Unfall mit dem Mietwagen nicht gemeldet - Geschädigte wendet sich jetzt an die Versicherung der Autovermietung

  • Wäre ich nur verzweifelt, dann hätte ich mich hier nicht angemeldet- ich habe keine Ahnung was mich erwartet dabei habe ich nicht einmal eine böse Absicht gehabt.


    Hatte einen Mietwagen (Transporter) von einem Baumarkt gemietet auf Stundenbasis, hab meine Sachen abgeholt und als ich um die Ecke fuhr habe ich ein Fahrzeug mit dem Reifen gestreift. Beschädigt wurde –wie auch immer sich das Teil nennen mag – über den Reifen, Blechschaden aber nur an einer Stelle, etwa 30-35 cm lang .


    War natürlich maßlos überfordert, blieb stehen und hatte keine Ahnung was ich zuerst machen soll und fing erstmal an zu heulen. Frau halt …!


    Habe die Nachbarin die sich im Garten befand ob sie zufällig wüsste wem das Fahrzeug gehört. Sie wusste es nicht und meinte ich soll einfach einen Zettel an die Scheibe klemmen oder warten bis jemand kommt.


    Mitten im Umzugsstress hab ich einen Zettel gefunden, draufgeschrieben, dass ich ans Auto gefahren bin und die Person sich bitte zwecks Schadensklärung melden soll.


    Vor lauter Aufregung kam es tatsächlich dazu, dass ich eine Zahl zuviel draufschrieb. Bis heute weiss ich nicht einmal welche, ich war sowas von aufgeregt. Es ging nicht einmal um die Angst, dass da was großes auf mich zukommt oder die Kosten. Es war der Schock, der Stress in dem ich gerade war und dann noch sowas. Bin ein sehr gewissenhafter Mensch, wenn ich was mache dann stehe ich auch dazu. Schließlich fuhr mir schon 2 mal jemand ans Fahrzeug (von 7 Schäden) und hinterließen Zettel, alles wurde geklärt und gut ist.


    Jetzt bekam ich vor 2 Wochen den Anruf von einer Polizeitdienststelle, ich hätte eine Anzeige wegen Fahrerflucht (?????????????????) und wann ich Zeit hätte um auszusagen. Ich hab ja schon einiges gehört aber , dass ich Abends um 20 Uhr noch kommen könnte um auszusagen war mir neu . Hab ihr die Sachlage erklärt, auch gesagt, dass ich den Lauf solcher Sachen gut kenne und es mich nicht gewundert hat, dass nicht direkt danach was passiert war ja alles schön und gut. Die Beamtin war ganz lieb, sagte auch, dass unter diesen Umständen das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.


    Jetzt zur Sache: Das Fahrzeug das ich gemietet habe, hat keinen Schaden davongetragen. Der Reifen hat das Fahrzeug erwischt, es ist nichts dran. Kaum zu glauben aber da war nichts!


    Habe bei der Rückgabe nichts gesagt, es gab schließlich nichts zu bemängeln und mein Kopf drohte eh schon zu zerspringen.


    Fakt ist: kann ich jetzt noch mit einer Rechtlichen Konsequenz von der Autovermietung bzw. Baumarkt rechnen weil ich nichts gemeldet habe? Sie hat das ganze jetzt an die Versicherung der Vermietung gegeben, ich hab eine Selbstbeteiligung von 1000,00 € und die zahle ich auch gerne.


    Habe nur Angst, dass die jetzt eine mega Story daraus mache, weil ich nichts gesagt habe und mir sonstwas für eine Klage an den Hals hängen . So hoch kann und wird der Schaden nicht sein, es sei denn man hat Vitamin B zu einem KFZ Gutachter dann wird es teuer. Hat irgendwer eine Ahnung was passieren könnte im schlimmsten Fall?


    Möchte mich erst informieren bevor ich die Versicherung kontaktiere.


    EDIT: Formatierung angepasst. In "Recht" verschoben. Gruß KM

  • Im schlimmsten Fall entziehen sie Dir den Führerschein wegen Fahrerflucht, legen Dir ein vierstelliges Bußgeld auf und Du bekommst eine mehrjährige Sperrfrist für den Führerschein.


    Im besten Fall wird das Verfahren eingestellt und es passiert gar nichts.


