Fanmail von den Behörden erhalten

  • Heute e-mail von Enterprise bekommen. Bei unserem Urlaub haben sie uns im Landkreis Böblingen mit 36km/h statt der erlaubten 30 geknipst. Bearbeitungsgebühr 27.50 wird direkt der KK belastet - Mal sehen wann das Schreiben mit der Aufforderung, 15 Euro zu überweisen, hier in Florida eintrifft :116:

  • Finde es aber nicht so witzig wenn das offizielle Schreiben sind, mit einer 14tägigen Frist und es dauert 10Tage bis zur Zustellung.

    Wie soll ich beweisen, dass es 10Tage gedauert hat? Darf ich meinen Briefkasten nur noch in Anwesenheit eines Notars öffnen?

  • Finde es aber nicht so witzig wenn das offizielle Schreiben sind, mit einer 14tägigen Frist und es dauert 10Tage bis zur Zustellung.

    Wie soll ich beweisen, dass es 10Tage gedauert hat? Darf ich meinen Briefkasten nur noch in Anwesenheit eines Notars öffnen?

    Schreiben datiert vom 2.9. und kein Datum auf dem Poststempel ersichtlich... Und ich habe eine Woche, nach Erhalt des Schreibens es zu bezahlen 8o

  • Ich habe eine Forderung aus Vertragsstrafe i.H.v. 25.- EUR erhalten, da ich wohl auf einem privaten Parkplatz geparkt habe. Der Verstoß wurde anscheinend irgendwie mit einer Videokamera festgehalten. Im Schreiben steht, dass ich dort mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug geparkt habe, allerdings handelt es sich nicht um mein Fahrzeug, ebenfalls konnte man das Schild bei der Einfahrt kaum erkennen. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen was solche privaten Parkunternehmen angeht und ob es sich lohnt dagegen vorzugehen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Fanpost aus Italien, Fahrer war Amerikaner Fahrzeug auf mich mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen.


    194€


    Mein Vater sagt Italien kann nicht vollstrecken bzw. wenn bekommen nicht die sondern die Deutschen das Geld und daher würde es meist nicht verfolgt. Hat hier jemand Erfahrung mit?


    Meine Recherche sagt ab 70€ wird vollstreckt.


    Bezahlen oder einfach mal Personalien vom Fahrer schicken und schauen wie es weiter geht? :106:

  • Barea wurde in 11/2021 mit dem privaten KfZ fotografiert. Leider >30 km/h zu schnell. Anfang Januar kam ein Bescheid, ein Monat Fahrverbot. Ich habe keine Rechtsmittel eingelegt, Strafe muss sein. Nach Bestandskraft des Bescheides hat man vier Monate Zeit, um die Fahrerlaubnis abzugeben.

    Gestern hatte ich telefonisch bei der örtlichen Polizei angerufen und gefragt, ob ich zwecks Abgabe vorbeischauen darf. Zwischen 17 Uhr und 18 Uhr wäre blöd, da Schichtwechsel. Sonst jederzeit gerne. Am frühen Abend also mit Bescheid, Führerschein und Personalausweis zur Wache. Ein netter junger Beamter nahm die Personalien auf, kam nach fünf Minuten wieder und sagte, ich solle mich nochmal setzen. Dann passierte erstmal 30 Minuten nichts. Kurz dachte ich, dies sei ggf. eine Form der Verkehrserziehung. Junger Beamter kam dann aber wieder zur Gegensprechanlage, sprach von einem Problem und kündigte an, raus in den Vorraum zu kommen. Dort erschien er dann mit dem Bescheid und meinte, es würde jetzt noch etwas dauern. Der Bescheid ist ja aus der ersten Januar-Woche, ich hätte danach nur vier Monate Zeit gehabt mit der Abgabe. Also wird jetzt eine Ermittlung zum Strafverfahren eröffnet, da müsste nochmal ein Formular geschrieben werden. Das dauert noch ein wenig.

    Barea war eine Sekunde irritiert, dann habe ich freundlich darauf hingewiesen, dass die Viermonatsfrist ja erst losgeht wenn der Bescheid rechtskräftig ist, also nach verstrichener Einspruchsfrist. Ja, das hätte er auch gelesen. Aber: da ja gar kein Einspruch eingelegt wurde, würde dies nicht zählen. Barea: doch, ich bin sehr sicher, dass dies zählt. Einen Tag vor Ende der Einspruchsfrist ist noch gar nicht klar, ob Einspruch fristgerecht erhoben wird. Folglich kann der Bescheid noch nicht rechtskräftig sein. Leichte Verunsicherung beim netten jungem Beamten. Ja, das wisse er jetzt auch nicht. Da würde er sich nochmal besprechen müssen mit dem Sachbearbeiter. Barea (immer noch etwas irritiert): gute Idee. Zur Not würde es mir reichen, wenn die Abgabe jetzt quittiert wird und ich wieder los kann. Ob dann Ermittlungen eingeleitet werden müssen oder nicht, könnte die Polizei ja im Nachgang klären.


    Weitere 15 Minuten später taucht der junge Beamte wieder auf und meldet sich über die Gegensprechanlage: "Also, objektiv gesehen haben sie schon Recht. Das Strafverfahren ist vom Tisch. Wir machen jetzt alles fertig." Strahlte wie ein Honigkuchenpferd und ward nie mehr gesehen.


