Fanmail von den Behörden erhalten

  • In Deutschland gibt es keine Halter-/Mieterhaftung. Wenn du also bei einer schriftlichen Anhörung darlegst, dass z.B. dein bester Freund gefahren bist, wird das in Deutschland nicht vollstreckt werden können. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Vergehen in Deutschland ist nämlich, dass das vorgeworfenen Verhalten nach deutschem Recht überhaupt strafbar ist.


    Briefe von irgendwelchen Anwälten oder anderen privaten Institutionen, denen die Forderung angeblich abgetreten worden ist, würde ich schon einmal komplett ignorieren, die sind für eine hoheitliche Vollstreckung weder zuständig noch befugt.


    Wie das nach dänischem Recht funktioniert und ob die dann tatsächlich den Namen des Mieters speichern und irgendwann vor Ort einfordern, kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber mal davon ausgehen, dass das auch nach dänischem Recht irgendwann verjährt. So lange hast du halt Dänemarkverbot. ;)

  • In Deutschland gibt es keine Halter-/Mieterhaftung. Wenn du also bei einer schriftlichen Anhörung darlegst, dass z.B. dein bester Freund gefahren bist, wird das in Deutschland nicht vollstreckt werden können. Voraussetzung für die Vollstreckung ausländischer Vergehen in Deutschland ist nämlich, dass das vorgeworfenen Verhalten nach deutschem Recht überhaupt strafbar ist.

    Die Gefährdungshaftung des Halters eines Kfz darf nicht verwechselt werden mit der so genannten Haftung des Halters für Kosten bei Halt- oder Parkverstößen. Bei derartigen Verstößen im "ruhenden Verkehr" können die Verfolgungsbehörden die Kosten auf den Halter abwälzen, wenn der Führer des Kfz nicht ermittelt werden kann.

    Die Mietwagenfirma würde also im Zweifel belangt werden und dann die Kosten weitergeben. Wer das Auto dort im Endeffekt abgestellt hat, ist dabei unerheblich.
    Geregelt in "§25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs"

  • Da hast du Recht diese Vorschrift für den ruhenden Verkehr hatte ich nicht auf dem Schirm.


    Hier geht es aber auch um eine Vollstreckung eines solchen Verstoßes. Gemäß der von dir zitierten Vorschrift wäre dies seitens der Behörden bei Sixt als Halter zu vollstrecken. Ob Sixt diese Kosten dann an den Mieter weitergeben kann, ist eine ganz andere Frage und hat mit mit dem Bußgeld in Dänemark dann auch nur mittelbar was zu tun. Was der Mieter dann auf jeden Fall nicht zu befürchten hat, ist eine Vollstreckung dieses dänischen Bußgeldes in Deutschland, jedenfalls sofern er nicht selber gefahren ist.

  • Personen Kontrolle.


    Beim ersten Verstoß word die AV doch deine Identität weiter geben.


    Barzahlung dann bei der nächsten Personenkontrolle

    Warum wird die AV angeschrieben werden, wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten wurde? Nach meinem Verständnis erhalten die Dänischen Behörden, die Halter Informationen nur, wenn der Betrag der Bagatellgrenze überschritten wurde. Sprich die wüssten nicht mal, dass es ein Mietwagen ist. Dementsprechend haben Sie auch keine Infos über den Mieter.

  • Kann aus erster Hand berichten, dass mein Ticket fürs Falschparken in DK (750kr) nie bis zu mir durchgekommen ist :)


    Edit: Die Strafe von fast 100€ kam bei mir zustande, weil ich vergessen hatte eine Parkscheibe rauszulegen :109:

  • Edit: Die Strafe von fast 100€ kam bei mir zustande, weil ich vergessen hatte eine Parkscheibe rauszulegen :109:

    Ich war nicht klüger, denn ich habe mich auf einen Sonntag auf den Polizeiparkplatz gestellt. Sonntags ist in ganz Kopenhagen das Parken kostenlos (ist sonst mitunter recht teuer). Alle Parkplätze bis auf eben jener wären kostenfrei gewesen :pinch:

  • Bei mir hats auch zweimal funktioniert die zuständige Behörde direkt zu kontaktieren. Dann wird dir alles zugeschickt und Sixt bekommt nichts davon mit

    Danke für den Tipp. :118:


    Ich hatte bei der vorletzten Miete gleich ein Foto in einer 30er Zone kassiert.

    Hab umgehend die städtische Bußgeldstelle angeschrieben und um das Ticket an meine Adresse gebeten. Hat hervorragend geklappt. Hab mir somit den Aufschlag von Hertz 29,95 gespart.

    Danke euch. :206:

  • Ich hatte im April mit einem Privatwagen in Kopenhagen falsch geparkt, dort gelten 10m statt wie bei uns 5m Abstand zur Einfahrten.

    Den Zettel an der Scheibe habe ich zu 50% ignoriert und zu 50% vergessen, jedenfalls kam nun vor wenigen Wochen die Aufforderung der Zahlung einer deutschen Behörde. Ich habe ursprünglich etwas von 30-40€ im Kopf gehabt, nun waren es aber über 70€.

  • Die Parkregeln in Kopenhagen sind leider noch etwas komplizierter (geworden). Mittlerweile gibt es auch eine vierte (gelbe) Zone und Zonen mit Zeitregelung. Noch wichtiger aber: Frederiksberg liegt zwar mitten in Kopenhagen, unterliegt aber einem anderen Regierungsbezirk, folglich gelten dort auch andere Parkregeln.


    Hier kann man sich gut auf dem neuesten Stand halten:

    https://international.kk.dk/artikel/parking-copenhagen