    Irgendwo dazwischen wirst Du landen, daher folge nsops Rat und lass Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Für ADAC-Mitglieder ist eine Erstberatung kostenlos.

  • Zitat

    Bin ein sehr gewissenhafter Mensch, wenn ich was mache dann stehe ich auch dazu.

    Um gewissenhaft zu sein, gehoert meiner Meinung zB dazu, sich mit freiwillig eingegangenen vertraglichen Pflichten auseiander zu setzen (d.h. ggf. vor Ort die Polizei hinzuzuziehen) und sich zu informieren, welche Vorgehensweise bei einer Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs zu durchlaufen ist, ganz unabhängig von Mietwagen. Gewissenhaft wäre es weiterhin, bei einem Unfall nicht dem Rat einer Unbekannten zu folgen, sondern sich richtig zu informieren, bevor man ggf. strafbare Handlungen begeht.


    Zitat

    Die Beamtin war ganz lieb, sagte auch, dass unter diesen Umständen das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.

    Spätestens bei so einem Satz aus dem Munde eines Polizeibeamten würd bei mir der Alarm angehen. Wieso eröffnen die ein Ermittlungsverfahren und sagen dem Beschuldigten im Rahmen der Aufforderung zu einer Aussage, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt werden würde? Hier bitte unbedingt sich informieren und ggf Rechtsrat hinzuziehen, bevor man sich in irgendwas reinmanövriert.


    Zitat

    Fakt ist: kann ich jetzt noch mit einer Rechtlichen Konsequenz von der Autovermietung bzw. Baumarkt rechnen weil ich nichts gemeldet habe?

    Wie "Fakt ist"? Meinst du "Die Frage ist"?
    Meiner Meinung nach sollten hier nichts mehr kommen, da du das Fahrzeug nicht beschädigt hast und aus den eventuellen Vertragsbrüchen keine Ansprüche abgeleitet werden können.


    Zitat

    Hat irgendwer eine Ahnung was passieren könnte im schlimmsten Fall?

    Freiheitsstrafe von drei Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für Neuerwerb und Aufkommen für den Schaden beim Unfallgegner sollte meiner Meinung nach den schlimmsten möglichen Fall darstellen.

  • Hallo, willkommen im Forum!


    Das ist natürlich sehr dumm gelaufen. Der Knackpunkt im ganzen Ablauf ist, dass Dich das Hinterlassen eines Zettels nicht von der Pflicht entbindet, die Polizei zu verständigen. So, wie Du die Sachlage darstellst, ist ja eine Weile (2 Wochen) gar nichts passiert und Du hast auch nicht die Gelegenheit genutzt, selbst zur Klärung/Meldung beizutragen. Das dürfte nicht eben leicht zu erklären sein. Leider hast Du vermutlich auch schon gleich den zweiten Fehler begangen, indem Du ohne jede anwaltliche Hilfe bei der Polizei Angaben zur Sache gemacht hast. Die Nummer, dass das alles nicht schlimm sei und eingestellt werde ist leider die typische Masche, um den Fall möglichst schnell übergeben zu können. Die Polizei ist in diesem Zusammenhang nicht die Instanz, die entscheidet, ob was eingestellt wird oder nicht, sondern der Dienstleister der Strafverfolgungsbehörden, der einen möglichst klar gelegenen Fall übergibt, am besten mit "Geständnis".


    Das hilft Dir jetzt natürlich rückblickend nicht unbedingt weiter. Ich kann Dir aber nur den unbedingten Tipp geben, Dir sofort anwaltliche Hilfe zu holen. Das gilt um so mehr, wenn das beschädigte Fahrzeug (Fabrikat? Baujahr? Hast Du da eine Erinnerung dran?) relativ neuwertig war und die 30-35 cm lange Schramme einen Schaden von mehr als 1000€ bedeuten könnte. Es geht schließlich darum, dass Du einerseits einen möglichen Führerscheinentzug bzw. Geldstrafe verhindern/abmildern musst, andererseits wird dir die Versicherung des Vermieters versuchen, den Schaden am anderen Fahrzeug anzuhängen, weil Du die Polizei nicht gerufen hast. Alles gute Gründe, einen Anwalt aufzusuchen. Bist Du ADAC-Mitglied? (Wegen der Rechtsberatung).


