Abbuchung der SB von Avis ohne Rückmeldung/ Schadensfall

  • Hallo zusammen,


    ich hatte gerade ein sehr interessantes Treffen und Telefonate mit Avis. Kurz zu der Geschichte ich buche regelmäßig für das Wochenende Mietwagen, da ich mit meiner Frau in die Heimat fahre München - Bielefeld und zurück. Meistens bei Avis oder Enterprise sind die nächsten beien Stationen von uns aus. Letztes Wochenende, den 1. & 2. Dezember wieder einen Wagen bei Avis bestellt. Morgens um 8.30 uhr abgeholt, es hat geschneit, gefroren, der Wagen ein Opel Insignia war natürlich nicht fertig gemacht worden, nur schnell die Scheiben. Laut Papieren schon zig Schäden im hinteren Bereich, Stoßstange etc. Wagen mitgenommen, gefahren, alles super, Sonntagabend um 22.03 Uhr den Wagen bei Avis abgestellt, Schlüssel und Papiere in den Nachttresor und ab nach Hause. Routinemäßig habe ich gestern den 6.12.2012 meine Kreditkartenabrechnung geprüft - Avis belastet mir die 850 EUR Selbstbeteiligung - keine vorherige Information per telefon, Mail, Brief - nichts!!!


    Ich zur Avis Station, der junge Mann keine Ahnung, ja wir haben ein Bild auf der Digitalkamera - irgendso ein altes Ding kaum zu sehen das Bild. Riesiger Schaden am Kotflügel hinten rechts, alles weiß zerkratzt und eingebeult. Meine Reaktion - äh das soll von mir sein? Wohl gemerkt vier Tage nach Rückgabe. Auto ist schon weg, Abbuchung der SB wäre normal, Hauptverwaltung meldet sich bei mir. Hahah nichts da, heute wieder hin, Filialleiterin ja natürlich das wäre vollkommen normal erstmal bei Schadensfall wird die Selbstbeteiligung von 850 EUR direkt abgegbucht, ohne Nachfrage, ohne Information, nichts!
    Ihre Antwort: Sie könnte nichts machen, muss da die Hauptverwaltung fragen...die gerade eben angerufen.Die waren etwas entsetzt über die Vorgehensweise, meinten oh äh ja Kommunikationsproblem mit der Station. Sie könnten aber nicht Zurückbuchen, nur die Station, Station sagt nur Hauptverwaltung kann das....so ich habe jetzt meine Bank mit der Rückbuchung des Kreditkartenumsatzes beauftragt. Dauert aber 2-4Wochen, ich werde dann in den Dispo gehen.


    So, und jetzt meine Frage - was kann ich machen? Ich habe mein Frau als Zeugen, das an dem Wagen nichts passiert ist, absolut nichts, Rückgabe war leider nachts um 22:03 Uhr am Sonntagabend. Der Schaden stammt definitiv nicht von mir. Was kann ich machen?


    Vielen Dank vorab an Euch!

  • Sofern du dir sicher bist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt (denn auch bei vermeintlich "kleinen" Schäden wird meist die volle SB fällig), solltest du dieser selbstverständlich unverzüglich schriftlich (!) widersprechen. Adresse der Hauptverwaltung findest du online oder auf dem Mietvertrag. Von allen mündlichen Rücksprachen mit der Station, auch fernmündlichen, rate ich dir dringend ab, da diese - bis auf deine eigene Aussage - kaum beweiskräftig sind.
    Das Zeugnis deiner Frau ist gerichtlich ebenfalls von nicht vollumfänglicher Beweiskraft, kann aber zumindest im außergerichtlichen (Vor)verfahren ggü. dem Forderungsgläubiger (AVIS) sicherlich etwas bewirken.


