Fanmail von den Behörden erhalten

  • Kannst Du mal begründen warum unsre Regeln deiner Meinung nach verhältnismäßig sind?


    In meinen Augen sind sie es eben nicht. Werd ich nachts auf leerer 4 spuriger Autobahn mit 10drüber (diesen Sommer mit nem Mietwagen erlebt) geblitzt --> 20€. Werd ich vor ner Schule oder Kiga mit 10 drüber geblitzt --> lächerliche 10€ mehr = 30€. Den "Impact" der +10kmh vor der Schule (längerer Bremsweg, Kinder die Zwischen parkenden Autos durchhuschen...) Brauch ich Dir ja glaub nicht zu erklären?


    Wegen mir sind die Preise fürs Knöllchen auf den Autobahnen noch verhältnismäßig. An echten Gefahrenstellen aber einfach nur lachhaft. Vllt stellt man deswegen auch die Blitzer oft nicht an den wirklich wichtigen sondern eher "Geldmacher"-Stellen auf.

  • Kannst Du mal begründen warum unsre Regeln deiner Meinung nach verhältnismäßig sind?


    In meinen Augen sind sie es eben nicht. Werd ich nachts auf leerer 4 spuriger Autobahn mit 10drüber (diesen Sommer mit nem Mietwagen erlebt) geblitzt --> 20€. Werd ich vor ner Schule oder Kiga mit 10 drüber geblitzt --> lächerliche 10€ mehr = 30€. Den "Impact" der +10kmh vor der Schule (längerer Bremsweg, Kinder die Zwischen parkenden Autos durchhuschen...) Brauch ich Dir ja glaub nicht zu erklären?


    Wegen mir sind die Preise fürs Knöllchen auf den Autobahnen noch verhältnismäßig. An echten Gefahrenstellen aber einfach nur lachhaft. Vllt stellt man deswegen auch die Blitzer oft nicht an den wirklich wichtigen sondern eher "Geldmacher"-Stellen auf.

    Für die Verhältnismäßigkeit einer Sanktion muss nicht nur die Gefahr, die vom Fehlverhalten des zu sanktionierenden ausgeht, berücksichtigt werden, sondern zeitgleich auch, wie oft sich diese Gefahr denn überhaupt verwirklicht.


    Und letzteres passiert glücklicherweise - ins Verhältnis zur Gesamtanzahl der Ordnungswidrigkeiten vor Gefahrenstellen gesetzt - kaum.


    Es ist auch m. E. durchaus ein vertretbarer Vorschlag, höhere Verwarn- und Bußgelder vor Kindergärten oder Schulen zwischen 7-17 Uhr zu fordern, aber ein Vorschlag dieser Art wurde durch den Bundesrat vor kurzen abgelehnt.


    Man will „alles oder nichts“ durchsetzen, und dann sollte es meinem Dafürhalten nach so bleiben wie es ist, denn das was sich die Ökopartei gern alles an Sanktionen für rechtschaffene Autofahrer wünscht, ist mehr als unverhältnismäßig. Und wenn man als Minderheit nicht auf die Mehrheit zukommen möchte, muss man halt damit rechnen sich nicht durchzusetzen.


    Maßvolle Erhöhungen vor tatsächlichen Gefahrenstellen hielte ich nicht für völlig unangebracht, nur bezweifle ich, dass das etwas ändern wird, denn der Staat „kontrolliert“ ja bevorzugt dort, wo er schnell & viel Kasse machen kann.


    Das geht mit standardisierten Messverfahren eben nur bei Geschwindigkeitskontrollen an Abzockpositionen so schnell, da vor Gefahrenstellen die überwiegende Mehrheit die Vorgaben richtigerweise einhält.


    Das, auf die Maximierung monetärer Einnahmen gerichtete, Kontrollverhalten des Staates, sollte man nicht noch zusätzlich anreizen.

  • Ich würde ja gern weiterdiskutieren, aber ich habe zu wenig Ahnung von der Materie.


    Aber dazu kommt, dass einem eh die Laune vergeht, wenn du mit "Ökopartei" anfängst. Dann ist dir die "Nazipartei" wohl näher.




    Siehste, bringt nix.

  • Wenn du dich von der Tatsachenbeschreibung einer Partei gleich angegriffen fühlst, obwohl ich in dem Beitrag nicht einmal auf dich repliziert habe, liegt das wohl weniger an mir, als eher an deiner Dünnhäutigkeit.

  • Naja die selbe Partei die höhere Strafen im Straßenverkehr wollte , hat aber sehr laut aufgeheult , als der Vorschlag kam für Fahrräder eine Kennzeichen Pflicht damit dann auch endlich Rotsünder und Rowdys die den Fußgängerverkehr behindern oder Fußgänger an- bzw. umfahren, auch ein Verwarngeld bekommen können bzw. bei Unfallflucht zur Rechenschaft gezogen werden können. Da wurde von einer nicht Verhältnismäßigkeit gesprochen und das ja nicht alle Radfahrer so sind.

    Das fand ich wieder sehr lustig , erst für höhere Bußgelder sein und wenn es dann auch gegen Radfahrer geht , dann nein Danke das nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Scimidar ()

  • ......denn der Staat „kontrolliert“ ja bevorzugt dort, wo er schnell & viel Kasse machen kann.


    Das geht mit standardisierten Messverfahren eben nur bei Geschwindigkeitskontrollen an Abzockpositionen so schnell, da vor Gefahrenstellen die überwiegende Mehrheit die Vorgaben richtigerweise einhält.


    Das, auf die Maximierung monetärer Einnahmen gerichtete, Kontrollverhalten des Staates, sollte man nicht noch zusätzlich anreizen.

