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Ich habe nun Rückmeldung von den Anwälten bekommen -> Ich denke hier sind ein paar interessante Punkte dabei, welche für andere Betroffene hilfreich sein können. Ich fasse das Ganze ein wenig Stichpunktartig zusammen, da es glaube ich nicht erlaubt ist das ganze Schreiben hier rein zu stellen.
Sieht jetzt wohl eher schlecht aus, da ich eigentlich keine der Kriterien erfülle. Schon peinlich die Geschichte -> ich hätte nie im Leben damit gerechnet dass ich jemals den Schein abgeben muss...Fahre nur mit 0,0 und Rase nie... Aber wie sagt man so
schön - Shit happens
Anforderungen für eine Vermeidung des Fahrverbots:
- Die dahingehende Möglichkeit wurde in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung immer weiter
eingeschränkt.
- Im Vordergrund steht die Existenzgefährdung. Lästigkeiten, wie z.B. eine längere Anreise zur Arbeitsstelle
finden keine Berücksichtigung.
- Nur eine wirklich dargelegte und bewiesene Existenzgefährdung findet Beachtung.
- Es werden neben der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auch Taxifahrten als Maßnahme verlangt, selbst wenn diese kostenintensiv sind.
- Bei einer Jahresfahrstrecke von unter 45.000 Kilometern wird ein Versuch zur Verhinderung des Fahrverbots höchstwarscheinlich scheitern.
- Eine Erklärung Ihres Arbeitgebers beibringen ist nötig, in welcher dieser erklärt, dass Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wird, wenn Sie für die Dauer des drohenden Fahrverbotes keine Fahrerlaubnis zur Verfügung haben.
- Viele Behörden und Gerichte denken nicht einmal über die Verhinderung des Fahrverbots nach, wenn einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister eingetragen sind.
Hallo nochmal zusammen,
ich kann nun das Ergebnis des Verfahrens mit euch teilen. Nachdem ich der Verwaltungsstelle (über einen Anwalt) meine Stellenbeschreibung, sowie eine detaillierte Erklärung meiner Lage vorgelegt habe, wurde von dem Fahrverbot abgesehen. Dies jedoch nur mit einer 2,25fachen Erhöhung des Bußgeldes (komischer Multiplikator...) .
Ich würde sagen im großen und ganzen Erfolgreich
Ich hoffe das bringt jemanden in gleicher Lage etwas.