    Ansonsten versuche noch unbedingt die Dame aufzutreiben, bei der Du Dich erkundigt hast, wem das Auto gehört!! Diese Dame kann eine wichtige Zeugin sein, wenn es darum geht, dass Du beweisen kannst, dass Du Dich am bemüht hast, den Geschädigten zu ermitteln.


    Und: Kopf hoch, es ist nur ein Blechschaden, es gibt viel schlimmeres. Bloß nicht durchdrehen wegen sowas. Passiert täglich hundertfach. Und vielleicht wird das Verfahren wirklich eingestellt. Jetzt geht es aber um Schadensbegrenzung, daher muss ein Anwalt her!!

  • Das Problem scheint hier nicht der Schaden an dem Transporter zu sein sondern der am beschädigten anderen Fahrzeug. Im schlimmsten Fall musst du diesen Schaden komplett zahlen bzw. an die Haftpflichtversicherung der Autovermietung erstatten.....

  • Hi und willkommen- rein rechtlich hast du eine Fahrerflucht begangen- gut gemeint ist nicht gut gemacht.


    Strafrechtlich kommt es immer auf die Höhe des Schadens an. Da du den Unfall bemerkt hast und ausgestiegen bist, ist es unstrittig, dass du dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast. Anderes Beispiel: Man hat einen Unfall mit einem Fahrradfahrer, dieser pöbelt ihn an und haut ab. Als erstes sollte man als Autofahrer zurnächsten Polizeidienststelle fahren um diesen Unfall zu melden. Macht es der Fahrradfahrer kriegt man ebenfalls eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht.


    In deinem Fall kann es dazu kommen, dass du den Haftpflichtschaden also den am Fahrzeug des Unfallgegners selbst bezahlen musst. Ein Fahrverbot kann auch sein, ist aber bei lück und Segen auch abwendbar. Meistens ist eine etwas höhrere Summe als Strafe zu zahlen. Meine Erfahrungen bei solchen Bagatellschäden sind meist um die 1000 € Strafe. Aber dann war auch kein Fahrverbot dabei.


    Für die Zukunft merk dir immer eins: Mit Polizisten spricht man nicht!!!


    Nimm dir einen Anwalt- das wird der einzige Weg sein, der dich da rausrettet. Jedoch zahlt den nicht die Rechtschutzversicherung, insofern vorhanden, weil Fahrerfluchteine Straftat ist.

  • wie die Vorredner schon gesagt haben....


    1. Anwalt engagieren
    --> was kostet das? Es gibt im strafrechtlichen Bereich festgelegte Gebühren, womit die "erste Runde" in der Regel im mittleren drei-stelligen Bereich zu bestreiten ist (ohne teure Gutachten etc)
    2. Keine Angaben bei der Polizei machen!
    --> Aussage wird in Zusammenarbeit mit dem Anwalt schriftlich eingereicht. Sind erste Angaben gemacht, klären lassen wie die Aussage der Polizistin bezüglich "wird eh eingestellt" juristisch zu bewerten sind. --> eventuell Aussage darauf basierend zurück ziehen --> Anwalt fragen
    3. Experimente vermeiden, da "Fahrerflucht" (zu Recht) eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit ist.

    greetz P-P

  • Wie "Fakt ist"? Meinst du "Die Frage ist"?
    Meiner Meinung nach sollten hier nichts mehr kommen, da du das Fahrzeug nicht beschädigt hast und aus den eventuellen Vertragsbrüchen keine Ansprüche abgeleitet werden können.


    So, wie ich den Ausgangstext verstehe, ist das Mietfahrzeug nicht beschädigt, aber am geparkten Wagen eine 30-35 CM lange Schramme. Insofern hat die Threaderöffnerin ja schon noch etwas mit der Autovermietung zu tun - nämlich in der zentralen Frage, ob die obligatorische Haftpflicht des Vermieters für den entstandenden Schaden aufkommt oder nicht. Vielleicht kanndas die Threaderöffnerin ja noch mal präzisieren...