    Ich lese diese und ähnliche Sätze öfter. Leider kenne ich mich nicht in ganz Deutschland aus. Aber in den Bereichen, die ich kenne, kann ich das nicht nachvollziehen. Ferner bin ich der Meinung, dass die Regeln den ganzen Tag und das ganze Jahr und an jeder angeordneten Stelle gelten. Sicher mag es für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar, warum gerade hier z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist. Deshalb sollte man sich auf der kommunalpolitischen Ebene mal dafür interessieren, wie solche Anordnungen zustande kommen. Dies gilt auch für die stationären Geschwindigkeitskontrollen.

  • Mal eine Frage in die Runde: Sind Verwarnungsgelder (Tempoverstoß) anfechtbar, wenn die genannte Örtlichkeit um einige hundert Meter abweicht bzw. gar nicht existiert?

    Nehmen wir folgendes Szenario an: 4-spurige Ausfallstraße, die Richtungsfahrbahnen sind dazu noch baulich getrennt durch einen breiten Grünstreifen. Ich fahre stadtauswärts. Die Häuser auf "meiner" Straßenseite haben gerade Hausnummern. Nun bekomme ich Post und es wird behauptet, ich sei bei Hausnr. 43 zu schnell gefahren. Hausnr. 42 könnte hinkommen. Die 43 ist gar nicht vergeben. Sollte es ein Grundstück mit dieser Hausnr. geben, so wäre es laut Google ca. 400 m von der Messstelle entfernt.

    Einerseits überlege ich einfach zu zahlen und damit ist die Sache aus der Welt (nicht im Punktebereich).

    Andererseits sehe ich nicht ein zu zahlen, wenn die noch nicht mal wissen, wo sie ihre Kamera aufstellen.


    Oder könnte die Behörde einfach "uuups" sagen und ein neues Schreiben mit korrigierter Hausnummer aufsetzen?

  • Alles was nicht punktebehaftet ist, lohnt keinen Aufwand.


    Sehe ich nicht so.


    Hab schon öfter Widerspruch eingelegt wenn etwas unstimmig war. Erst vor etwa 3 Wochen, ich sollte 30€ zahlen für Parken ohne Parkschein.

    Dabei war dort kein Parkplatz mit Parkschein sondern auf der anderen Straßenseite und der Behörde mein Geld verschenken, nee, von daher finde ich ein Widerspruch Gerechtigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von hdz ()

  • Oder könnte die Behörde einfach "uuups" sagen und ein neues Schreiben mit korrigierter Hausnummer aufsetzen?

    Ja können sie, so lange der Fehler einfach korrigierbar und du und der Tatvorwurf trotzdem ausreichend belegbar ist, ist das nach gängiger Rechtssprechung kein Grund den Bescheid gegen dich aufzuheben.

    Erst vor etwa 3 Wochen, ich sollte 30€ zahlen für Parken ohne Parkschein.

    Dabei war dort kein Parkplatz mit Parkschein sondern auf der anderen Straßenseite und der Behörde mein Geld verschenken, nee, von daher finde ich ein Widerspruch Gerechtigkeit.

    Bei dir ging es ja darum, dass gar kein Verstoß vorlag. Da macht ein Widerspruch natürlich Sinn. Eine falsche Hausnummer bei sonst wohl eindeutig belegtem Fehlverhalten ist aber was anderes.

  • Wenn man denkt man hat schon vieles gesehen, dann überraschen einen Mitbürger in der mittelhessischen Provinz mit zu viel Zeit..


    Ende letzten Jahres wollten wir uns für nach corona eine Grillhütte ansehen, wir waren gerade in der Gegend. Der Weg war ungeteert, also am Ortsausgang nach Schildern die die Durchfahrt regeln geschaut und keine gefunden. Bei der Ausfahrt blieb eine Frau am Straßenrand stehen und machte ein Foto. Wir hielten das für einen komischen Zufall, dachten uns aber nichts weiter bei. Denkste!


    Bekam jetzt Post mit diesem Foto und dem Vorwurf "Sie parken in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 260 gesperrt war. - 30€". Foto zeigt das KFZ mitten auf dem ungeteerten Weg - Momentaufnahme des Vorbeifahrens, Rücklichter sind erkennbar an.


    30€+29,95€ reicht aus, um mich damit zu beschäftigen.


    Mitfahrer kann bestätigen, dass wir zum Zeitpunkt des Bildes nicht geparkt haben.


    Ein Schild (260) haben wir damals nicht gesehen, aufgrund der Entfernung können wir das aber nicht erneut ausführlich prüfen.



    tl;dr Tatvorwurf und Bild passen nicht zusammen, Widerspruch ja/nein?

  • Selbstverständlich, nebst Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

    Soweit ich § 164 Absatz 1 StGB verstehe, nicht möglich bei Ordnungswidrigkeiten.


    Mal beim Absender vom Briefchen anrufen, eigene Sicht sachlich schildern und fragen wie sie es am liebsten hätten. Ah und dann schriftlich.

    Anhörungsbogen mit Möglichkeit den Verstoß nicht zuzugeben mit Begründung liegt bei. Welchen Vorteil oder zusätzlichen Nutzen siehst du im Anruf?


    Schild 260 schränkt doch die Einfahrt ein oder nicht?

    Vielleicht wurde da bewusst das günstigere Verwarngeld gewählt ? bwler

    Teurere! Befahren 20€, Parken 30€.

  • dann musst du auf den Bussgeldbescheid warten und diesem Widersprechen.


    Aber ich habe damals trotzdem widersprochen bei der Polizei. Seh nicht ein einfach was zu bezahlen, ohne Beweise nur weil jemand etwas behauptet.


    Erst wurde ich verzeigt, dann wurde das eingestellt und an OWII übergeben. Der hab ich mich dann schriftlich verweigert. Kam nie wieder was.