Fanmail von den Behörden erhalten

  • Zitat

    Oh man, hab heute ungefähr sechs Minuten im eingeschränkten Halteverbot gestanden, um schnell Schuhe zum neu besohlen abzugeben und beim zurückkommen standen schon zwei Polizisten am Auto und haben 'nen 15-€-Zettelchen ran gehängt.

    15 Euro ist doch ok - finde ich persönlich. Natürlich haben nicht alle Beschränkungen ihre Berechtigung und wenn es einen selber trifft, ist es ärgerlich, aber im Allgemeinen ist doch eine Verkehrsregelung ok. Du standest falsch, eine kleine Straf und gut ist. Oder findest du das Halteverbot an der Stelle falsch? Dann könnte man versuchen, die Beschilderung zu verändern.


    Davon unabhängig ist es natürlich nicht vertretbar, dass das Ende des Zeitraums in der Zukunft lag. Wenn Polizisten so was schon machen, sollte es formell auch seine Richtigkeit haben.

  • Das ist dort eine Zone "Eingeschränktes Halteverbot - Parken in den gekennzeichneten Flächen erlaubt" in welcher die Parkplätze künstlich knapp gehalten werden, um mit den Parkscheinen möglichst gut zu verdienen. An dieser Stelle ist es von der Beschaffenheit der Straße eigentlich kein Problem, sogar länger zu parken - die nächste gekennzeichnete Parkfläche liegt dagegen ca. 300m entfernt in einer Querstraße.


    Aber darum geht's mir nicht, ich fand es unverschämt, dass die Polizisten nicht gewartet haben, hätten sie die vorgeschriebene Zeit gewartet, wäre ich rechtzeitig zurück gekommen, ich hab nämlich wirklich nur die Schuhe reingebracht und abgegeben und war keine fünf Minuten außerhalb der Sichtweite des Fahrzeugs.

  • Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO sagt über das Zeichen 286 folgendes:

    Zitat

    Ge- oder Verbot
    Fahrzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
    Erläuterung
    Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.


    (Quelle)

  • Das ist dort eine Zone "Eingeschränktes Halteverbot - Parken in den gekennzeichneten Flächen erlaubt" in welcher die Parkplätze künstlich knapp gehalten werden, um mit den Parkscheinen möglichst gut zu verdienen. An dieser Stelle ist es von der Beschaffenheit der Straße eigentlich kein Problem, sogar länger zu parken - die nächste gekennzeichnete Parkfläche liegt dagegen ca. 300m entfernt in einer Querstraße.


    Aber darum geht's mir nicht, ich fand es unverschämt, dass die Polizisten nicht gewartet haben, hätten sie die vorgeschriebene Zeit gewartet, wäre ich rechtzeitig zurück gekommen, ich hab nämlich wirklich nur die Schuhe reingebracht und abgegeben und war keine fünf Minuten außerhalb der Sichtweite des Fahrzeugs.


    Worum geht es hier eigentlich? Du hast (nach eigenen Angaben!) 6 Minuten dort gestanden. Die Verwarnung ist also korrekt.
    Sicher, 6 Minuten ist nicht die Welt. 15 Euro aber auch nicht.

  • Ich geb's auf. Wenn man hier schon so belehrerisch mit Verkehrszeichen um sich werfen muss, dann bitte auch korrekt, ich habe nämlich Zeichen 290.1 missachtet. Ich bin mir auch durchaus bewusst, dass ich da nicht hätte stehen dürfen. Ich fand es jedoch von den Polizisten dreist, mir einen Strafzettel in die Hand zu drücken, bei welchem um 9:42 Uhr als Tatzeit "9:40 - 9:50" steht und diese nicht gewartet haben und sich nicht vergewissert haben, dass ich mich nicht in Rufweite befunden habe. Was wäre gewesen, wenn ich dort bspw. wohnen würde und gerade etwas aus dem Keller zum einladen geholt hätte? Natürlich war es nicht so, aber sich die Arbeit einfach zu machen und einfach die Verwarnung dran zu hängen, ist auch nicht so ganz Sinn der Sache, das hat mich geärgert.

  • Ich geb's auf. Wenn man hier schon so belehrerisch mit Verkehrszeichen um sich werfen muss, dann bitte auch korrekt, ich habe nämlich Zeichen 290.1 missachtet.


    nsop: Falls du das auf meinen Post bezogen hast, hast du mich grob falsch verstanden bzw.. ich mich blöd ausgedrückt. :110: Ich wollte dir damit zeigen, dass du zum Ausladen, und soweit ich weiß, zählt dass, was du beschrieben hast, dazu (!), durchaus da hättest stehen dürfen, auch für mehr(!) als 3 Minuten. Ich hätte es vllt nciht so unkommentiert stehen lassen sollen. Ich hoffe, jetzt ist klar, was ich meinte.
    Und das ganze sollte jedenfalls nicht belehrend sein. :210:

  • eine frage an die NL-experten hier im forum:


    heute hat es mich mit meinem :205: s-max in venlo (NL) erwischt, habe die parkzeit um ca. 30 minuten ueberschritten (parkticket bis 19:04, ich war erst um 19:35 am wagen, und habe ein knoellchen um 19:18 uhr bekommen)


    die wollen tatsache:
    naheffing parkeerbelasting € 1.60
    +
    kosten.naheffing € 54.00


    total verschuldigd € 55.60


    FRAGE: da hertz ja 30, EURO bearbeitungskosten fuer halter-/fahreranfragen nimmt moechte ich natuerlich diese nicht bezahlen, da wuerde ich im zweifelsfall dann lieber gleich komplett bezahlen an die stadt vernlo, allerdings gibt es keine kontoverbindung.
    (bei meinem privat-pkw wuerde ich es drauf ankommen lassen..)


    Wie sollte ich mich also verhalten?


  • das müsste gehen... in Den Haag kann man bspw irgendwohin gehen und direkt bezahlen.


    der Betrag ist auch ein typischer Betrag in NL für Parken ohne Ticket.


    EDIT: unter betalungswize steht doch, wo du hingehen kannst
    sogar mit Öffnungszeiten.

  • Kann man Tickets in den Niederlanden nicht an jedem Kiosk zahlen? Ich meine ich hätte sowas mal gesehen, man muss dann dort hin, zahlen und die geben dir ne Quittung, die man an die Behörde schickt.