Hertz: Kein Wagen wegen zu geringen Alters, aber trotzdem gezahlt :-/

  • Ein Freund hat ein Problem: Er hat bei Hertz online ein Auto reserviert und als er dann zur Station kam, gaben sie ihm keines, weil er erst 21 Jahre ist. Er hat das nicht gewusst, es ist auch nicht allzu offensichtlich zu sehen auf der Seite (auch wenn es bestimmt in den Mietbedingungen steht, die jeder akzeptiert). Das Problem ist nun, dass bei Hertz standardmäßig der Vorauszahlungstarif eingestellt ist. An der Station sagte die Dame zu ihm, dass das damit storniert wäre und auch nichts abgebucht wird. Allerdings wurde der Betrag trotzdem bei seiner Kreditkarte abgebucht. Auf einen Einwand erhielt er per Mail die Antwort, dass eine Rückzahlung nicht vorgesehen sei, zu deutsch: Er hat Pech.


    Gibt es da keinen Weg? Er könnte die Zahlung vielleicht vom KK-Unternehmen zurückbuchen lassen, aber das löst das Problem wahrscheinlich auch nicht, oder?


    Ich hätte nicht gedacht, dass Hertz da so unfreundlich agiert, zumal ihm die Mitarbeiterin in der Station zugesichert hat, dass er nichts zahlen müsse.

  • Am besten einen Brief mit kurzer Schilderung des Falles an Hertz mit Vermerk "An die Geschäftsleitung" schicken. Der wird zwar nicht dort landen, aber hoffentlich etwas ernster genommen. Vielleicht ein kleiner Hinweis auf das Forum hier, dann sollte Hertz kulant sein, zumindest, wenn ihnen ihr Ruf nicht egal ist.

  • Ich würde einen Brief zu Hertz schreiben und gleich den KK Umsatz zurück buchen lassen.


    Wenn sich Hertz beschwet, sollen Sie DIr einen Mietvertrag mit einer Unterschrift von Dir präsentieren...

    Benny beachte bitte, das es sich um einen Vorrauszahlungstarif handelt. Das heisst es wurde mit der Reservierung ein Vertrag geschlossen. Der Betrag wurde geblockt und Hertz hat ein Fahrzeug bereitgestellt. Wenn der Freund nun die Mietbedingungen nicht gelesen hat und somit nicht das erforderliche Alter, Führerscheinbesitz, die nötige liquidität auf der Kreditkarte hat oder einfach nicht erscheint, dann wird normalerweise eine Tagesrate als Schadensersatz von der AV berechnet. Machen soweit ich weiß alle AV´s bei Vorraustarifen so.


    Korrigiert mich aber bitte, wenn ich falsch liege !?!

  • Richtig! Mit der Buchung eines Frühbucher oder Vorauszahlungstarifes geht der Mieter eine verbindliche Buchung ein und akzeptiert somit die AGBs und Bedingungen des Vermieters. Aber einen Brief oder ne Mail würd ich trotzdem an Hertz schreiben, vielleicht auch mit dem Verweis auf die (vielleicht unfähige?) Mitarbeiterin, die gemeint hat, das Geld gäbe es zurück.

  • Sicher ist richtig, daß z.B. eine Tagesrate zu bezahlen ist, allerdings ist dieser Fall ja kein klassischer "no show", sondern er hat den Wagen aufgrund der Altersbestimmungen nicht mitgenommen bzw. nicht mitnehmen dürfen. Hierbei sollte der Kunde durch den RA informiert werden, daß er den Wagen ggf. trotzdem bezahlen muß. Da ihm aber gesagt wurde, der Wagen wäre storniert, liegt hier eindeutig ein Missverständnis vor, welches sich durch einen netten Anruf / Besuch in der Station / Brief an Hertz aus der Welt schaffen läßt.

  • Zitat

    Da ihm aber gesagt wurde, der Wagen wäre storniert, liegt hier eindeutig ein Missverständnis vor, welches sich durch einen netten Anruf / Besuch in der Station / Brief an Hertz aus der Welt schaffen läßt.

    wobei storniert nicht automatisch heisst, das man nix bezahen muss.
    Aber ich sehe es auch so, das man dieses Missverständnis durchaus klären kann.

  • Bei sixt ist es doch beispielsweise so das frühbucher nach stornierungen eine GEbühr zahlen müssen, jedoch nicht den Mietpreis. Ich denke das es sich bei anderen Vermietungen auch so abspielt

  • ich denke sie haben auf grund ihrer bedingungen schon das recht geld zu behalten. ich weiss nicht ob alles oder nur einen teil, jedoch würde ich freundlich um kulanz bitten. ich würde nicht einfach zurückbuchen lassen, den dann werden sie sicherlich sauer und lassen sich auf garnichts mehr ein. :205: soll ihrem namen entsprechen doch mal herz zeigen

  • Benny beachte bitte, das es sich um einen Vorrauszahlungstarif handelt. Das heisst es wurde mit der Reservierung ein Vertrag geschlossen. Der Betrag wurde geblockt und Hertz hat ein Fahrzeug bereitgestellt. Wenn der Freund nun die Mietbedingungen nicht gelesen hat und somit nicht das erforderliche Alter, Führerscheinbesitz, die nötige liquidität auf der Kreditkarte hat oder einfach nicht erscheint, dann wird normalerweise eine Tagesrate als Schadensersatz von der AV berechnet. Machen soweit ich weiß alle AV´s bei Vorraustarifen so.


    Korrigiert mich aber bitte, wenn ich falsch liege !?!


    Sorry, habe es überflogen und nicht beachtet das es sich um einen Frühbuchertarif handelt. Da hätte man lesen müssen bzw. sich andersweitig (tel. etc.) erkundigen müssen. Da man ja mit dem "Klick" die Mietbedingungen anerkennt, und wenn man nciht liest ist man selber schuld.


    Aber vielleicht ist ja Hertz so kulant und erstattet einen Teil des Geldes...

  • Die Stornogebühr liegt in diesem Fall bei 95€, also höher als der eigentliche Mietpreis.


    Dass man das hätte lesen müssen, ist schon klar. Was ich allerdings blöd finde an der Hertz-Reservierungsseite, dass dort automatisch der Vorausbuchungstarif voreingestellt ist. Ich hoffe einfach, dass mit dem Verweis auf die Auskunft der Stationsmitarbeiterin das Geld zurückerstattet wird. Schließlich hätte er anders gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass er trotzdem zahlen muss. Dann hätte er jemand anderen fragen können, ob er das Auto fährt oder so.

  • Ich hoffe einfach, dass mit dem Verweis auf die Auskunft der Stationsmitarbeiterin das Geld zurückerstattet wird. Schließlich hätte er anders gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass er trotzdem zahlen muss. Dann hätte er jemand anderen fragen können, ob er das Auto fährt oder so.

    Guter Plan! Immerhin hat Hertz die Unzulänglichkeiten des Personals zu vertreten.