Fanmail von den Behörden erhalten

  • Der Abstand hinter dem Ortsschild oder hinter der Begrenzung ist nach Ländern sehr unterschiedlich. Bei Geschwindigkeitstrichtern (120-100-80) dürfen sie direkt hinter dem Schild messen.
    Ein Ortsschild sieht man doch eigentlich von weitem, zumindest erkent man Häuser was einer Ortschaft sein könnte. Also das find ich schon ok. Aber eben iese Situation für < 1 km auf 100 km/h und da direkt dahinter zu messen geht echt nicht. Habs schon erlebt von unbegrenzt auf 80 km/h und dann 100m dahinter ein Blitzer. Es hat zwar geblitz aber kam nie was an. Es war die A 31 im Norden.

  • Der Abstand hinter dem Ortsschild oder hinter der Begrenzung ist nach Ländern sehr unterschiedlich. Bei Geschwindigkeitstrichtern (120-100-80) dürfen sie direkt hinter dem Schild messen.
    Ein Ortsschild sieht man doch eigentlich von weitem, zumindest erkent man Häuser was einer Ortschaft sein könnte. Also das find ich schon ok. Aber eben iese Situation für < 1 km auf 100 km/h und da direkt dahinter zu messen geht echt nicht. Habs schon erlebt von unbegrenzt auf 80 km/h und dann 100m dahinter ein Blitzer. Es hat zwar geblitz aber kam nie was an. Es war die A 31 im Norden.


    War das im Emstunnel? Denn dann ist die kurze Geschwindigkeitsbegrenzung ja sinnvoll, und das dort gerne geblitzt wird muss man auch nur wissen.


    Vor Jahren haben sie dort mal einen 14-Jährigen geblitzt, der gefahren ist während Vater auf dem Beifahrersitz geschlafen hat. :107:

  • Ja war ein vor einem Tunnel, und ja es ist sicherlich berechtigt dort 80 vorzugeben, nur hab ich entweder die 120 und/oder 100 nicht gesehen oder es gibt keine Vorwarnung. Und leider war mir die Strecke leider nicht bekannt. Bei meinen "Stammstrecken" kenn ich jeden festen und viele möglichen Blitzer Standorte. Aber das ist hier woll bei den meisten hier ähnlich.


    Respekt vom Vater einfach zu schlafen. Das nenn ich blindes Vertrauen :107:

  • Der Abstand hinter dem Ortsschild oder hinter der Begrenzung ist nach Ländern sehr unterschiedlich. Bei Geschwindigkeitstrichtern (120-100-80) dürfen sie direkt hinter dem Schild messen.


    Nach dem letzten Schild aber richtig? Das finde ich ja auch ok, wenn es so angekündigt wird. Wenn man stark Bremst ist eine Messung ja sowieso ungültig aber es ist schon verkehrsgefährdend so stark zu bremsen, dass die Bremsleuchten das blinken anfangen. Der Verschleiß an der Bremse kann uns ja größtenteils egal sein.

  • So, ich habe heute nun auch einen Anhörungsbogen bekommen, dass ich 26 km/h zu schnell gefahren sein soll (Abzüglich Toleranz).
    Das bedeutet jetzt 80 Euro und 3 Punkte + Gebühren für den Bußgeldbescheid.


    Wie gehe ich nun am Besten vor, soll ich mich zum Sachverhalt äußern oder nicht?
    Bekomme ich den Bußgeldbescheid dann auf jeden Fall zugeschickt, wenn ich mich nicht äußere, da ich ja zum Tatzeitpunkt der alleinige Mieter im Mietvertrag war, aber prinzipiell ja auch Familienangehörige wie Vater oder Bruder gefahren sein könnten?


    Am liebsten würde ich mich ja gerne zu dem Sachverhalt äußern, da ich die Stelle an der ich geblitzt wurde, für reine Abzocke halte. Aber das bringt sicherlioch gar nichts, sondern dann wissen sie das ich gefahren bin.


    Falls jemand den Blitzer kennt, mich hat es auf der Statdautobahn 656 zwischen Mannheim und Heidelberg mit dem Starrenkasten kurz vor Heidelberg in der 70iger Zone erwischt. Ich war weit und breit das einzige Auto, daher auch keine Orientierung, dass ich zu schnell sein könnte.
    Leider habe ich wohl das 70iger Schild übersehen und bin davon ausgegangen das immer noch 120 erlaubt ist. Immerhin bleibt die Autobahnähnliche zweispurige Strecke immer gleich und die ganze Zeit ist 120 km/h erlaubt. Für mich ist deshalb nicht ganz klar , warum man da die Geschwindigkeit um 50 km/h reduzieren muss. Ich habe den Blitzer sogar rechtzeitig gesehen, aber beim Blick auf den Tacho von 100 km/h keinerlei Veranlassung gesehen zu bremsen. Natürlich in der Annahme, dass immer noch 120 km/h erlaubt ist. Nun habe ich de Salat.


    Wie seht ihr meine Chancen dagegen Einspruch einzulegen und den Sachverhalt wie hier geschildert darzustellen. Klar habe ich den Fehler gemacht, weil ich wohl nicht richtig aufgepasst habe, aber kann man gegen unsinnige Blitzer nicht auch mal vorgehen?


    Was haltet ihr von einer Rück-Antwort, ich bin nicht gefahren? Immerhin könnte ja auch mein Bruder oder Vater (Familienaangehörige) gefahren sein, der ja nicht expliziet im Mietvertrag steht!


