Mit so viel Resonanz auf einen Freitag hätte ich gar nicht gerechnet.
Also soweit ich das noch aus früheren Zeiten weiß, muss der Fahrer innerhalb von 3 Monaten ermittelt werden. Die AV anzuschreiben, dürfte keine Unterbrechung dieser Frist bedeuten. Erst wenn du Post von den Behörden direkt bekommst, ist die Frist unterbrochen.
So ist zumindest mein Kenntnisstand, wobei das wegen der AV auch ein Sonderfall sein kann.
Ich habe kein Foto bekommen, sondern nur ein Anhörungsbogen der AV den ich unbedingt zurück schicken soll. Muss man doch nicht, oder?
Wenn ich zurück schreibe, ich bin nicht gefahren, dann muss ich in diesem Zusammenhang auch keine Familienangehörigen belasten. Also müssen die dann entscheiden, ob sie mich als Fahrer Zweifelsfrei identifizieren können. Und das steht und fällt wohl mit dem Foto.
Fahrtenbuch wird man einer AV wohl kaum auferlegen.