Urteil: Mieter haftet nicht zwingend für Neuschäden

  • Mietwagen: Verleiher dürfen Risiken nicht übertragen
    Zivilprozess Firma scheitert mit Klage gegen Oldenburger – Großer Streit um kleinen Kratzer


    [...]


    Die Firma Sixt hatte einen Oldenburger auf Zahlung von 548,62 Euro verklagt. Der Autoverleiher machte den Mieter für einen Neuschaden an einem Iveco Daily verantwortlich: einen Kratzer auf dem vorderen Kotflügel, kleiner als fünf Zentimeter.


    Der Oldenburger hatte den Transporter übers Wochenende ausgeliehen, konnte sich jedoch nicht erklären, wie der Schaden zustande gekommen war. Er vermutete Steinschlag, weigerte sich zu zahlen und bekam vor Gericht Recht. Als Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht das Urteil.


    [...]


    Im zugrundeliegenden Fall waren im Leihvertrag sieben Altschäden vermerkt. Als der Mieter den Transporter zurückbrachte, waren im Übergabeprotokoll daraus plötzlich acht Altschäden und der zusätzliche Neuschaden geworden. Der Mieter hatte vor Gericht erläutert, dass er das Protokoll ohnehin nur unterschrieben habe, weil ihm andernfalls seine Kaution nicht zurückerstattet worden wäre.


    [...]


    Der ganze Artikel bei NWZ Online

  • Zitat

    Der erstinstanzlich zuständige Amtsrichter Rolf Lübben sah in seinem Urteil die Haftung für „unerklärbare Schäden“ wie Steinschlag auf der Seite des Autoverleihers. Diese sei nicht auf den Mieter oder Dritte übertragbar.


    Heißt mit anderen Worten - Vollkasko deckt wie gesagt nur Unfallschäden. Darüber hinaus ist der Mieter für Schäden an Reifen und Scheiben nicht haftbar! Email an Kundenservice war raus, mal sehen ob sie dass dann genau so bestätigen.


    Zitat

    Sixt hatte sich auf das Übergabeprotokoll berufen und argumentiert, der Mieter habe den Neuschaden durch seine Unterschrift anerkannt. Das Urteil stellt hier klar, dass ein Übergabeprotokoll im Rechtssinn keine Anerkennung einer Schuld darstelle.


    Zitat

    Nach der Bestätigung durch das Landgericht ist es im Streitfall Aufgabe des Vermieters, zu beweisen, dass bei unerklärbaren Schäden am Fahrzeug der Mieter die Schuld trägt.


    Wird für einige TE in letzter Zeit sehr hilfreich sein, denke ich. Nun müssen Beweise erbrach werden, sobald man sagt "kA wie der Kratzer dahin kommt"...


    :119:

  • "Nach der Bestätigung durch das Landgericht ist es im Streitfall Aufgabe des Vermieters, zu beweisen, dass bei unerklärbaren Schäden am Fahrzeug der Mieter die Schuld trägt. In diese Kategorie gehören auch Beschädigungen, die an einem geparkten oder abgestellten Auto durch Dritte entstehen können. "


    Jetzt dürfte ja fast jeder mit "Ich weiß nicht, wie das passiert ist, das ist mir gar nicht aufgefallen" aus der Sache rauskommen......


    Heisst für mich praktisch, dass ich bei der nächsten eingekloppten Scheibe nicht mehr zahle, da ich ja keine Schuld an dem Schaden trage und der Verursacher nicht ermittelt werden kann......suppaaaaaaa.......Damit gibt es das so gerne von den Ra´s geäußerte "Sie haften für JEDEN SCHADEN der während ihrer Mietzeit entsteht" nicht.....

  • Hoffentlich kommt man damit auch durch sobald man vor's Gericht zieht. Keine Ahnung wie individuell der Fall betrachtet wurde mit den 7>8 Schäden. Ist sowas als "Grundsatz"-Urteil zu betrachten?

  • Nein.


    (davon abgesehen ist auch ein "Grundsatzurteil" von einem Obergericht keine Garantie für einen Prozessausgang, wir leben ja nicht in England (Wenn die Instanzgerichte sich der Ansicht des BGH auch oft anschließen). Einzig die Entscheidungen des BVerfG haben Gesetzesqualität)