und macht sich damit von der schuld frei.

    Ob die Autovermietung von jeder Schuld frei ist, wenn sie nur den Erstfahrer, bzw. Mieter nennt, kann man schon bezweifeln sie weiss ja, dass zumindest noch ein Zweitfahrer in Frage kommen könnte, ob das überall so Praxis ist, vermag ich auch nicht zu beurteilen.

    Zitat

    ab diesem zeitpunkt ist dann der mieter rechenschaftspflichtig und müsste dann wiederrum den benennen der gefahren ist sofern er es nicht selbst war.

    Hmm, der Mieter muss niemanden benennen. Er braucht nur zu behaupten, er sei nicht gefahren, dann muss die Polizei das beweisen. Wird mit einem Foto einer anderen Person schon schwierig. Ist er mit dem Zweitfahrer verwandt oder verschwägert muss er diesen auch gar nicht benennen und da kommt dann ggfs das Foto wieder ins Spiel...

    jürgen & insider: Wie dem auch sei, der Faktor Zeit ist der bisher beste Tipp, insoweit sind wir uns einig. Erst wenn das nicht klappt wäre weiteres Handeln notwendig

    Regards, Rosaparks

  • So wie Ihr hier darüber diskutiert wie man trotz verdienter Strafe davon kommen kann, stellt sich mir die Frage wie Ihr eigentlich fahrt. Seid Ihr immer und ewig nur am Rasen? Geblitzt hat man mich in einigen Jahren Fahrpraxis nur zwei mal. Da sollte man auch zu stehen. Erst rasen und dann kneifen finde ich nicht ok.


    Sabsi

  • Erst rasen und dann kneifen finde ich nicht ok.

    Da hast Du im Prinzip schon Recht aber wer verliert schon gerne den Führerschein? Persönlich halte ich das so: kleine Verstöße zahle ich einfach, habe keine Lust mich wegen 20 Euro zu streiten, bei drohenden Punkten oder Fahrverbot würde ich auch alle Register ziehen (hatte ich bisher aber noch nicht). Ist doch legitim und ich bin bestimmt kein Raser und wir wissen doch auch alle, dass Blitzer nicht immer da stehen, wo es sinnvoll erscheint... Mitleid habe aber ich auch nicht. Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, soll halt so fahren!

    Regards, RosaParks

  • ich finde auch, wer bewußt zu schnell fährt, kalkuliert das Risiko erwischt zu werden und sollte sich dann nicht mit Anwältlichen Tricks da rauswinden, sondern dazu stehen....auch zu den Punkten...


    wenn ich mir dieses nicht Leisten kann, sollte ich den Regeln entsprechend fahren bzw gemäß Bußgeldkatalog, d.h. nur so schnell, das keine Punkte fällig werden...


    letzteres ist meine Devise...und ich jammer dann, wenn es blitzt, auch nicht rum...

  • möchte ich hier auch nicht befürworten. Grundsätzlich; wer gegen die Regeln verstößt muß auch die Folgen tragen.Punkt! Erst recht wer vorsätzlich handelt.


    Nun ist aber das in Deutschland geltende System der Punkteregelung in Flensburg nicht wirklich gerecht. Für den Durchschnittsfahrer (ca. 15.000km/Jahr), aber der Vielfahrer kann schon mal in gefährliche Punkteregionen kommen. Auch ohne sich "raudihaft" zu verhalten. Bei bis zu 100.000km im Jahr ist halt das Risiko einen Fehler zu machen auch rund 7 x höher.


    Das diese Leute um (nein, gegen!) jeden Punkt kämpfen kann ich nachvollziehen.


    24stunden

  • Hi Leute,
    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen. An sich sollte man zu seinen Fehlern stehen, daher würd ich Kleinigkeiten auch sofort zahlen und das Thema wäre erledigt.
    Aber 24 Stunden hat hier auch total Recht, wer so viel fährt kann auch durch nicht raudihaftes Benehmen in gefährliche Bereiche gelangen. Wenn man mehrmals einen Punkt kassiert sammelt sich auch was an.
    Und da diese Vielfahrer oftmals beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind verstehe ich auch das sie mit allen Mitteln kämpfen. Und wenn man die Chance hat den Schein zu behalten würde ich auch nach jedem Strohhalm greifen ^^
    Und Rosa hat recht, die Blitzer stehen einfach teilweise an sinnlosen, unfairen und hinterhältigen Stellen, die nur dazu dienen die Staatskasse zu füllen. :cursing:


    Charly

  • hi Leute,
    @wieland, klar kann man es auch so sehen.
    Aber ich denke das es schon einige Blitzer gibt die weder der Verkehrssicherheit noch dem Lerneffekt dienen.
    Am Ende von Autobahnbaustellen z.b. man sieht schon das 120 Schild und dann stehen sie noch 20 m davor, klar, nochmal die die schon rausbeschleunigen abzocken. einfach noch ein wenig Geld mitnehmen ^^
    Aber das kann doch nicht Sinn und Zweck sein, der Staatshaushalt sollte nicht durch die Verkehrspolizei saniert werden :103:


    Charly