    In Zusammenhang mit deinem Widerspruch gegen die Forderung solltest du dem Forderungsgläubiger auch mitteilen, dass du diese vorsorglich zurückbuchen lässt und dir dadurch Unkosten entstehen, sodass du u.U. Schadenersatz (Zinsen für dein Verbraucher-Darlehen etc.) geltend zu machen beabsichtigst. Weiterhin solltest du Beweise einfordern, welche belegen, dass der Schaden durch dich verursacht wurde. Fotos, Übergabeprotokolle, Zeugnis der Mitarbeiter etc. Wenn diese Beweise (Fotos) mehrere Tage nach der Rückgabe datieren, sind sie zu negieren!
    Ich würde AVIS bereits im ersten Schreiben anbieten, dass Sie dich gerne als treuen Kunden (Verweis auf dein längerfristiges Engagement als Mieter) behalten können, wenn Sie dir in dieser Angelegenheit entgegenkommen und gegen Zahlung eines geringen Vergleiches ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz (z.B. 100 €) von der Geltendmachung der vollen SB absehen. Behaupte, es handele sich um einen Fehler seitens der Station und betone, dass du nicht über den Hergang der Geltendmachung der SB in Kenntnis gesetzt wurdest.


    Sofern dieser Versuch eines Vergleiches fehlschlagen sollte, kannst du immer noch die - sofern deine Version der Geschichte stimmt - nicht vorhandenen oder mangelhaften Beweise kritisieren und zur Not mit dem Gang zum Anwalt/Gericht drohen.
    Da die Hauptverwaltung ja bereits ein Kommunikationsproblem eingeräumt hat, solltest du in freundlichem Ton darauf eingehen und versuchen, auf diesem Wege eine gütliche Lösung zu erzielen. Im Zweifel bleibt dir immer noch der Rechtsweg.


    Viel Erfolg.

  • vielleicht noch der wichige Hinweis:
    Wenn das ominöse Foto den Wagen nicht in der von dir exakt abgestellten Position zeigt; kannst du dann auch argumentieren, dass der Schaden beim versetzen entstanden ist.

  • Danke für Eure Antworten.
    Der Fall ist jetzt 10 Werktage her, ich habe von Avis immernoch nichts gehört. SIe hätten bis jetzt immernoch nur meine KK belastet, aber keine Schadensanzeige oder sonstiges geltend gemacht. Kein Anruf, zwei Handynummer liegen vor, zwei Adressen liegen vor, und zwei Email-Adressen, nichts!!! Habe mittlerweile zweimal angerufen, und zweimal angeschrieben...nur Entschuldigungen von der Hauptverwaltung gehört, die sind wohl selber nicht begeistert von dem Prozess, und auch von den Dokumenten der Station. Der Wagen wurde am Sonntagabend um 22:03 Uhr abgegeben, habe extra Foto mit Uhrzeit gemacht (leider nur eins), und die Station hat den Schaden angeblich am nächsten Tag, Montag nach 14 Uhr festgestellt, anderer Stellplatz, Wagen wurde mind. zweimal schon bewegt (ich habe ihn direkt vor der Waschgarage abgestellt, erstes Umfahren notwendig zum Öffnen, zweites um ihn reinzufahren, wie auf dem Bild). Zusätzlich kleine Station kaum Wendemöglichkeit aber Durchfahrt von einer Hauptstrasse zu einer Nebenstrasse möglich, ich vermute mittlerweile das entweder ein anderer Kunde den Schaden verursacht hat, oder die Station selber beim rangieren.
    Ich bin gespannt wann ich wirklich was schriftliches zu sehen bekomme... :119:

  • Lass über dein KK Institut die Buchung zurückziehen und dann muss Avis halt nen Mahnverfahren gegen dich einleiten, wenn sie das Geld haben möchten. Bei den Fakten bezüglich der Feststellung des Schadens haben sie so gut wie keine Chancen, das Geld zu bekommen.
    Auch wenn die in der Bank erstmal nerven von wegen "Das geht aber so einfach nicht, dass wir die Buchung zurückziehen" und dir erzählen, dass du beweisen musst das die nicht berechtigt sind das Geld zu erhalten (war bei mir so) ist ist in der Praxis genau anders herum und Firmen wie Concardis etc. möchten eine Legitimation vom Abbucher durch Unterschrift des Kunden über diesen Betrag sehen.