    Rechtschutz ist keine Alternative, da sich der Aufwand dafür nicht lohnt.

  • Auf jeden Fall Einspruch einlegen und sagen, dass du nicht gefahren bist und es ja jeder andere aus deiner Familie auch gewesen sein könnte. Meistens ist es so, dass wenn sie dir kein Foto mitschicken, sie auch kein brauchbares haben und dann nach deinem Einspruch die ganze Sache fallen lassen werden. So oder so immer Einspruch einlegen.

  • Da du mit nem Mietwagen geblitzt wurdest, fällt mir keine wirklich gute Verteidigungsstrategie ein ... vielleicht dem Kollegen flu? Die Erfolgsaussichten, die Messung anzugehen, halte ich bei nem festen Blitzer für gering. Und da die Behörden von der AV bereits nen guten Tipp für den Fahrer bekommen haben, wird es wohl ein Leichtes sein, bei Auswertung des Frontfotos einen Vergleich zwischen Dir und dem Fahrer vorzunehmen.


    Mein Tipp: zahlen und gut iss ... immerhin kein Fahrverbot.

  • Bei 3 Punkten ist die RSV schon eine Alternative. Nach Eintritt der Rechtskraft für die 3 Punkte und einem erneuten Verstoß mit 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten tritt das Regelfahrverbot von 1 Monat in Kraft. Also, bitte beachten.


    Ein Einspruch lohnt zunächst immer. Kann zu jedem Zeitpunkt zurückgenommen werden. Wie ist dennn die Bildqualität? Bei Angabe eines Familienmitgliedes wird eine entsprechende Fahrerüberprüfung (entweder durch die Polizei vor Ort oder Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt vorgenommen). Es besteht auch die Möglichkeit, dass der die Messung nicht korrekt ist.


    Deine Sachverhaltsschilderung würde nicht zur Aufhebung führen.

  • Auf jeden Fall Einspruch einlegen und sagen, dass du nicht gefahren bist und es ja jeder andere aus deiner Familie auch gewesen sein könnte. Meistens ist es so, dass wenn sie dir kein Foto mitschicken, sie auch kein brauchbares haben und dann nach deinem Einspruch die ganze Sache fallen lassen werden. So oder so immer Einspruch einlegen.


    Das stimmt nicht. Die Fotos sind in der Regel zur Identifikation brauchbar. Sie werden lediglich aus Kostengründen nicht mitgeschickt.

  • Wieviel Zeit ist denn zwischen dem Tag des Blitzens und Zustellung des Anhörungsbogens vergangen? Eventuell kannst Du auf Zeit spielen, aber da reden wir über 3 Monate, bis man sich auf die Verfolgungsverjährung berufen kann. Ich hatte bei meinem letzten Passfoto auf der A1 in Wuppertal ein riesiges Glück, mittlerweile sind 3 1/2 rum und ich (bzw. mein Vater) hab nichts bekommen. Hätte sonst >400 Euro aus meinem Geldbeutel in die Staatskasse gespült und 2 Monate mindestens ohne Führerschein bedeutet...

  • Mist :P


    Kann man irgendwie einen Zwischenstand erfahren?
    Wobei ich glaube, dass ich meine 100 Meilen und 3 Punkte kassiere und gut ist.


    Muss ich halt fortan eine Vollbremsung machen, wenn ich im offenen Bereich das 120er Schild sehe.
    Ansonsten fahre ich nie so viel zu schnell, muss mir also wenig Sorgen um ein Fahrverbot machen

  • Das stimmt nicht. Die Fotos sind in der Regel zur Identifikation brauchbar. Sie werden lediglich aus Kostengründen nicht mitgeschickt.


    Das stimmt nicht, die Kosten um die Fotos aufs Papier zu drucken sind minimal. Laut Polizei-Angaben (4 enge Bekannte und Verwandte arbeiten bei den Grünen) werden die Fotos, wenn sie eine gute Qualität besitzen und aussagekräftig sind
    gleich mitgeschickt. Natürlich kann man Fotos, die nicht wirklich brauchbar sind durch Verfahren wieder brauchbar machen, aber dafür ist meist der Aufwand zu groß.

  • Das mit den 3 Monaten hat sich schon erledigt, wenn sie innerhalb der Frist bei der AV nachfragen. Hab meinen Bescheid auch nach über 3 Monaten bekommen, aber da sie mich ja nicht direkt angeschrieben haben, sondern erst die AV ist die Frist quasi eingehalten. Quelle: Staatsanwältin

  • Das mit den 3 Monaten hat sich schon erledigt, wenn sie innerhalb der Frist bei der AV nachfragen. Hab meinen Bescheid auch nach über 3 Monaten bekommen, aber da sie mich ja nicht direkt angeschrieben haben, sondern erst die AV ist die Frist quasi eingehalten. Quelle: Staatsanwältin


    hmmm, soweit ich das bisher immer vestanden hab und auch im näheren umfeld erleben durfte, muss der verursacher innerhalb 3 monaten ermittelt sein.
    ansonsten ist das ganze für den verursacher verjährt.

  • 26kmh zu schnell? Dämliche Blitzerposition? Irgendwoher kenn ich das :P
    Wie lange dauert es eigentlich, bis die auf einen Widerspruch reagieren?
    Hab vor 3? Wochen online geantwortet und seit dem nie wieder was gehört?

    online ?? Bist Du sicher, dass das geht? Sowas muß normalerweise schriftlich erfolgen ... Eine solche E-Mail kann ja jeder schreiben, deswegen am besten nochmal per Brief nachholen