(Handwerker-)Ausnahmegenehmigung Parken und Mietwagen?

  • Moin,


    idR werden ja Park-Ausnahmegenehmigungen fuer Handwerker (u.ae.) auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt, nur selten auf mehrere und gaaanz selten mit dem Vermerk "welchselnde Kennzeichen" - hat davon jemand von Euch Erfahrungen?


    Hintergrund der Frage ist, dass bei uns 'sowas' wohl ansteht und ich schon Argumentationsmaterial fuer die wechselnden Kennzeichen brauche - klar, die ausstellende Behoerde will einen Missbrauch durch Weitergabe an Freunde o.ae. verhindern und deswegen gern das ganze so eng wie moeglich fassen - andererseits will ich auch keine unnoetige Beschraenkung auf mich nehmen (wie "Mietfahrzeuge der Firma xyz", "Mietfahrzeuge der Klasse abc" o.ae.)...


    Bin gespannt auf Eure Tips,


    N.

  • Ich hatte vor einigen Jahren die Problematik mal beim Anwohnerparken. Die Behörde war da sehr restriktiv. Ich hätte dort eine Bestätigung der Autovermietung vorlegen müssen, dass ich dort regelmäßig miete. Diese wiederum wollte die Autovermietung aber nicht ausstellen (wahrscheinlich dürfen die sowas aus Angst vor irgendwelchen Rechtsstreitigkeiten nicht). Mir war das dann zu doof, mich damit noch weiter rumzuärgern.
    Alternativ hätten Sie angeblich auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers akzeptiert, der eben bescheinigt, dass man wechselnde Fahrzeuge nutzt.

  • jopp, idR reicht die Miethistorie aus. Bei +10 Mieten im Jahr bei Sixt und diverse von Hertz hat die Amtsdame dann auch nur noch den Parkschein ausgestellt.


    Carsharing/Auto mieten ist ja inzwischen durchaus eine Alternative zum eigenen Auto geworden, und das macht so langsam wohl auch bei den Behörden die Runde. :thumbup: