Fanmail von den Behörden erhalten

  • Ich erlebe regelmäßig Rechtsüberholer, aber ausschließlich, wenn gerade in Kolonne gefahren wird. Diese Experten sind offenbar der Meinung, dass die 10 bis 20 Autos vor ihnen bitte alle einmal nach rechts fahren sollten, damit sie dann alle überholen können (der rechtsfahrende Verkehr muss dann eben entsprechend Platz machen).
    Am lustigsten sind die Kandidaten, die hinter einem einen riesigen Wirbel verursachen, dicht auffahren, Lichthupe, Rechtsüberholversuch inkl. Scheibenwischer etc. Das volle Prgramm, natürlich bei Kolonnenverkehr. Sobald man dann wieder freie Bahn hat und die Hütte mal kurz gen 220 treibt, verhungern sie mit ihrem 318i o.ä. jämmerlich und sind nicht mehr zu sehen. Nur um bei der nächsten Kolonne wieder hinter einem zu hängen und den gleichen Affentanz zu veranstalten.


    Zum Thema Nötigung: 20 Sekunden reichen da nicht, da muss die nötigende Handlung schon länger dauern, sowohl bei Auffahrern, wie auch bei Behinderern.

  • Flomac: Also ich hatte mal einen Bericht in der FAZ gelesen, da hat jemand das bei der Polizei recherchiert und die Information erhalten, dass die Faustregel(ich bin mir nicht mehr sicher, ob es Faustregel war oder ob es irgendwo festgeschrieben steht - hab ich aber auf die Schnelle nichts dazu gefunden) gilt, dass man rechts fahren muss, sobald man - bei konstanter Geschwindigkeit - 20 Sekunden ohne zu bremsen rechts fahren kann.

    Wenn dann durch das Linksfahren jemand anderes dazu "genötigt" wird, seine Geschwindigkeit zu reduzieren, ist das ein Fall für 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

  • Sphero90 Das kenne ich auch so, hat aber mit Nötigung noch nichts zu tun. Bei einer dreispurigen Autobahn darf man wohl auf der mittleren Spur bleiben, solange rechts noch Fahrzeuge zum Überholen in Sichtweite sind.


    Für eine Nötigung als Blockierer muss man dauerhaft den Hintermann ausbremsen. Da werden Fälle zitiert, wo jemand über 20km Landstraße mit 60 statt 80km/h am schneller fahren gehindert wurde. Wichtig hierbei: Wer sich ans Tempolimit hält und auf der BAB mit T100 eine 5km lange LKW-Kolonne überholt, nötigt natürlich nicht, selbst wenn der Hintermann gerne schneller als erlaubt fahren würde.


    Auf der Autobahn rechtfertigt aus meiner Sicht kein Verhalten ein Rechtsüberholen oder extrem dichtes auffahren. Damit begibt man sich nur in die aktive Rolle des Verkehrsgefährders. Ich persönlich wurde auch schon bei Tempo 140 bei zulässigen 100 extrem bedrängt, obwohl permanent Autos überholt wurden und ich mich in eine Lücke hätte "reinbremsen" müssen um Platz zu machen.

  • in eine Lücke hätte "reinbremsen" müssen um Platz zu machen.

    Das ist ja noch das beste. Wenn man dann netterweise Platz macht, indem man bremst und sich rechts einfügt, kriegt man meist noch einen extra-Vogel dafür, dass man gebremst hat...

    Man kann es ihnen nicht recht machen.

    Ist eigentlich dieses Nassmachen des Dränglers via Scheibenwaschanlage verboten? Meine Schwiegermutter sagt ja...

  • Ich habe mal wieder Fanmail erhalten. Auf der Bahn Pi mal Daumen 37 drüber ist der Tatvorwurf.


    Allerdings ist das Foto schwarz auf schwarz mit ein paar grauen Pixeln - man erkennt also rein gar nichts. Wie äußert man sich denn da sinnvoll dazu, um die Geschichte zu begraben/abzuwenden? Ich weiß auch nicht genau, ob ich gefahren bin oder nicht, ist schon ein paar Monate (>2) her.

  • Bin während der Anreise nach St. Moritz leider auf der Schweizer Autobahn mit Tempo 160-165 km/h von einem stationären Blitzer geblitzt worden, als ich während des Überholen eines A45 AMGs dem 540er ein bisschen im Sportmodus die Sporen gab.

    Scheinbar hat er als Ortkundiger gewusst, dass dann ein Blitzer kommt, denn er hat dann doch aprut abgebremst.

