Fanmail von den Behörden erhalten

  • Siehe mein Beitrag weiter oben und der von Ben. Ich kann erst zählen, wenn mir die Forderung bekannt ist. Bei Sixt kann man die Knöllchen online sehen. Ich weiß nicht, wie das bei anderen Vermietern ist und wie lange die Bearbeitung dauert. 2 Wochen Frist zur Nennung des Fahrers bzw. Mieters. Wenn es der österreichischen Behörde gelingt den Wettlauf zu gewinnen, wird es teurer.


    Die Kosten stellt Sixt sofort in Rechnung. Sinnvoller und kundenfreundlicher wäre es doch dann auch gleich die Kosten der Allgemeinverfügung zu zahlen und dem Mieter zu belasten.

  • Tjaaa, nachdem es jetzt einige Jahre gut ging hab ich wegen schusseligkeit vor zwei Wochen doch noch mal ein Selfie von mir anfertigen lassen. Im Kurvenverlauf während einer Unterhaltung hab ich ein 80er Schild verpasst und war mir sicher, dass da noch 100 ist. Blöd gelaufen.


    Immerhin waren die Mitarbeiter der zentralen Bußgeldstelle in Brandenburg so nett die Anhörung direkt an mich zu schicken damit Sixt nicht auch noch Geld von mir haben will. :)

  • Heute von Dresden nach München gefahren mit 430i GC in Schwarz von Sixt. Keine Ahnung ob ich so viel Pech hatte oder es unerwünschter Zufall war, aber bei dem ersten kleinen Parkplatz, wo wir eigentlich nur eine Pinkelpause machen wollten bei der A9, nicht super grenznah, vielleicht 100 Kilometer zu Tschechien, hat erstmal der Zoll das gesamte Auto auseinandergenommen. "Wenn ihr was habt rückt es gleich raus, wir finden es sowieso". Ist das so normal bei relativ leeren Autobahnen im dunklen? Wir waren tatsächlich die einzigen auf dem Parkplatz und die kamen dann langsam raufgefahren. Da wird einem dann kurz anders weil man weiß ja nicht, was sich noch so im Mietwagen verirrt haben könnte vom Vormieter. Keine 30 Minuten später bei McDonalds Raststätte Pause gemacht, zurück zum Auto und ein Polizeiauto parkt uns zu, als wir gerade ausparken wollten - erneute Polizeikontrolle. Beides reibungslos und die zweiten waren auch sehr freundlich, aber trotzdem krass komischer Zufall. :wacko:

    Es ist verhext. Wirklich verhext, ich sollte Lotto spielen. Ein Jahr ohne Polizeikontrolle und was ist jetzt passiert? Wieder angehalten von der Polizei, wieder 430i GC in Schwarz von Sixt. Quasi selbe Ausstattung, kein Ambientelicht, mickrige Felgen aber dafür ACC. ^^ Diesmal hab ich nach der Frage ob was getrunken wurde den Alkoholtest gleich angeboten, Polizisten waren nett und fanden das Auto so schön. Sie fragten noch was der denn so unter der Haube hat. Die "nur" 245PS haben den Polizisten dazu verleitet, über alte Autos zu philosophieren, früher hätten die Porsches ja so viel gehabt.


    Einfach fast auf den Tag 1 Jahr her dazu noch, crazyyyy.

  • Mein Kenntnisstand war irgendwie, dass der Zoll ohne begründeten Verdacht nur im 30km Umkreis zur Grenze kontrollieren darf, hat man dir gesagt, worauf der Verdacht sich begründet? War es Zoll oder Polizei, da bist du nicht ganz konsequent in der Erzählung :D ansonsten siehts ja so aus, als seien 4er BMWs beliebt bei Schmugglern...

  • Aber in Deutschland nicht immer und überall Verdachts- und anlasslos.

    warum denn nicht? Macht doch keinen Sinn. Natürlich können sie das, und irgendeinen Verdacht gibts immer, außerdem gibts ja auch einfach einen normale Fahrzeugkontrolle.

  • Schaut in´s Polizeigesetz der entsprechenden Länder, dann müsst ihr euch nicht streiten.

    Viennaandy die sogenannte Schleierfahndung ist an sehr konkrete Vorgaben geknüpft, z.B. die angesprochenen 30km aber z.b. auch auf Durchgangsstraßen wie BAB o.ä.

  • Mein Kenntnisstand war irgendwie, dass der Zoll ohne begründeten Verdacht nur im 30km Umkreis zur Grenze kontrollieren darf, hat man dir gesagt, worauf der Verdacht sich begründet? War es Zoll oder Polizei, da bist du nicht ganz konsequent in der Erzählung :D ansonsten siehts ja so aus, als seien 4er BMWs beliebt bei Schmugglern...

    grenznaher Bereich endet 30km hinter der bodengrenze - bei seegrenze nach 50 km.

    allerdings darf der zoll, wenn grund zu der annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen jederzeit/orts eine Kontrolle vornehmen -juristische huerden sind sehr gering...

  • Da er gefragt wurde, ob er Alkohol getrunken hat, dürfte es sich dabei vermutlich um eine stinknormale Verkehrskontrolle nach Paragraph 36 Abs. 5 StVo gehandelt haben. Die ist weder an Polizeigesetze noch an Schleierfahndung o.ä. geknüpft sondern kann einfach überall und zu jeder Zeit durchgeführt werden.