  • Um gewissenhaft zu sein, gehoert meiner Meinung zB dazu, sich mit freiwillig eingegangenen vertraglichen Pflichten auseiander zu setzen (d.h. ggf. vor Ort die Polizei hinzuzuziehen) und sich zu informieren, welche Vorgehensweise bei einer Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs zu durchlaufen ist, ganz unabhängig von Mietwagen. Gewissenhaft wäre es weiterhin, bei einem Unfall nicht dem Rat einer Unbekannten zu folgen, sondern sich richtig zu informieren, bevor man ggf. strafbare Handlungen begeht.


    Eine Moralpredigt hilft jetzt natürlich weiter...


    Freiheitsstrafe von drei Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre für Neuerwerb und Aufkommen für den Schaden beim Unfallgegner sollte meiner Meinung nach den schlimmsten möglichen Fall darstellen.


    Das ist totaler Quatsch und Angstmacherei, zwar sieht der § 142 StGB einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren vor, bei einem reinen Blechschaden und jemand, der keine einschlägigen Vorstrafen hat (?), wäre schon die Verhängung einer Freiheitsstrafe mehr als unverhältnismäßig und nicht Tat- und Schuldangemessen...




    Das einzig sinnvolle ist hier, wie bereits geschrieben, sich an einen Anwalt zu wenden, denn dieser kann die Situation anhand aller Daten und Fakten einschätzen und verbindlichen Rechtsrat erteilen.

  • Die KfZ-Haftpflicht zahlt nur bei Vorsatz nicht.
    Bei Fahrerflucht (sollte unter grobe Fahrlässigkeit fallen), können bis zu 5000€ vom Versicherten zurückgefordert werden.
    Ob die Summe jetzt absolut oder nur anteilig prozentual berechnet wird, kann ich nicht sagen.

  • Jedoch zahlt den nicht die Rechtschutzversicherung, insofern vorhanden, weil Fahrerfluchteine Straftat ist.


    In diesem Fall natürlich voll und ganz zutreffend, aber insgesamt ein wenig unscharf: Rechtsschutzversicherungen zahlen zumeist nur bei vorsätzlich begangenen Straftaten nicht, bei Fahrlässigkeitsdelikte werden die Kosten dagegen oftmals schon übernommen.

  • Die KfZ-Haftpflicht zahlt nur bei Vorsatz nicht.
    Bei Fahrerflucht (sollte unter grobe Fahrlässigkeit fallen), können bis zu 5000€ vom Versicherten zurückgefordert werden.
    Ob die Summe jetzt absolut oder nur anteilig prozentual berechnet wird, kann ich nicht sagen.

    Die Threaderöffnerin hat den Unfall weder, wie im Mietvertrag vorgesehen, der Polizei gemeldet und obendrein gegenüber dem Autovermieter bei der Rückgabe verschwiegen, da ja am eigenen FZG nichts war. Glaubst Du, Autovermieter oder dessen Versicherung lassen sich drauf ein, Wochen später einen Haftpflichtschaden zu ersetzen, den die Mieterin ganz offenkundig und polizeilich dokumentiert sofort bemerkt, aber unter den Tisch hat fallen lassen? Vielleicht saß ja auch der besoffene Hund der nicht im MV eingetragenen Schwester der Mieterin am Steuer.

  • Ansonsten versuche noch unbedingt die Dame aufzutreiben, bei der Du Dich erkundigt hast, wem das Auto gehört!! Diese Dame kann eine wichtige Zeugin sein, wenn es darum geht, dass Du beweisen kannst, dass Du Dich am bemüht hast, den Geschädigten zu ermitteln.


    Daran habe ich nicht gedacht aber immerhin eine sehr gute Idee, was hab ich denn zu verlieren.


    Wegen dem beschädigten Fahrzeug:


    Ein älterer Golf, silber , Baujahr: keine Ahnung! ein 3 Golf, 3 Türer und der Schaden ist hinten links direkt über dem Reifen. Vorne nennt sich das Kotflügel aber hinten? Keine Ahnung .


    IN ETWA: http://www.golf4.de/bilderuplo…0MA%3D%3DT-1264189647.jpg


    nur dass der Schaden direkt über dem Reifen am Blech ist. Weiss nichtz wie ich das besser Beschreiben soll.


    Für den Schaden komme ich auf, keine Frage. Habe die Rufnummer der geschädigten, vielleicht sollte ich mal mit ihr reden, dass sie zumindest die Anzeige zurückzieht das würde alles um einiges einfacher machen. Aber das wird sie bestimmt nicht machen bevor sie kein Geld von der Versicherung erhalten hat. Was für ein besch...eidener Teufelskreis!