    Dürfte mir wohl recht egal sein, da die Auswertung ja nicht innerhalb der nächsten Tage erfolgen dürfte (Weihnachtstage) und ich ab 04.01.19 ja wieder zurück in Deutschland bin. Kann mir nicht vorstellen, dass die mir den Bescheid von 100-150 Franken (meiner Schätzung nach) nach Deutschland übersenden. Somit bleibt das Weihnachtsfest gerettet.

    Im Sommer 19 stehen ja wieder 2 Wochen mit dem SIXT Mietwagen an den Lago Maggiore an (auch Schweizer Seite), aber ich habe dann ja wieder ein anderes Auto mit einem anderen Kennzeichen, somit bin ich total tiefenentspannt.

    Einmal editiert, zuletzt von zoobaer ()

  • Bin während der Anreise nach St. Moritz leider auf der Schweizer Autobahn mit Tempo 160-165 km/h von einem stationären Blitzer geblitzt worden, als ich während des Überholen eines A45 AMGs dem 540er ein bisschen im Sportmodus die Sporen gab.

    Scheinbar hat er als Ortkundiger gewusst, dass dann ein Blitzer kommt, denn er hat dann doch aprut abgebremst.

    Dürfte mir wohl recht egal sein, da die Auswertung ja nicht innerhalb der nächsten Tage erfolgen dürfte (Weihnachtstage) und ich ab 04.01.19 ja wieder zurück in Deutschland bin. Kann mir nicht vorstellen, dass die mir den Bescheid von 100-150 Franken (meiner Schätzung nach) nach Deutschland übersenden. Somit bleibt das Weihnachtsfest gerettet.

    Im Sommer 19 stehen ja wieder 2 Wochen mit dem SIXT Mietwagen an den Lago Maggiore an (auch Schweizer Seite), aber ich habe dann ja wieder ein anderes Auto mit einem anderen Kennzeichen, somit bin ich total tiefenentspannt.

    160 bis 165 km/h bei maximal erlaubten 120 km/h auf der Autobahn in der Schweiz? Das dürfte da nix mit ein paar hunder Franken sein, über 25 km/h auf der AB zu viel sollten in der Schweiz zu einem Strafverfahren führen, da drüben ist ganz schnell Schluss mit Lustig...

  • Ich habe mal wieder Fanmail erhalten. Auf der Bahn Pi mal Daumen 37 drüber ist der Tatvorwurf.


    Allerdings ist das Foto schwarz auf schwarz mit ein paar grauen Pixeln - man erkennt also rein gar nichts. Wie äußert man sich denn da sinnvoll dazu, um die Geschichte zu begraben/abzuwenden? Ich weiß auch nicht genau, ob ich gefahren bin oder nicht, ist schon ein paar Monate (>2) her.

    Entweder zu geblitzt.de oder eben den Anwalt des Vertrauens konsultieren ;)

  • Bei 165 ergibt sich ein Abzug von 7 kmh

    Macht netto 38 zu viel. Führt zu einem Strafverfahren mit Strafregistereintrag, Geldbusse von mind. 10 Tagessätze und minimum 3 Monate Fahrverbot.


    Wer die Busse nicht bezahlt, muss bei Wiedereinreise mit Vollstreckung rechnen. Oder macht 3 Jahre einen Bogen.


    Allerdings halte ich nicht mal unseren Haustroll für so bescheuert in der Schweiz so schnell zu fahren.

  • Bin während der Anreise nach St. Moritz leider auf der Schweizer Autobahn mit Tempo 160-165 km/h von einem stationären Blitzer geblitzt worden, als ich während des Überholen eines A45 AMGs dem 540er ein bisschen im Sportmodus die Sporen gab.

    Scheinbar hat er als Ortkundiger gewusst, dass dann ein Blitzer kommt, denn er hat dann doch aprut abgebremst.

    Dürfte mir wohl recht egal sein, da die Auswertung ja nicht innerhalb der nächsten Tage erfolgen dürfte (Weihnachtstage) und ich ab 04.01.19 ja wieder zurück in Deutschland bin. Kann mir nicht vorstellen, dass die mir den Bescheid von 100-150 Franken (meiner Schätzung nach) nach Deutschland übersenden. Somit bleibt das Weihnachtsfest gerettet.

    Im Sommer 19 stehen ja wieder 2 Wochen mit dem SIXT Mietwagen an den Lago Maggiore an (auch Schweizer Seite), aber ich habe dann ja wieder ein anderes Auto mit einem anderen Kennzeichen, somit bin ich total tiefenentspannt


    Die Schweizer können die Strafe auch in Deutschland eintreiben (Deutsches Bankkonto ist auch vorhanden ?)

    Mit der Übertretung gibt es auf jedenfall ein Strafverfahren.

    Da kannst du dann erst einmal deine Einkünfte der letzten Monate offen legen und daran wird dein Strafmass festgelegt.

    Gehe mal von einem saftigen 4 Stelligen Betrag aus . Sorry aber so einem wie dir gehört es nicht anders . Aber vielleicht lernst du etwas daraus .

    Kannst ja mal unter Gotthardtunnel Raser nachlesen wie hart die Schweizer Justiz hinter solchen Rasern her ist .

    Sein Vergehen ist sicher schlimmer , aber als Grengänger kann ich dir sagen ....die vergessen nichts .

  • Bin während der Anreise nach St. Moritz leider auf der Schweizer Autobahn mit Tempo 160-165 km/h von einem stationären Blitzer geblitzt worden, ..... Kann mir nicht vorstellen, dass die mir den Bescheid von 100-150 Franken (meiner Schätzung nach) nach Deutschland übersenden. Somit bleibt das Weihnachtsfest gerettet.

    Im Sommer 19 stehen ja wieder 2 Wochen mit dem SIXT Mietwagen an den Lago Maggiore an (auch Schweizer Seite), aber ich habe dann ja wieder ein anderes Auto mit einem anderen Kennzeichen, somit bin ich total tiefenentspannt.

    ..die tiefenentspannung sei dir gegoennt, ist hier allerdings vermutlich nicht gegeben.


    das mindestbussgeld bei ueberschreitungen von 21 km/h ausserhalb liegt bei 240 chf.

    bei einer geschwindigkeitsueberschreitung auf der autobahn von mehr als 25 km/h kommt es in der schweiz zur anzeige. Die hoehe der strafe liegt dann im ermessen des jeweiligen richters, kann aber schnell bei mehr als 1.000 Euro liegen. aussertdem kommt dann noch eine bearbeitungsgebuehr von ca. 250 chf . -sowie ein mindestens 1-monatiges fahrverbot- hinzu.
    ..ist also nix mehr mit wiedereinreise fuer die 3 jahre nach rechtskraft des bescheides.


    ein fahrverbot und auch die geldbusse wird durch deutschland nicht vollstreckt, allerdings sind die schweitzer dazu uebergegangen ein priv. inkassounternehmen mit dem eintreiben zu beauftragen..

    Einmal editiert, zuletzt von schauschun ()

  • Die Schweizer können die Strafe auch in Deutschland eintreiben (Deutsches Bankkonto ist auch vorhanden ?)....


    aber als Grengänger kann ich dir sagen ....die vergessen nichts .

    da irrst du gewaltig Signum2004


    die schweiz kann natuerlich nichts in deutschland eintreiben. sie koennen es lediglich versuchen und/oder ein privates inkassobuero beauftragen (hier kann man sich dann natuerlich erfolgreich gegen wehren..)


    ..und "vergessen" tun die schweizer nach 3 jahren....


    gilt natuerlich nur, wenn du dich in der gesamten zwischenzeit ausserhalb der schweiz aufhaelst...

  • Ab 35km/h drüber gibt es einen Eintrag ins Strafregister, dann beträgt die Vollstreckungsverjährung fünf Jahre.

    Von 100-150 Franken Strafe auszugehen ist mehr als naiv. Sind bei der Größenordnung eher 20 Tagessätze nebst Verfahrenskosten -> vierstellig.

  • Da es auf der Autobahn passiert ist, sind es 10 Tagessätze. Die staatsgebühr beträgt tatsächlich 250 chf. Kann auch ersatzweise abgesessen werden die Busse selbst.


    Es ist egal mit welchem Auto du einreist. Durch sixt sind deine Daten bekannt und bei jeder Kontrolle an der Grenze wird die ID überprüft. Hast du was offen, darf auch das Grenzwachtkorp an Ort und Stelle eintreiben.


    Die 150 sind wieder mal ein typischer Aufhänger unseres Spitzentrolls. Ich bezweifle sogar, dass die Geschichte überhaupt passiert ist. Und wenn... Die Tagessätze gehen von 30 chf bis 3000chf pro Tag.


    Das Fahrverbot wird dann zwar nicht in D rechtskräftig. Allerdings in der Schweiz. Also sollte er sich ein alternatives Urlaubsdomizil suchen.