Steinschlag im Sichtfeld

  • Hallo zusammen,


    ich habe von einem Bekannten, einen Lamborghini über das Wochenende für wenig Geld bekommen.
    Es wurde kein Mietvertrag unterschrieben, vereinbart oder sonst irgendwas.


    Auf der Autobahn dann ein Steinschlag im Sichtbereich (meine Kopfhöhe).
    Bei der Rückgabe meinte dieser, dass Steinschläge in Sichthöhe nicht repariert werden sondern die Scheibe ausgetauscht werden muss.
    Jetzt spricht der Bekannte von € 5000,- SB die er angeblich hat. Der Lambo gehört ihm wohl auch nicht direkt, sondern ist wiederrum geliehen / geleast.


    Was soll ich jetzt machen?
    Danke für eure Tipps.

  • Warten, was der Vermieter verlangt und dann Deinem Bekannten das Geld bezahlen.

  • Wer sagt denn, dass die Scheibe 5000€ kostet?


    Dein Bekannter haftet bis maximal 5000€.


    Wenn Du nix unterschrieben hast, hast Du den Betrag für die Scheibe mehr und einen Bekannten weniger.


    Die Versicherung greift doch auch, aber der Mieter beteiligt sich bis zu einer Höhe von 5000€ an den Versicherungskosten.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung


    Wobei man da eben die Versicherungsbedingungen kennen müsste. Gibt auch Versicherungen, die nicht bei Steinschlag auf der Scheibe haften (Sixt z.B.).
    Aber bei 5000€ ist es egal, ob Versicherungsschutz oder nicht, weil die Scheibe definitiv weniger als 5k kosten wird.

  • Dann soll er Dir eine Rechnung präsentieren.


    Ich geb jetzt eine ultimative Auswahl an Lösungen für Dein Problem mit Konsequenzenanalyse:


    a) Du bezahlst die neue Scheibe nachdem Dir eine Rechnung vom Vermieter (!) präsentiert wurde --> Geld verloren, Bekannten behalten


    b) Du sagst Deinem Bekannten "Ich hab nix unterschrieben! Ätsch!" --> Bekannten verloren, Geld unsicher, Zivilklage möglich


    Nun kannst Du wählen worauf Du Dich einlässt.

  • Durftest du den Wagen überhaupt fahren, wenn dein Bekannter den nur Gemietet hatte? Ist bei Mietwagen ja üblich, dass diese eben nicht ohne vorherige Angabe der Fahrer bewegt werden dürfen ;)
    Beim Leasing sieht es u.U. auch nicht viel anders aus, je nachdem wie dort die Versicherungsbedingungen waren.

  • Durftest du den Wagen überhaupt fahren, wenn dein Bekannter den nur Gemietet hatte? Ist bei Mietwagen ja üblich, dass diese eben nicht ohne vorherige Angabe der Fahrer bewegt werden dürfen ;)
    Beim Leasing sieht es u.U. auch nicht viel anders aus, je nachdem wie dort die Versicherungsbedingungen waren.


    Das ist hier nicht Gegenstand der Frage.
    Und es muss jetzt auch nicht wieder alles von "Darfst Du?" über "Bilder als Beweis, dass es ein Lambo war!" bis "Ich hab schonmal eine Probefahrt bei Lambo geschnorrt" ausarten.


    Lasst uns einfach sachlich beim Thema bleiben.


    :60:

  • Geht mir hier nicht drum ob er den Lambo an sich Fahren durfte, aber wenn das Versicherungstechnisch nicht der Fall war ist da eigentlich auch nichts mit "nur der Selbstbeteiligung", weil eben im Zweifelsfall kein Versicherungsschutz überhaupt bestand.


    Ich weiß das ist hier nicht das Kernthema, aber sollte man vielleicht doch erwähnen, weil sich die beiden darüber ja offenbar keine Gedanken gemacht haben und jetzt mit nur einem Steinschlag glimpflich davon kommen.


    Zugegeben, das ist im Grunde nicht das Problem von "frgtv10.myopenid.com ID #1" der erst mal für garnichts aufkommen müsste, sofern im nichts an seiner Bekanntschaft liegt - aber das wurde ja schon erwähnt.

  • Der Versicherungsanspruch richtet sich ja erstmal gegen den Mieter und nicht gegen einen (nicht) eingetragenen Zweitfahrer. Wenn er das Fahrzeug einem anderen überläßt, dann ist das erstmal das Problem des Mieters. In diesem Fall wäre sogar die Weigerung der Versicherung egal, da die Kosten für eine neue Scheibe den Selbstbehalt nicht übersteigen. Der Vermieter wird den Betrag für die Scheibe von Mieter einfordern und der kann dann entweder das Geld vom Fahrer freiwilig bekommen oder im schlimmsten Fall Klage auf Zahlung einreichen. Wie das dann vor Gericht ausgehen würde, kann ich nicht einschätzen. Problematisch wäre die Geschichte nur dann, wenn ein Schaden >5000€ durch den Fahrer entstanden wäre.