Alles anzeigenDa ich normalerweise nie/sehr selten geblitzt werde, habe ich die aktuellen Geschehnisse nicht sonderlich beachtet
Habe in den Nachrichten nur das Hin und Her mitgekommen.
Wurde Ende August mit 21kmh außerorts zu viel geblitzt. Also 1 Punkt und 70€.
Lohnt es sich, da Einspruch wegen des Punktes einzulegen wegen des Formfehlers in den Gesetzen? Ein ja oder nein reicht als Antwort
Sehe die Strafe und den Punkt vollkommen ein. Nur, wenn ich mir den Punkt mit einem einfachen Schreiben sparen kann, mache ich das natürlich gern
Eher nicht.
Die Verteidigung mittels dem Argument der bestehenden Unklarheit der Rechtslage, würde hier vermutlich nicht durchgreifen, da das Bußgeld und der 1P für 21-25 zu viel außerorts bei dem alten (und wieder aktuellen) und dem „neuen“ Bußgeldkatalog identisch ist.
Es gibt aber förmliche Fehler oder Messfehler, die den ganzen Bescheid unwirksam machen, das kann aber nur ein Anwalt prüfen. Ich würde es also kostenfrei bei „geblitzt.de“ einreichen, Prüfung ist ja umsonst.
Und geb lieber an, du hast keine RSV, nicht das die Erfolgsaussichten „versehentlich“ als sehr hoch bewertet werden. Kann man später immer noch ändern, aber m. E. wird gerade seitens dieser Internetkanzleien realistischer eingeschätzt, wenn der Mandant angibt Selbstzahler zu sein.