Fanmail von den Behörden erhalten

  • Ich finde natürlich man sollte nicht ans Handy, aber einen Punkt vermeiden für 70€ würde ich IMMER :D (sagt jemand mit 0 Punkten und seit Jahren ungeblitzt). Vor Gericht ist natürlich diskutabel, aber die Summe wäre für mich auch ein Sieg im Vergleich zum Punkt.

    Am einfachsten und günstigsten ist natürlich die Einhaltung der Regeln ;)

  • Die Aussage ist aber auch fragwürdig, das klingt ja so als müsse er jetzt alle Mietwagen einzeln nach deinem Fahrzeug absuchen.

    Wenn du einen genauen Zeitstempel + Fahrzeugtyp + Kennzeichen mitgibst sollte es für den Sachbearbeiter ein leichtes sein, deine Daten entsprechend zu hinterlegen. Zumindest die Sachbearbeiter die ich bisher am Telefon hatte klangen jetzt nicht so, als müssten sie dafür jetzt stundenlang Mehraufwand leisten.


    Zumindest im Westen, im Osten wurden meine freundlichen Anfragen bisher leider ausnahmslos abgelehnt :(

  • Alle Daten habe ich in der Anfrage mitgeteilt. Die Antwort liest sich nach extrem kein Bock irgendwas zu machen.

    Und ob die Mitarbeiterin überhaupt eine Vorstellung davon hat, welchen Anteil die Mietwagen ausmachen (wieso sollte das für sie überhaupt von Belang sein?..), mag ich stark zu bezweifeln.

  • Hallo liebes Forum,


    gerade erhielt ich von der Stadt Hamburg, natürlich mit dem Umweg über Sixt für 25€, die Verwarnung für das widerrechtliche Parken eines Fahrzeuges im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286). Gleichwohl war das betreffende Fahrzeug zum Tatzeitpunkt mit einem Besucherparkausweis fürs örtliche Anwohnerparken versehen. Es stand direkt vor meiner Haustür.


    Zum Hintergrund:

    In unserem Viertel gibt es seit einigen Wochen Bewohnerparken. Für 30€ (online 25€) können AnwohnerInnen für ihr eigenes Fahrzeug einen Anwohnerparkausweis erhalten und in den ausgewiesen Flächen jederzeit und ohne Höchstparkdauer parken. Ohne einen solchen Ausweis sind die Stellplätze gebührenpflichtig und zwischen 22 Uhr und 08 Uhr generell nicht zu nutzen. Für u. a. Mietwagen gilt der folgende Passus:


    "Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma)."


    Ganz offensichtlich haben die verantwortlichen Personen eher an Sixt Share oder Share Now gedacht, da Fahrzeuge von Sixt oder Europcar für den Laien in der Regel nicht zu erkennen sind. Bereits vor einiger Zeit habe ich bei der zuständigen Behörde versucht, einen Parkausweis für wechselnede Fahrzeuge von Sixt zu erhalten und den Sachverhalt mit Bitte um Klärung geschildert. Das Problem ist, dass mir als Anwohner zwar die Nutzung eines Anwohnerparkausweises für Mietwagen zugestanden wird, der Zwang zur eindeutigen Kennzeichnung die Nutzung von klassischen Mietwagen aber ausschließt. Von der entsprechenden Behörde wurde nur mit einem Textbaustein und nach erneuter Nachfrage gar nicht mehr geantwortet.


    Ich habe mich nun damit beholfen, dass ich für meine Mieten jeweils Besucherparkausweise beantrage. Diese können per Internet kostenfrei und automatisch beantragt werden, sind aber immer nur für einen Tag gültig. Für ein klassisches Wochenende muss ich dann dreimal das Formular ausfüllen und einen Ausweis drucken. Macht immer Spaß...



    Warum ich nun trotz des Besucherparkausweises eine Strafen zahlen soll ist unklar. Zumal das Beweisfoto nur von hinten aufgenommen wurde und der Ausweis entsprechend nicht zu sehen ist.


    Hatte ihr schon einmal ähnliche Erfahungen bzw. wie ist es bei euch mit dem Anwohnerparken geregelt?


    Morgen telefoniere ich mit dem Amt und hoffe auf Klärung. Antwort folgt.


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von mape ()

  • Da kocht jede Stadt ihr eigenes Süppchen. Ich habe auch fast ein Jahr gebraucht (mehrere Schreiben, hartnäckiges nachbohren und persönliches Treffen mit dem Leiter der Strassenverkehrsbehörde)

    um nach der Abschaffung meines eigenen Fahrzeuges einen "Universalausweis" für Mietwagen zu bekommen.

  • Hab heute wieder nen nettes Zettelchen am Scheibenwischer gehabt.

    Angeblich hab ich ohne Parkschein geparkt und das ganze macht 20€.

    Da ich aber Handy parken nutze, hab ich direkt ne Mail mit einem Widerspruch an das Bezirksamt Mitte von Berlin geschrieben.


    Parkzone war die, wie auch bei der Parkapp abgerechnet wurde. Mal sehen, was den Herren und Damen einfällt. Klebe mir ja nicht umsonst ne Plakette ins Auto, die mich als ParkApp-Kunden ausweist.

  • Vor 8 Tagen hat es mich erwischt. Auf der AB mit 22 nach Abzug der Toleranz erwischt. Insgesamt 98,50 Euro mit Verwaltungsgebühren. Sixt bat ich als PLA-Status-Kunde, ob man kulanterweise auf die obligatorischen 25 Euro verzichten kann. Dieses wurde leider negativ bescheidet und ich habe die 25 Euro gen München überwiesen.

  • Dann habe ich für deinen Spruch wenig Verständnis. Wie dem auch sei, viel Glück mit dem Anwalt.

    Es wird mit nahezu identischer Höhe und falschem Neigungswinkel bei der Ausrichtung des Gerätes argumentiert. Zudem wird nach dem html-Protkoll gefragt und ein Gutachter beauftragt.