Fanmail von den Behörden erhalten

  • Als Nicht-Ortskundiger in der Schweiz viel zu schnell zu fahren, ist ja mal selten blöd. Jeder weiß doch um die geringen Geschwindigkeitstoleranzen und die drastischen Strafen, zumindest verglichen mit den deutschen Verhältnissen. :8o: Bzw. man kann auch vorher mal 5 Minuten nachlesen wie das dort so gehandhabt wird.

  • Bin auch schon mal einem Polizisten (ohne Blaulicht) mit 150 hinterhergefahren. Als der dann abgefahren ist, wusste ich wieso. Mit 130 gab's dann ein Foto. 60 stutz. Geht noch, aber ich empfehle jedem, der sich nicht auskennt innerorts Strich 50 zu fahren und außerorts max 15 zu schnell. Sonst wirds ein großes Loch. Ich habe hier innerhalb von 3 Monaten gelernt mich an die schilder zu halten. Für 2 Fotos die in Deutschland zusammen keine 70 euro kosten habe ich über 300 bezahlt.


    Das einzige was wirklich mühsam ist, sind 80 auf Landstraße. Aber so ist das hier halt. Viele sagen das Tempolimit verbessert den verkehrsfluss. Rund ums 3 Länder Eck kannst das allerdings vergessen. Das sorgt für mehr Chaos als auf der A3 rund um den Flughafen/medenbach / Idstein.

  • Diesen Sommer war ich durch die Schweiz unterwegs - und in einem Tunnel gings dann plötzlich von 80 auf 60, also wohlwissend auf 60 - für den 530er fast Leerlauf - und von hinten nähert sich in absurden Tempo ein X5 - am Tunnelausgang direkt dahinter ein Radar - und der Kollege überholt im selben Atemzug - hatte sicher gut 100 drauf - und auf selber Höhe dann der orangene Blitz - ich habe nie was bekommen - will aber echt nicht wissen, was auf den zugekommen ist (CH Kennzeichen - er sollts ja wissen)

  • Och, ich finde das eigentlich ganz amüsant. Schon die Tatsache, dass so ein Verhalten der entsprechenden Person tatsächlich zugetraut wird, spricht für sich, denke ich.


    Vielleicht sorgt das ja bei manch einem Schweiz-Unerfahrenen für etwas Aufklärung und bewahrt vor Fehltritten.


    Und auch die Insta-Story im Laberthread fand ich super - jedesmal, wenn ich seit gestern mit meinem aktuellen 7er in oder aus der Kempinski-Tiefgarage gefahren hab ich mir vorgestellt, wie man in St. Moritz mit nem 5er mitleidig 100 Franken unter den Scheibenwischer geklemmt bekommt und musste Schmuzeln...

  • Hatte letztens Zivilpolizei mit 30km/h zu viel überholt und kurz vor dem Blitzer gebremst. Dann hat mich die Zivilpolizei angehalten haben sich Fotos vom Mietvertrag etc. gemacht.:D
    Heute komme ich in die Station und da sagt der RSA zu mir, dass die Polizei bei der Station angerufen hat und gebeten hat, dass ich keine schnellen Fahrzeuge mehr bekomme und das nun bei mir hinterlegt ist.:rolleyes:
    Der RSA meinte zu mir, dass es egal sei, weil die Station weiß das ich mit den Fahrzeugen immer ordentlich umgehe.

    Laut Support ist bei mir in den Daten nichts hinterlegt, also muss es nur bei der Station stehen. Es wird jetzt bei der Station angerufen.

    3 Mal editiert, zuletzt von KingBarni () aus folgendem Grund: Update Kunden Support.

  • Sehr sinnvoll, da man ja nur mit 'schnellen' Fahrzeugen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 30km/h überschreiten kann ^^


    Entweder ist die Story Bulls**t oder da lief deutlich mehr als die angegebene Überschreitung, hm?

  • Entweder ist die Story Bulls**t [...]

    Das wäre jetzt mein Tipp gewesen.


    Schon mal versucht ne Station telefonisch direkt zu kontaktieren? Und die Polizei wird einfach durchgestellt? Und weil die ja auch nichts anderes zu tun haben als irgendwem bei irgendeiner Autovermietung hinterher zu telefonieren um da irgendwelche Vermerke zu hinterlegen.


    Zumal das ja auch rechtlich nicht so wirklich koscher ist.

  • Vor allem da die Polizei nicht mal Befugnis hat , sich den Mietvertrag zeigen zu lassen. Die dürfen die Fahrzeugpapiere sehen und Ende Gelände , was auf dem Mietvertrag steht ist ja meine Privatsache.

  • Wenn der Mieter den MV freiwillig herzeigt, ist ja alles gut. In Übrigen kann die Polizei anrufen wo sie will, die Verbotsvorschrift würde mich mal interessieren. Ist ja nicht so, dass sie der Station irgendwelche rechtsverbindlichen Anweisungen gegeben hätte.