Unfall mit dem Mietwagen nicht gemeldet - Geschädigte wendet sich jetzt an die Versicherung der Autovermietung

  • Ich bezog mich dabei auch explizit auf die Mietvertragsklausel und die damit verbundene Pflicht. :)
    Das bei einer Involvierung Dritter die Polizei hinzuzuziehen ist, wollte ich damit nicht ausschließen.


    Allerdings rührt diese Pflicht dann aufgrund des Dritten her und nicht aufgrund des Mietvertrags.


    Eigentlich war meine Intention auch nur, dass als weiterführende Info einzubringen. ;)

  • Hmmm, als morgens meine Schäden am Auto entdeckt habe und wir reden von Schäden die es in sich haben, da wollte die Polizei auch nicht kommen. Da musste ich hinfahren damit die den Schaden aufnehmen ... !

  • Aktueller Stand:


    Am Freitag hatte ich Post von der Versicherung der Autovermietung im Briefkasten. Punkt.


    Details wie wie ich heisse, wo ich geboren bin bla bla bla , wie es dazu kam etc: ein Standard Unfallbogen. Was mich etwas stutzig gemacht hat ist das Anschreiben:


    - Erkennen Sie keine Forderungen an


    - Bitte verweisen Sie alle Beteiligten an uns


    - Leiten Sie Rechnungen und Forderungsschreiben von Unfallbeteiligten an uns weiter


    - Wenn Sie ein Mahnbescheid erhalten, legen Sie sofort Wiederspruch ein


    -Bitte rufen Sie uns sofort an, wenn Sie eine Klage vom Gericht erhalten.


    Auf den ersten Blick sieht das alles so aus, als würde die Versicherung den "KFZ Haftpflicht-Schaden" übernehmen.


    Im übrigen habe ich auch im Mietvertrag nachgesehen: Haftpflicht/Teilkasko/Vollkasko - 1000,00 € Selbstbeteiligung.


    Mal sehen ob jetzt noch was von der Autovermietung kommt ... ich halte euch selbstverständlich auf dem laufenden .


    Habe den Wisch noch nicht ausgefüllt, da ich erstmal darüber nachdenken wollte ob ich das alleine oder mithilfe eines Anwaltes tun sollte. Manchmal ist weniger mehr ...

  • 1) das ist ein absolutes Standardschreiben zur Aufnahme der Situation, daraus kannst Du weder im positiven noch negativen Sinne irgendwelche Schlüsse ziehen


    2) da ja kein Vorsatz vorlag, muss die Haftpflicht sowieso erstmal zahlen, inwieweit sie Dich dann in Regress nimmt, wird sich vermutlich erst entscheiden, sobald entschieden wurde, ob Du wegen Fahrerflucht verurteilt wirst oder nicht. Denn nur darauf könnte sich der Regressanspruch stützen.


    Für Entwarnung eindeutig zu früh, ein Anwalt wäre sicher sinnvoll


    3) Die Selbstbeteiligung bezieht sich nur auf Teil- und Vollkasko, nicht auf Haftpflicht. Für den Haftpflichtschaden zahlst Du entweder nichts (wenn Du nicht wegen Fahrerflucht verurteilt wirst) oder den vollen Schadensbetrag, max. aber 5000 EUR, wenn Du wegen Fahrerflucht verurteilt wirst...

  • Beim Straftatbestand der Fahrerflucht handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches, natürlich unter der Vss. dass die Strafverfolgungsbehörden davon Kenntnis erlangen, von Amts wegen verfolgt wird, man kann eine solche Anzeige nicht zurücknehmen.


    Sprich mit deinem Anwalt darüber, der wird dir diesbezüglich verbindlichen Rechtsrat erteilen!