    Weitere 10 Minuten später Auftritt eines nicht ganz so jungen und nicht ganz so netten Beamten, mutmaßlich der Sachbearbeiter. Hier wäre jetzt mein Protokoll zur bestätigten Abgabe, zweifache Ausfertigung. Unterschreiben bitte. "Na klar doch, gern geschehen". Und nun das furiose Finale und der Grund, warum ich diesen Post verfasse: der nicht ganz so junge / nette Beamte nimmt das unterschriebene Protokoll, wünscht einen schönen Abend und macht sich auf zur Tür in den gesperrten Bereich. Dreht sich aber nochmal um und sagt: "Und das nächste mal kommen Sie bitte etwas eher! Oder lesen genauer, was in dem Schreiben steht."


    :210:

  • in Spanien gibts Rabatt für schnelle Zahlung. Gibts das in Italien nicht auch?

  • Ich habe eine Forderung aus Vertragsstrafe i.H.v. 25.- EUR erhalten, da ich wohl auf einem privaten Parkplatz geparkt habe. Der Verstoß wurde anscheinend irgendwie mit einer Videokamera festgehalten. Im Schreiben steht, dass ich dort mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug geparkt habe, allerdings handelt es sich nicht um mein Fahrzeug, ebenfalls konnte man das Schild bei der Einfahrt kaum erkennen. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen was solche privaten Parkunternehmen angeht und ob es sich lohnt dagegen vorzugehen?


    Mit freundlichen Grüßen

    hatte mal von EC ein Auto ohne Parkscheibe erhalten und sollte für 5 Minuten im ALDI 25€ fürs Parken bezahlen. Also kurz die Situation per Mail erklärt, den 2,50€ Bon vorgezeigt und die Sache war erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von mephisto ()

  • Einfach mal googeln, was die privaten Betreiber betrifft. Dort finden sich auch viele Ausführungen von Anwaltskanzleien.

    Wichtig ist generall zu wissen, dass es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist. Auch wenn die privaten Betreiber es möglichst offiziell aussehen lassen, sind es eben keine staatlichen Behörden.

  • hatte mal von EC ein Auto ohne Parkscheibe erhalten und sollte für 5 Minuten im ALDI 25€ fürs Parken bezahlen. Also kurz die Situation per Mail erklärt, den 2,50€ Bon vorgezeigt und die Sache war erledigt.

    Es war leider kein Parkplatz von einem Supermarkt sondern ein angrenzender Parkplatz der zu einem Wohnhaus gehört.

  • Hi zusammen,


    hab gerade eine kleine Meinungsverschiedenheit mit fair parken. Wer das nicht kennt: das ist einer der bekannten "Verwalter" von privaten Flächen wie Supermarktparkplätzen etc., die es immer häufiger gibt.

    Zur Situation: Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, der von denen kontrolliert wird. Dieser Parkplatz hat drei Zufahrten. An zwei davon weisen Schilder auf die Pflicht hin, eine Parkscheibe auszulegen. An der dritten Zufahrt, über die ich gekommen bin, befindet sich kein einziges Schild (eine Fotodokumentation habe ich erstellt). Nun hatte ich ein "Knöllchen" hinter dem Scheibenwischer und sollte 24,90 € zahlen. Auf Grund der fehlenden Beschilderung sehe ich es nicht ein zu zahlen.

    Am Anfang haben sie auf Mails noch geantwortet (als ich um Kulanz gebeten hatte und als es um die Fahrerermittlung ging). Nachdem ich der Forderung an sich widersprochen hatte, kam bei Emails nur noch die Empfangsbestätigung, aber keine Antwort mehr.

    Jetzt habe ich die letzte außergerichtliche Mahnung erhalten. Mit Zahlung von 44,90 € wäre die Sache erledigt, aber ich sehe es einfach nicht ein, das Geschäftsmodell zu unterstützen.


    Auf Grund der fehlenden Beschilderung würde ich sagen, dass kein Vertragsabschluss zu Stande kam, da ich nicht über die Parkbedingungen informiert worden bin. Somit kann auch keine Vertragsstrafe gefordert werden. Vielleicht mag Maximilian123 oder gerne jeder andere seine Sicht darlegen.



    Hat jemand Erfahrungen, wie weit die tatsächlich gehen?

  • Auf Grund der fehlenden Beschilderung würde ich sagen, dass kein Vertragsabschluss zu Stande kam, da ich nicht über die Parkbedingungen informiert worden bin.

    Tatsächlich bin ich immer davon ausgegangen, dass man mit dem Parken zustimmt, nicht mit dem Auffahren auf den Parkplatz und es die Pflicht ist sich zu informieren wie die Bedingungen sind. Ich persönlich sehe da also durchaus ein Verschulden, auch wenn es blöd gelaufen ist.

  • Meiner Ansicht nach muss zwingend eine Beschilderung erfolgen, die das Hausrecht bzw. dessen Rechtsfolgen ausweist, ersichtlich macht. Darin müssen die Vertragsbestimmungen der Parkordnung explizit einsehbar sein, um Rechtsfolgen aufzuzeigen.