    #Zitat richtig eingebunden und Bild ausgebunden. Urheberrechte beachten! Gruß, detzi#

  • Die Threaderöffnerin hat den Unfall weder, wie im Mietvertrag vorgesehen, der Polizei gemeldet


    Und wo liest Du raus, dass im Mietvertrag steht, dass man bei einem Unfall die Polizei rufen muss?

  • die positive Einschätzung der Polizistin kann ich nicht nachvollziehen:
    umzugsbedingter Stress, Augenblicksversagen, einem falschen Rat zu folgen, im Moment des Geschehens richtige Vorgehensweise (nämlich Polizei anrufen und bitten, den Geschädigten zu informieren) nicht zu erkennen, kann man alles durchaus entlastend werten, aber eben entlastend für den Moment, nicht auf Dauer.
    Spätestens am Folgetag, wenn Du Gelegenheit hattest, den Stress durch Schlafen abzubauen und Dich über die Rechtslage zu informieren, hättest Du Dich bei der Polizei melden müssen. Oder aber allerspätestens hättest Du nach ein paar Tagen Dich darüber wundern müssen, warum der Halter des Wagens sich noch nicht bei Dir gemeldet hat und dann aus eigenem Antrieb den Kontakt versuchen sollen herzustellen (wieviel Tage lagen zwischen Unfall und Anruf durch die Polizei?). Da Du dies nicht getan hast, fürchte ich, dass die entlastenden Momente nur noch sehr geringes Gewicht bei der Beurteilung des Falles spielen dürften.
    Strafrechtlich solltest Du daher mit Fahrverbot und/oder höherer Geldstrafe rechnen, ein Anwalt lohnt daher auf jeden Fall (bist Du ADAC Miglied, dann wäre zumindest die Erstberatung beim Anwalt für Dich kostenfrei?)
    Je nach Alter und Typ des gegnerischen Fahrzeuges klingt der Schaden nach Deiner Schilderung nach einem kleinen bis grossen vierstelligen Betrag, jedenfalls weit über jeder Bagatellgrenze. Du musst ziemlich sicher damit rechnen, dass Haftpflichtversicherung des Mietwagens Dich mit bis zu 5000 EUR in Regress nimmt.
    Da am Mietfahrzeug kein Schaden entstanden ist, spielt die Kaskoversicherung (und die SB der Kasko) keine Rolle.

  • Liest hier eigentlich irgendjemand die Beiträge, die vorher geschrieben wurden oder wird einfach munter drauf losgeschrieben?

  • Darüber hinaus ist diese Klausel in vielen Fällen seit einem aktuellen Urteil nichtig!
    Weitere Infos: Urteil: Polizeiklausel von Autovermietern ungültig


    In vielen Fällen, aber ganz bestimmt nicht dann, wenn Dritte zu Schaden kommen.


    Wie man es aber dreht und wendet, es hilft der Threaderöffnerin ja auch nicht weiter, wenn wir hier nach juristischen Lücken forschen. Nur ein Anwalt kennt den Sachstand wirklich.


    Wäre jedenfalls toll, wenn in solchen Threads dann irgendwann auch mal der Ablauf und Ausgang der Sache stünde, oft hört man ja trotz der vielfachen Hilfe dann nichts mehr davon!

  • Darüber hinaus ist diese Klausel in vielen Fällen seit einem aktuellen Urteil nichtig!
    Weitere Infos: Urteil: Polizeiklausel von Autovermietern ungültig


    naja, erstmal ist das ein Urteil eines Landgerichtes, andere Gerichte können da auch anders urteilen, und zudem ist die Sachlage doch erheblich anders, es ging dort um geringfügige Schäden, bei denen die Polizei gewöhnlich nicht bereit ist, rauszukommen (zB. weil kein Dritter geschädigt wurde) oder um den Fall, dass es dem Mieter zB. aufgrund eigener Verletzungen aus dem Unfall nicht möglich ist, die Polizei zu rufen oder auf diese zu warten. Beides kann in dem hier geschilderten Fall nicht angenommen werden.


    Edit: OK, war ich zu langsam, crisk75 war schneller