Mietwagen: Verleiher dürfen Risiken nicht übertragen
Zivilprozess Firma scheitert mit Klage gegen Oldenburger – Großer Streit um kleinen Kratzer
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Die Firma Sixt hatte einen Oldenburger auf Zahlung von 548,62 Euro verklagt. Der Autoverleiher machte den Mieter für einen Neuschaden an einem Iveco Daily verantwortlich: einen Kratzer auf dem vorderen Kotflügel, kleiner als fünf Zentimeter.
Der Oldenburger hatte den Transporter übers Wochenende ausgeliehen, konnte sich jedoch nicht erklären, wie der Schaden zustande gekommen war. Er vermutete Steinschlag, weigerte sich zu zahlen und bekam vor Gericht Recht. Als Berufungsinstanz bestätigte das Landgericht das Urteil.
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Im zugrundeliegenden Fall waren im Leihvertrag sieben Altschäden vermerkt. Als der Mieter den Transporter zurückbrachte, waren im Übergabeprotokoll daraus plötzlich acht Altschäden und der zusätzliche Neuschaden geworden. Der Mieter hatte vor Gericht erläutert, dass er das Protokoll ohnehin nur unterschrieben habe, weil ihm andernfalls seine Kaution nicht zurückerstattet worden wäre.
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